Rääde · Flemming Meyer · 25.01.2006 Änderung der Verfassung

Der vorliegende Antrag der Oppositionsfraktionen zur Änderung der Landesverfassung greift unterschiedliche rechtliche und gesellschaftliche Sachverhalte und Entwicklungen auf, die der Berücksichtigung bedürfen.

CDU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung selbst die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichtes sowie das Recht auf menschenwürdige Pflege und den Schutz von Pflegebedürftigen, als Staatsziel in die Landesverfassung aufzunehmen, festgelegt.

Der SSW hat sich seit langem für ein eigenes Landesverfassungsgericht ausgesprochen, damit unsere Bürger endlich nicht in jeder verfassungsrechtlichen Streitigkeit gleich an das Bundesverfassungsgericht verwiesen werden müssen.

Der SSW hat ferner die Einführung des Staatsziels einer menschenwürdigen Pflege bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, als dieses von den beiden großen Fraktionen noch abgelehnt wurde.

Dass der SSW konsequent für die Stärkung der parlamentarischen Rechte eintritt, ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb wird es niemanden verwundern, dass wir uns weiterhin für das Anrufungsrecht beim Verfassungsgericht für einzelne Fraktionen aussprechen.

Eine alte Kernforderung des SSW an die Landesverfassung ist und bleibt die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in Artikel 5 der Landesverfassung.
Die Entwicklung seit der Verabschiedung der Landesverfassung im Jahre 1990 macht diese Forderung nach Anpassung an die gesellschaftliche Realität aktueller denn je.

Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Bundesrepublik Deutschland, sind die deutschen Sinti und Roma eine anerkannte autochthone nationale Minderheit in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein. Es ist nur mehr als konsequent, wenn die europäische und bundesdeutsche Entwicklung in der Minderheitenpolitik in der Landesverfassung des Landes Schleswig-Holsteins nachgeholt wird.

Der Landesverband der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist ein geschätzter und anerkannter Partner in der Minderheitenpolitik. Die Landesregierung hat den Landesverband selbstverständlich auf gleicher Ebene wie die Verbände der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe behandelt. Und das ist gut so.
Die Angehörigen der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein sind seit Jahrhunderten hier zu Hause, sind steuerzahlende Bürger dieses Landes. Der Schutz und die Förderung des Landes stehen ihnen genauso zu wie uns Dänen und Friesen.

Ich hoffe sehr, dass wir in der vor uns stehenden Diskussion über die Anpassung der Landesverfassung diesmal weiter kommen als 1998 und 2003.

Ich weiß sehr wohl, dass Verfassungen träge sind und nicht unbedingt ihrer Zeit vorauseilen, in diesem Fall ist es jedoch klar, dass die Landesverfassung einen gesellschaftspolitischen Nachholbedarf aufholen muss.
Gehen Sie bitte mit offenen Augen und vorurteilsfrei an die Änderung der Landesverfassung heran. Sie hat es verdient.

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