Rääde · Flemming Meyer · 23.03.2006 Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftsicherheitsgesetz

Die meisten von uns haben die Bilder noch vor Augen, als im Januar 2003 ein entführter Motorsegler über der Innenstadt von Frankfurt kreiste und dabei von einem Abfangjäger der Bundeswehr bewacht wurde. Ein durchaus erschreckendes Bild, angesichts der Erinnerungen, die dabei in einem aufkamen. Und dieses Szenario war die Geburtsstunde der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsprüfungsverordnung für Privatpiloten.

Zu dem damaligen Zeitpunkt war diese Art der Überprüfung bereits bekannt. Bei Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf Flugplätzen tätig waren,  wurden derartige Sicherheitsüberprüfungen bereits durchgeführt. – Beispielsweise, weil sie Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen auf Flughäfen haben.

Diese Sicherheitsüberprüfung hat sich die damalige Bundesregierung zum Vorbild gemacht, um künftig auch Privatpiloten und Flugschüler einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Da dem Bund die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses für die Flugerlaubnis nicht mehr ausreicht, ist jetzt vorgesehen, die rund 40.000 Privatflieger in Deutschland auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Dieses Gesetz wurde vom Bund so gestaltet, dass es ohne Zustimmungspflicht der Länder auf den Weg gebracht werden konnte.

Aber nun ist es Aufgabe der Länder, entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz durchzuführen. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass rund 3.000 Piloten einschließlich Berufspiloten davon betroffen sind.
Die Luftsicherheitsbehörde in Schleswig-Holstein weist in ihrem Begleitschreiben darauf hin, dass die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen erfolgt. Dies klingt meines Erachtens wie Hohn, wenn man bedenkt, dass die Einwilligung zur Überprüfung die Grundvoraussetzung dafür ist, um die Fluglizenz überhaupt bekommen zu können.

Weiter wird im Begleitschreiben darauf hingewiesen: „Zum Zweck der Zuverlässigkeitsprüfung fordert die Luftsicherheitsbehörde von den Polizeivollzugsbehörden, Verfassungsschutzbehörden der Länder, unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und bei ausländischen Betroffenen aus dem Ausländerzentralregister bedeutsame Informationen für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit.“

Die Frage hierbei ist grundsätzlich, ab wann der Betroffene nicht mehr als zuverlässig in den Augen der Luftsicherheitsbehörde erscheint. Hier hat der Gesetzgeber keine genauen Vorgaben gemacht, wann man aus Sicht der Behörde als zuverlässig gilt und wann man unzuverlässig ist. So gibt es beispielsweise einen Fall aus Berlin, wo die Luftsicherheitsbehörde bei einem Piloten die Zuverlässigkeit angezweifelt hat, weil er rechtskräftig verurteilt wurde wegen Beleidigung im Straßenverkehr. Wenn es keine länderübergreifenden Kriterien und Maßstäbe gibt, muss man sich fragen, ob die Luftsicherheitsbehörden von Land zu Land unterschiedlich entschieden.

Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass die Luftsicherheitsbehörde für rund 3.000 Betroffene im Land unbeschränkte Auskünfte einholt und diese entsprechend bewertet und darüber befinden muss, wer seine Fluglizenz behalten darf und wer nicht. Bundesweit trifft dies auf 40.000 Betroffene zu. Dass hierbei auf Landesebene ein riesiger Verwaltungsapparat in Gang gesetzt und Bürokratie aufgeblasen wird, ficht den Bund scheinbar nicht an. Jedoch dann auch noch in der Vorbemerkung zum Gesetzentwurf zu schreiben, dass durch die Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung für Bund, Länder und Kommunen keine Kosten entstehen, grenzt schon eine Dreistigkeit. Denn natürlich entsteht den Ländern hierbei ein zusätzlicher Aufwand.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung und die damit einhergehende Gesetzesverschärfung ist ein weiterer Beitrag, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten - so sieht es zumindest das Bundesinnenministerium. Dann wundert einen schon die Aussage des damaligen Bundesinnenministers Schily, dass keine Erkenntnisse vorlägen, die auf eine konkrete Gefahr im Zusammenhang mit kleineren Flugzeugen hinweisen.

Eine Untersuchung vom amerikanischen „Homeland Security Department“ kam zum Ergebnis, dass Kleinflugzeuge für terroristische Angriffe ausgesprochen unattraktiv sind. Und auch unsere Landesregierung verspricht sich keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung und hält diese Überprüfung für Privatpiloten für überzogen.
Der SSW teilt diese Auffassung und wird den Antrag der FDP unterstützen.

Weitere Artikel

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen