Rede · Flemming Meyer · 26.04.2012 Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen

Ältere Beschäftigte haben in Schleswig-Holstein schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder zehnte der 64jährigen hat überhaupt einen sozialversicherungspflichtigen Job. Ohne eigenes Verschulden, bloß weil sie den Personalchefs nicht in die Planung passen, landen Ältere in der Arbeitslosigkeit. 

 

Zu der Aussortierung aus dem Arbeitsmarkt kommt die zweite Diskriminierung. Die Älteren werden durch die neuen Rentenregelungen doppelt bestraft, indem sie saftige Abschläge kassieren, weil sie nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt, sondern als Arbeitslose in die Rente eingetreten sind. 

 

Das ist wie bei dem Blinden, der sich den Kopf gestoßen hat und zu hören bekommt, das komme daher, weil er das Warnschild nicht gelesen habe. Zunächst Altersdiskriminierung auf dem ersten Arbeitsmarkt und darauf beruhend Abschläge an der Rente. So ist das bereits bei der Erwerbsminderungsrente diskriminierend geregelt. Dort ergeben sich versicherungstechnische Abschläge für Erwerbsunfähigkeit, weil der Bezieher frühzeitig erwerbsunfähig geworden ist. Diese Widersinnigkeit versteht doch kein Mensch. Solche Regelungen sind faktische Rentenkürzungen und nichts anderes. 

 

Der SSW lehnt angesichts der hohen Arbeitslosigkeit der Älteren die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters ab. 

 

Wir stimmen dagegen dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, der unter anderem auf die Erwerbsintegration der Älteren abzielt. Wenn sich der Facharbeitermangel weiter zuspitzt, werden die Unternehmer ganz von allein ihren älteren Beschäftigten Teilzeitangebote machen. Auf diese Weise werden sie die Älteren als  Reserve aktivieren. In diesem Zusammenhang spielt auch Konzepte der Personalentwicklung eine Rolle. Die Beschäftigten müssen weitergebildet werden, so dass sie im Alter andere Tätigkeiten ausführen als zu Beginn ihres Berufslebens. So kann eine Baufirma einen älteren erfahrenen Maurer als Bauleiter oder Koordinator gut einsetzen. Auf diese Weise gelingt die Erwerbsintegration der älteren Beschäftigten, die dann ohne Abschläge in Rente gehen können

 

Darüber hinaus unterstützt der SSW weitere Anstrengungen zur Humanisierung der Arbeitswelt. Denn auch in dem hoch industrialisierten Land wie Deutschland gibt es Millionen von Jobs, die Menschen zerschleißen. Wer zum Beispiel auf der Werft im Winter und Sommer draußen arbeitet oder in einer Gießerei Staub einatmet, der hält nicht bis zu seinem 67.Geburtstag durch. Der ist vorher so kaputt, dass an eine Weiterbeschäftigung nicht zu denken ist. Diese Beschäftigten haben zwar ihr Leben lang Rentenbeiträge eingezahlt, oftmals vier Jahrzehnte lang; wenn sie dann nicht mehr können, werden sie mit Abschlägen abgespeist. Zynischerweise liegt ihre Lebenserwartung unter denen von Akademikern, so dass sie nur ein paar Jahre ihre geschmälerte Rente genießen können. 

 

Wenn wir über Rente sprechen, müssen wir auch über Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung sprechen. Diese müssen verbessert werden, damit die Beschäftigten eine echte Chance haben, gesund das Rentenalter zu erreichen.

 

Aber trotz aller Argumente, Fakten und Zahlen, die niemand anzweifelt, hatte der Änderungsantrag keine Chance. Da wurde wider besseres Wissen aus rein taktischen Gründen im Ausschuss gestimmt. Ich bin aber überzeugt, dass die Quittung für solche Inkonsequenz auf dem Fuße folgt. Nämlich am 6. Mai. 

 


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