Pressemitteilung · 06.05.1998 Verbesserter Zugang zu Informationen nötig

Anläßlich ihrer heutigen Pressekonferenz stellte Anke Spoorendonk die Initiative des SSW zur Schaffung eines Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen vor.

Das Gesetz soll den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins umfassende Akteneinsichtsrechte in Dokumente der öffentlichen Verwaltung sichern. Ausnahmen von diesem Informationsrecht sind dabei eindeutig zu regeln. Vorbild für diese Initiative sind die weitreichenden Rechte der Öffentlichkeit in den skandinavischen Ländern und das brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.

Durch eine Landtagsmehrheit für diese Initiative würde Schleswig-Holstein auf einen Zug aufspringen, der schon längst in Bewegung ist. Überall in Europa entwickelt sich der freie Zugang zu Informationen und Entscheidungen von Behörden zum Bürgerrecht.

"Eine offenere Informationspolitik ist aber nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger von Vorteil. Auch für die öffentliche Verwaltung wäre ein schleswig-holsteinisches Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen sinnvoll. Schließlich ist ein wesentliches Ziel der Verwaltungsreform eine bessere Transparenz," so Spoorendonk abschließend.

Weitere Artikel

Rede · Sybilla Nitsch · 07.05.2026 Krieg in Nahost trifft auch Schleswig-Holstein

Zum mündlichen Bericht der Landesregierung über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Rede · Sybilla Nitsch · 08.05.2026 Sonntagseinkauf pragmatisch weiterentwickeln

„Statt auf starre Grenzwerte bei Fläche und Einwohnerzahl zu setzen, sollten wir die Sonntagsöffnung personalloser Märkte dort ermöglichen, wo sie dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entspricht.“

Weiterlesen

Rede · Jette Waldinger-Thiering · 08.05.2026 Ersatzschulen nicht am ausgestreckten Arm verhungern lassen!

„Während die Sachkosten für die öffentlichen Schulen laufend angepasst werden, bekommen die Ersatzschulen, Schülerkostensätze basierend auf historischen Sachkosten Berechnungen. In einigen Kommunen kommt es zwischen den Sachkostenbeträgen für Schüler einer öffentlichen Schule und Schülern einer Ersatzschule zu einer erheblichen Differenz zu Lasten der Ersatzschulen.“

Weiterlesen