Pressemitteilung · 03.03.2004 Der Große Lauschangriff ist das falsche Mittel
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff erklärt die innenpolitische Sprecherin des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Silke Hinrichsen:
Endlich wird dem ungehemmten Eindringen in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre wieder Grenzen gesetzt.
Ich kann nachvollziehen, dass Polizisten und Gemeindienste am liebsten alles mithören würden, um ihre Arbeit so gut wie möglich zu machen. Jeder Mensch hat aber das Recht auf eine Privatsphäre, die nicht durch das eine oder andere Sicherheitsinteresse verletzt werden darf. Der große Lauschangriff ist und bleibt das falsche Mittel egal es um Kofi Annans Büro, die Wohnung eines Hells Angels oder das Schlafzimmer von Minna Hansen geht.
Im Moment gibt es viel zu viele Innenpolitiker, die durch Lauschangriffe, Rasterfahndung, Gendatenbanken und SMS-Hilfspolizisten die staatliche Kontrolle ausweiten wollen. Sie sind heute in ihre Schranken verwiesen worden. Mit seinem Urteil macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass die bürgerlichen Grundrechte der polizeilichen Überwachung Grenzen setzen, und das ist gut so.