Rääde · Flemming Meyer · 29.08.2003 Änderung des Landespressegesetzes

„Die Journalistik, überhaupt, ist die treuherzige und unverfängliche Kunst, das Volk von dem zu unterrichten, was in der Welt vorfällt. Sie ist eine gänzliche Privatsache, und alle Zwecke der Regierung, sie mögen heißen, wie man wolle, sind ihr fremd.“ So schreibt Heinrich von Kleist 1809 in seinem „Lehrbuch der französischen Journalistik“, in dem er die staatliche Einflussnahme des Staatsmannes Talleyrand auf die Zeitungen anprangert. Heute ist das Problem der staatlichen Einmischung nicht mehr so groß; die folgenden zwei Jahrhunderte haben uns letztlich mit Demokratie und Pressefreiheit gesegnet. Es gibt heute immer noch Problemfelder, wie z. B. den Lauschangriff. Es gibt auch immer noch Machthaber, die die Berichterstattung kontrollieren möchten. Aber unsere Rechtsordnung respektiert die journalistische Freiheit. Sie ist ein so hohes Gut, dass andere Grundsätze wie der des Datenschutzes dagegen aufgewogen werden müssen. Deshalb ist es richtig, die Anforderungen an den Datenschutz in den Redaktionen den Bedürfnissen einer freien Berichterstattung anzupassen.

Aber es hat sich auch ein anderes Problem entwickelt, das mindestens genau so viel Beachtung verdient wie der Einfluss staatlicher Macht auf die Medien: Medienmacht ist bei Menschen konzentriert, die nicht unbedingt ein politisches aber mit Sicherheit ein ökonomisches Interesse haben. Das Phänomen ist auch nichts Neues. Ferdinand Lassalle schrieb schon 1863 einen Ausfall gegen die Kommerzialisierung der Presse: „Wenn jemand Geld verdienen will, so mag er Cotton fabrizieren oder Tuche, oder auf der Börse spielen. Aber dass man um schnödes Gewinnstes willen alle Brunnen des Volks­geistes vergifte und dem Volke den geistigen Tod täglich aus tausend Röhren kredenze, -- es ist das höchste Verbrechen, das ich fassen kann!“

Heute haben wir zwar ein anderes Bild von der Pluralität privater Unternehmer in der Medienlandschaft; wir leben in einer Mediengesell­schaft, die Lassalle vermutlich in den Selbstmord getrieben hätte. Trotzdem gilt es heute umso mehr, aufmerksam die Einflüsse zu beachten, die die Medienlandschaft prägen. Die wirtschaftliche Konkurrenz ist enorm, die Interessenlagen sind verworren und die aufklärerischen journalistischen Ideale eines von Kleist oder eines Lassalle lassen sich in vielen privaten Medien nicht einmal mehr ansatzweise erkennen.

Ich finde, es ist eine bedenkliche Entwicklung, dass es mittlerweile schon möglich ist, in nahezu allen Printmedien fremdproduzierte Nachrichten und Berichte unterzubringen, ohne dass diese als solche gekennzeichnet werden. Es ist das mindeste, dass solche Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten von Dritten beziehen, dieses kenntlich machen müssen. Angesichts der Tatsache, dass Schleswig-Holstein dieses erst als vorletztes Bundesland in sein Presserecht einführt, muss man auch sagen: endlich. Ob das dann auch wirklich ausreichend ist, können wir an anderer Stelle diskutieren.

Eben so richtig und wichtig ist es, dass die Zeitungen und Zeitschriften zukünftig im Impressum veröffentlichen müssen, welche Inhaber und Beteiligungen hinter dem Medium stehen. Die starke Konzentration, die auf diesem Markt stattgefunden hat und gegenwärtig noch stattfindet, stellt eine Bedrohung gegen die Vielfalt von Meinungen und Themen dar. Deshalb ist es notwendig, dass solche Verflechtungen öffentlich gemacht werden, um auf mögliche Interessenlagen eines Presseorgans hinzuweisen. Auch hier hat Schleswig-Holstein nach Bekunden der Landesregierung einen im Ländervergleich eher moderaten Weg gewählt - auch hier gilt: Das ist das mindeste.

Diese und die anderen Regelungen des Gesetzentwurfs stellen aber eindeutig Verbesserungen dar, und deshalb wird der SSW sie unterstützen können.

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