Rääde · Flemming Meyer · 13.09.2007 Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (Freie Schulen)


Nicht zuletzt der PISA-Schock hat viele Eltern dazu gebracht, über Alternativen zu den öffentlichen Schulen nachzudenken. Oftmals sind es gerade groß öffentliche Schulen, die Eltern befürchten lassen, dass ihr eigenes Kind sich in einem derartigen System nicht zurechtfinden könnte. Sie wollen nicht, dass ihr Kind in einem unübersichtlichen Betrieb untergeht und wählen darum eine Privatschule, die in der Regel eine geringere Schülerzahl aufweist. Abseits der öffentlichen Schulen finden diese Eltern einen angemessenen Platz für ihre Sprösslinge. Dafür sind sie bereit, Schulgeld zu berappen. Zwischen  200 und 400 Euro im Monat werden als Schulgeld fällig, wenn das Kind eine Privatschule besucht. Der Besuch einer Privatschule darf aber nicht nur das Vorrecht der Besserverdienenden sein. Darum hat der SSW in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Privatschulen einen Anspruch darauf haben, vom Land so unterstützt zu werden, dass ihre Existenz gesichert ist.

Im bundesweiten Vergleich ist das Angebot der Privatschulen in Schleswig-Holstein noch unterdurchschnittlich. Sicherlich ein Grund dafür, dass immer mal wieder eine neue Schule öffnet, wie jetzt in Flensburg die Ostseeschule. In Flensburg besteht nach den Sommerferien die Wahl zwischen öffentlichen und zwei privaten Schulen. Ich bin davon überzeugt, dass sich eine derartige Angebotsvielfalt wohltuend auf pädagogische Landschaft vor Ort auswirken wird.

Trotzdem ist es richtig, nicht gleich jede Privatschule finanziell abzusichern: zunächst müssen sich die privaten Schulen, ihre Konzepte und ihre Lehrkräfte bewähren. Diese Probephase ist notwendig, um zu verhindern, dass auf den Rücken der Schülerinnen und Schüler herumexperimentiert wird. Darum stellen wir auch die Frage, ob es wirklich angemessen ist, die Wartezeit faktisch auf ein Jahr zu verkürzen, wie es der Antrag vorschlägt.

Der SSW weiß aus seinen langjährigen Kämpfen um die Anerkennung der dänischen Schulen im Land, dass die Kultusbürokratie nicht immer einfach zu handhaben ist. Darum gilt unsere Sympathie denjenigen, die deutschen Schülerinnen und Schülern eine Alternative bieten wollen. Privatschulen sind keineswegs ein Störfall, wie uns manche Kultuspolitiker gerne glauben machen wollen, sondern eine gangbare Alternative, wenn auch nur für wenige. Ein Privatschulgesetz würde sicherlich manches Missverständnis ausräumen. Wir sollten allerdings über dieses Vorhaben noch einmal gesondert sprechen.

Die Forderung nach der Gleichstellung der Privatschulen berührt einen wichtigen Punkt in der Arbeit der SSW-Landtagsfraktion. Der Antrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die Schulen der dänischen Minderheit. Und daher zur Klarstellung: Die Schulen der dänischen Minderheit sind  quasi öffentliche Schulen für die Minderheit und genau daraus leitet sich ihr Gleichbehandlungsanspruch zwingend ab. Die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung, die Europäische Sprachencharta, die Rahmenkonvention des Europarates zu Schutz und Förderung nationaler Minderheiten in Europa - aber auch der letzte Staatenbericht des Europarates zur Rahmenkonvention - befassen sich in unterschiedlicher Weise mit genau diesem Anspruch auf Gleichbehandlung.

Oder um es ganz plastisch auszudrücken: Für die Kinder der Minderheit gibt es nur die dänischen Schulen. Sie haben  im Gegensatz zu Kindern, die zum Beispiel eine Waldorfschule besuchen, nicht die Wahl zwischen einem öffentlichen und einem privaten System  - ihr öffentliches System sind die Schulen des dänischen Schulvereins. Das unterscheidet sie trotz allem von den Schülerinnen und Schülern in den zehn Waldorfschulen und den anderen Privatschulen in Schleswig-Holstein.

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