Rääde · Flemming Meyer · 28.01.2005 Abbau statistischer Erhebungen in der Landwirtschaft

Mit statistischen Erhebungen und Untersuchungen ist es immer so eine Sache. Wenn die Datenerhebungen durchgeführt werden, weil daraus wichtige Erkenntnisse gezogen werden, dann sind derartige Erhebungen berechtigt und sinnvoll. Wenn Daten aber nur erhoben werden, weil es „ganz nett“ ist sie zu haben, dann fällt dies eindeutig unter den Begriff überflüssige Verwaltung - und das können wir uns nicht leisten. Eine Evaluation der gesamten Erhebungen - auch aus der Landwirtschaft - und dem daraus erzielten Nutzen ist in doppelter Hinsicht sinnvoll. So etwas wurde bereits in den 70’er Jahren erkannt und eine kritische Bestandsaufnahme führte seinerzeit dazu, dass das sogenannte „Statistikbereinigungsgesetz“ erlassen wurde. Und wir wissen, dass seit 1999 agrarstatistische Erhebungen reduziert wurden.

Wir wissen, dass der größte Teil der durchgeführten Erhebungen im Agrarbereich auf EU-Richtlinien beruht und im geringeren Maße auf Vorgaben des Bundes. Das bedeutet aber nicht, dass wir das Ziel aus den Augen verlieren dürfen, agrarstatistische Erhebungen weiter auf Aufwand und Nutzen zu überprüfen und den Umgang mit den vorhanden Daten zu vereinfachen.

Doch gerade im Zusammenhang mit der Erhebung und einer vereinfachten Nutzung von Daten, müssen wir uns auch vor Augen halten, dass es sich hierbei durchaus um sensible Bereiche handeln kann, die nicht ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. Doch in dem vorliegenden Antrag geht es nicht um die Erhebung neuer oder sensibler Daten, es geht darum bestehende und doppelte Datenerhebungen im Sinne der Landwirtschaft zu vereinfachen. Denn die Datenerhebungen in der Landwirtschaft sind mittlerweile so umfangreich – trotz der Reduzierungen - dass Landwirte einen großen Teil ihrer Zeit im Büro verbringen müssen. Dies kann so nicht gewollt sein. Daher können wir das Ansinnen des CDU Antrages durchaus unterstützen, da wir der Auffassung sind, dass es durchaus Potentiale gibt, die zu einer Vereinfachung beitragen könnten.

Anhand von zwei Beispielen möchte ich deutlich machen, wo unseres Erachtens mögliche Einsparpotentiale vorhanden wären.

· Landwirte sind derzeit verpflichtet, aktuelle Angaben zu ihren Tierbeständen in der HIT-Datenbank in München zu machen. Diese Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere und beruht auf einer EU-Richtlinie. Die dort gespeicherten Daten beziehen sich auf die Bestände von Rindern und Schweinen. Schafbestände sollen im Juli diesen Jahres aufgenommen werden. Wenn diese Daten also bereits vorliegen und stetig aktualisiert werden, sollte darüber nachgedacht werden, ob Anfragen zu Tierbestandsdaten von Seiten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, des Tierseuchenfonds und dem Statistischen Landesamt von der HIT-Datenbank abgerufen werden könnten.

· Beim zweiten Beispiel handelt es sich um die Flächen- und Nutzungsangaben beim Grundantrag für EU-Flächenzahlungen. Wenn es möglich wäre, die Flächenzusammenfassungen in diesem Antrag ausführlicher zu formulieren, ließen sich diese Daten auch dem Statistischen Landesamt zur Verfügung stellen.

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass derzeit bereits vergleichbare Erhebungen von unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden. Auch wenn die genannten Beispiele auf unterschiedlichen Vorgaben beruhen, sollten wir versuchen, die bestehenden Schnittpunkte heraus zu kristallisieren, um festzustellen, wo Vereinfachungen im Sinne der Landwirte erzielt werden können.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Erhebung der verschiedenen Daten auf den Grundlagen von EU-Richtlinien und bundesrechtliche Vorschriften handelt, müssen wir uns darauf einstellen, dass wir einen langen Atem haben müssen.

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