Rääde · Flemming Meyer · 18.11.2011 Änderung der Landesverfassung, gemeinsames Korruptionsregister & Ausschuss für die Zusammenarbeit Schleswig-Holstein/Hamburg


Bei den vorliegenden SPD-Anträgen waren wir ja schon vorgewarnt: Sie sind das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung der SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Ende September stattfand. Völlig unklar ist in diesem Zusammenhang, was die Stoßrichtung dieser Initiative ist. Mit keiner Silbe wird zum Beispiel erwähnt, dass wir seit anderthalb Jahren eine von SPD und Grünen initiierte Enquetekommission zum Thema Norddeutsche Kooperation tagen haben, die dabei ist, ihren Abschlussbericht anzufertigen. Statt abzuwarten, bis mögliche Bereiche einer weitergehenden Kooperation abgesteckt sind, fordert die SPD schon heute die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses für die Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg. Dabei bleiben wesentliche Fragen nach der Stellung des Ausschusses gegenüber anderen Gremien und nach der Art der Kontrolle, die er ausüben soll, völlig offen.

Die Konklusion könnte daher lauten, dass die Arbeit der Enquetekommission bei der SPD-Fraktion keinen hohen Stellenwert zu haben scheint. Wer zu Verschwörungstheorien neigt, könnte aber auch der Meinung sein, dass wir es hier mit einem - zugegebener Maßen - recht unbeholfenen Versuch zu tun haben, die Hamburger für eine Idee zu begeistern, an der sie ganz offensichtlich nicht interessiert sind. In diesem Sinne mutet der gemeinsame Ausschuss an wie ein trojanisches Pferd, das schleswig-holsteinische Politikerinnen und Politiker hinter die Linien Hamburgs bringen soll, damit sie dort die Herzen für den Nordstaat entflammen können. Aber auch ein gemeinsamer Ausschuss wird an der mangelnden Begeisterungsfähigkeit der hamburgischen Politik nichts ändern. Dort hat man nicht die Interessen Schleswig-Holsteins im Blick, wie das chauvinistische Vorgehen Hamburgs bei der Husum Wind gezeigt hat. Auch ist mir gesagt worden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg dabei ist, ein eigenes Förderinstitut wie die Schleswig-Holsteinische I-Bank aufzubauen. Trifft das zu, dann wissen wir wirklich, woran wir sind.

Auch der vorlie¬gende Antrag zum Korruptionsregister ist ein Beleg dafür, dass eher reflexartig nach Zusammenarbeit mit Hamburg gerufen wird. Wer einen Moment nachdenkt, muss aber feststellen, dass uns der Beitritt zum hamburgischen Register nicht weiter bringt. Alle Anstrengungen in dieser Sache müssen sich auf eine bundesweite Koordination der Länderdaten richten. Deshalb hat der SSW zu diesem konkreten Antrag einen Änderungsantrag eingebracht. Zum einen müssen wir erst einmal unsere eigenen Hausaufgaben machen, weil wir bisher nur die Anti-Korruptionsstelle beim Innenministerium haben; zum anderen kann Korruption aus Sicht des SSW nur wirksam bekämpft werden, wenn die entsprechenden Daten auf Bundesebene zusammengeführt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Änderung der Landesverfassung kam ursprünglich von Bündnis 90/Die Grünen. Ziel dieses Vorstoßes ist auch die Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse. Auch dieser Antrag sagt letztlich etwas darüber aus, wie die Arbeit der Enquete eingeschätzt wird. Es geht hier um gemeinsame Ausschüsse mit anderen Bundesländern zur besseren Kontrolle ihrer länderübergreifenden Zusammenarbeit. Auch gemeinsame gesetzgeberische Aktivitäten sollen in so einem Ausschuss vorbereitet werden. Der SSW will nicht bezweifeln, dass derartige Ausschüsse an irgendeinem Punkt - wenn es um die Kontrolle länderübergreifender Institutionen geht - auch sinnvoll sein können. Wenn es aber darum geht, länderübergreifende gesetzgeberische Arbeit zu leisten, dann bekommen wir mit solchen Ausschüssen den Nordstaat „durch die kalte Küche“, und das wollen wir nicht.

Ich fasse zusammen: Auch der SSW sieht viele Bereiche, in denen Schleswig-Holstein und Hamburg enger kooperieren sollten. Genau aus dem Grund arbeiten wir konstruktiv in der Enquetekommission mit – auch, wenn wir sie nicht wollten. Dass wir mit unserer Skepsis richtig lagen, zeigen die vorliegenden Anträge. Denn wichtiger als diese Arbeit zu Ende zu führen, scheint es für die beiden Antrag-Stellenden Fraktionen zu sein, das berühmte Spiel vom Hasen und vom Igel zu gewinnen.

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