Rääde · Flemming Meyer · 12.11.2003 Änderung des Kommunalabgabengesetz

PRESSEINFORMATION
Die ursprüngliche Initiative, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, lag seinerzeit darin begründet, Bestimmungen zu ändern, die es ermöglichen sollten, dass einmal geplante Maßnahmen, nachdem sie dann doch nicht durchgeführt wurden, trotzdem mit in die Kalkulation von Gebühren eingerechnet werden können. Dieser Wunsch wurde seinerzeit vor allem aus dem Bereich der Abfallwirtschaft herangetragen.. Bisher gab es fast so etwas wie einem Zwang zur Umsetzung von Planungen, selbst wenn man später festgestellt hat, dass andere Lösungen möglicherweise sinnvoller sind. Dieser Zustand sollte beendet werden und wird nun auch beendet. das ist sehr zu begrüßen.
Auch dass jetzt Vorauszahlungen für Benutzungsgebühren erhoben werden können und somit eine bessere Planbarkeit des Gebühraufkommens ermöglicht wird, haben wir seinerzeit angeregt und findet sich im Gesetzentwurf wieder. So gut die gerade eben genannten Regelungen geändert wurden, so schlecht sind allerdings die zukünftigen Regelungen, die sich auf die Abschreibungen von Anlagen beziehen. In Zukunft sollen nicht mehr Rückstellungen gebildet werden, die sich aus dem Gebührenaufkommen der derzeitigen Nutzer der Anlagen refinanzieren, sondern es sollen für zukünftige Ersatzinvestitionen jeweils neue Beiträge von den Grundbesitzern erhoben werden. Das heißt im Klartext, nicht die, die den Werteverzehr der Anlage verursachen, sollen die Anlage bezahlen, sondern jeweils diejenigen, die zum Tag X zufälligerweise gerade im Besitz des jeweiligen Grundstücks sind.
Ziel dieser grundlegenden Systemänderung im KAG ist es natürlich, die Gebühren senken zu können. Allerdings geht dies nur, wenn man zukünftige Generationen belastet. Auf dieses Problem hat auch schon der Landesrechnungshof in den Beratungen zum Gesetz hingewiesen und auch der Landkreistag hat deutlich gemacht, dass er solche Regelungen ablehnt.
Einige Abwasserentsorgungsbetriebe sind in der Vergangenheit in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt worden. Insgesamt rund 150 von 1.300 Betriebsstätten sind nun in einer privatrechtlichen Rechtsform. Für diese Unternehmen gilt, dass das Handelsrecht ihnen im Gegensatz zum KAG vorschreibt, Beiträge aufzulösen und natürlich wollte man auch von Seiten dieser neuen Unternehmen beweisen, wie wirtschaftlich man arbeiten kann. Also mussten die Gebühren runter.
Dazu hat man sich an das Handelsrecht angelehnt und im Gegensatz zu den kommunalen Betrieben die zukünftig notwendigen Investitionen nicht mehr in die Gebühren eingerechnet, wohl wissend, dass dann zukünftige Generationen die Suppe auslöffeln müssen. Die kommunalen Abwasserentsorgungsbetriebe stehen nun als Verschwender da, die viel zu hohe Gebühren erheben, denn der normale Gebührenzahler kann diese Ungleichheiten in der Gebührenerhebung und die Hintergründe hierzu gar nicht durchschauen.
Die Änderungen zu den Abschreibungsregeln werden erhebliche Nachteile für die kommenden Generationen haben. Die Zeche soll in einigen Jahren von den Grundstückseigentümern gezahlt werden. Die können sich ihre Beiträge natürlich von ihren Mietern wiederholen, wenn es denn der Markt hergibt. Derjenige, der in seinem Eigenheim wohnt und sein Eigenheim als Altersvorsorge betrachtet, wird allerdings damit leben müssen, dass er irgendwann richtig zur Kasse geben wird. Ich sehe jetzt schon den Aufstand der FDP oder auch der CDU, wenn es in einigen Jahren den Grundstücksbesitzern richtig an den Kragen geht. Wahrscheinlich wird man dann in den Diskussionen dazu kommen, dass man die Standards der Abwasserentsorgung - aber auch in anderen Bereichen - absenken wird, damit die zu zahlenden Beiträge nicht zu hoch werden.
Wie dann die Grünen darauf reagieren, dass die ökologischen Standards zur Disposition stehen werden, darauf bin ich jetzt schon gespannt. Und auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD setzen ja oft auf die Nachhaltigkeit von Entscheidungen. Nachhaltig ist aber die Gesetzesänderung gerade nicht, sondern sie belastet zukünftige Generationen. Ein normales Unternehmen würde immer Rücklagen bilden, um zukünftige Aufgaben bestreiten zu können. Nur die kommunalen Verbände und Unternehmen sollen dies nicht können - damit werden nachfolgende Generationen ihre Probleme bekommen.
Mit der heute vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das bisherige System des KAG völlig umgekrempelt und führt zu Problemen in der Zukunft, die wir heute noch gar nicht ausreichend überschauen können. Die, die diesen Gesetzentwurf unterstützen, denken nur kurzfristig und verschieben die Probleme nur in die Zukunft zu Lasten kommender Generationen. Und das ist nicht fair! Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

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