Rääde · Flemming Meyer · 02.06.1999 Änderung des Schulgesetzes

Der SSW fordert die Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes in der Frage der Schülerbeförderungskosten für die dänische Minderheit. Zur Zeit zahlt das Land nur 7% der Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit. Der dänische Schulverein trägt fast drei Viertel aller Kosten, während die Kreise überwiegend den restlichen Anteil erbringen. Dieses finanzielle Ungleichgewicht kann nicht im Geiste der Landesverfassung sein, wo der Schutz und die besondere Förderung der dänischen Minderheit als Staatsziel festgeschrieben ist. Dazu kommt, daß die Zuschüsse der Kreise als freiwillige Leistungen gelten. Es besteht also eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Zuschüsse an die dänischen Schulen, die durch die angespannte finanzielle Lage der Kreishaushalte in Gefahr kommen können.
Schon 1997 hat sich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Grenzlandbeauftragten Kurt Schulz unter Beteiligung der Landräte aus den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie des SSW intensiv mit den Problemen der Schülerbeförderungskosten für die Ersatzschulen der dänischen Minderheit befaßt. Diese Arbeitsgruppe kam zu folgendem Beratungsergebnis: Der Beratungskreis hat daran festgehalten, daß dringender Handlungsbedarf besteht, eine Neuregelung auf Dauer Bestand haben muß und eine parteiübergreifende Regelung anzustreben ist."
Die CDU-Landtagsfraktion hat letzes Jahr im Frühjahr - vor den Kommunalwahlen - einen Antrag zur Schülerbeförderung eingebracht, worin die Landesregierung aufgefordert wird, eine Lösung im Sinne des Beratungsergebnisses vorzulegen. Erst im Januar dieses Jahres hat das Bildungsministerium seinen Bericht vorgelegt. Die bisherigen Ausschuß-Beratungen zum Bericht waren aus Sicht des SSW enttäuschend, da kein Wille erkennbar war zu einer Lösung im Sinne der Anregungen des Minderheitenbeauftragten zu gelangen.
Der SSW hat sich deshalb dazu entschlossen einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß die Kreise dazu verpflichtet werden, zwei Drittel und das Land ein Drittel der nach dem Schulgesetz anerkannten Kosten für die Schülerbeförderung an die dänischen Ersatzschulen zu zahlen. Dadurch erhalten die dänischen Ersatzschulen Rechtssicherheit und eine finanzielle Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen.
Wir haben diese Konstruktion gewählt, um die Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes sicherzustellen. Denn in §80 Absatz 3 des Schulgesetzes werden die Kreise bei der jetzt geltenden Regelung dazu verpflichtet, zwei Drittel der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung für die öffentlichen Schulen zu zahlen. Durch §80, Absatz 2 können die Kreise allerdings durch Satzung bestimmen, welche Kosten für die Schülerbeförderung als notwendig anerkannt werden. Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, daß genau diese Bestimmungen in Zukunft auch für die Ersatzschulen der dänischen Minderheit Anwendung finden sollen.
Da bei diesem Gesetz das Konnexitätsprinzip greift, würden die Kreise die finanzielle Mehrbelastung beim Land wieder einfordern können. Der SSW vertritt die Auffassung, daß man eine Regelung über den kommunalen Finanzausgleich finden sollte. Dabei sollte der - in Form von Festbeträgen von jeweils 1,5 Mio. DM an die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg gezahlte - sogenannte Grenzlandansatz in die Verhandlungen miteinbezogen werden. Der SSW ist der Auffassung, daß die Schülerbeförderungskosten für die Schulen der dänischen Minderheit auch als besondere Aufgabe im Grenzland zu betrachten ist.
Bei der Frage, ob die Differenzierung zwischen Schulen der dänischen Minderheit und anderen Ersatzschulen hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist, muß beachtet werden, daß die Schulen der dänischen Minderheit sinngemäß als eine Art öffentliche Schulen für die Mitglieder der Minderheit anzusehen sind, für die keine Alternative besteht. Im diesem Sinne hat sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages geäußert. Dessen Auffassung nach könnte sich aus der Verpflichtung der Landesverfassung Art. 5, Abs. 2 eine über den Anspruch freier Träger auf staatliche Hilfe aus Art. 7, Abs. 4 hinausgehende Verpflichtung des Landes auf Förderung des dänischen Schulwesens ableiten lassen.
Bei der Beurteilung dieser Frage ist wichtig, welche zusätzlichen Kosten durch diese Gesetzesänderung für das Land entstehen. Dabei ist jetzt schon klar:
Auch bei Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Dänische Schulverein die Ausgaben für die Schülerbeförderung nicht vollständig ersetzt bekommen.
Die neuesten Zahlen liegen leider nur für 1997 vor. 1997 betrugen die Kosten des dänischen Schulvereins für die Schülerbeförderung insgesamt ca. 6,5 Millionen DM. Darin ist die Beförderung für die Kindergärten nicht enthalten. Davon bezahlten die Kreise ca. 1,2 Millionen DM, die Kommunen nur 40.000,- DM und das Land ca. 440.000,- DM. Den restlichen Betrag von 4,8 Millionen DM bezahlte der dänische Schulverein selbst.
Wenn das Bildungsministerium in seinem Bericht sagt, daß für eine Schülerin/einen Schüler der dänischen Ersatzschulen das Sechsfache was an Fahrtkosten für eine Schülerin/einen Schüler einer öffentlichen Schule an Fahrkosten aufgebracht wird, so wird dies vom SSW entschieden zurückgewiesen. Denn das Bildungsministerium vergleicht hier Äpfel mit Birnen und schürt so altbekannte Vorurteile gegenüber der Schülerbeförderung im dänischen Schulwesen.
Fakt ist, daß bei der Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro Schüler bei den öffentlichen Schulen auch alle Schülerinnen und Schüler der kreisfreien Städte mit eingerechnet werden, wo überwiegend gar keine Kosten für die Schülerbeförderung entstehen. Wenn man dazu bedenkt, daß die dänischen Schulen im Landesteil Schleswig nicht in der gleichen Dichte vorhanden sind wie die öffentliche Schulen, ergibt dieser Vergleich noch weniger Sinn. Der Transportweg von Schülerinnen und Schülern der dänischen Schulen ist im Durchschnitt ungleich länger als für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen.
Die Transportkosten sind entsprechend höher. Nur hängt dies mit der Struktur eines Minderheitenschulwesens zusammen und nicht mit einem zu teuren Schülertransport. Ein Privatschulwesen wird niemals zum Preis eines öffentlichen Schulwesens zu haben sein. So ist die Kostenstruktur des Schulwesens der deutschen Minderheit in Nordschleswig in der Schülerbeförderung ähnlich gelagert wie bei der dänischen Minderheit. Der Unterschied besteht darin, daß die deutsche Minderheit über 50% der Schülerbeförderungskosten von der öffentlichen Hand in Dänemark ersetzt bekommt, während die öffentliche Hand in der Bundesrepublik nur 25% der Schülerbeförderungskosten der dänischen Minderheit trägt.
Der Dänische Schulverein hat in den letzten Jahren - wo immer es möglich war - versucht die Schülerbeförderung auf ÖPNV umzustellen. So sind die durchschnittlichen Schülerbeförderungs-kosten bei den dänischen Ersatzschulen von 1996 mit 1.206,- DM pro Schüler auf 1997 mit 1.163,- DM pro Schüler gefallen. In dieser Richtung wird der Schulverein weiterarbeiten.
Aber natürlich gibt es Grenzen, und das dänische Schulwesen wird niemals völlig auf eine eigene Schülerbeförderung verzichten können. Klar ist: An jeder Milchkanne wird nicht für die Schülerinnen und Schüler angehalten - wenn es denn jemals der Fall war. Das Kostenbewußtsein - und damit die Optimierung der Schülerbeförderung - steht für den Dänischen Schulverein absolut im Vordergrund.
Bei der Umsetzung des Gesetzes wird die entscheidende Frage sein, welche Kosten die Kreise als notwendig anerkennen werden. Denn nach §80, Absatz 2 würden die Kreise durch die Satzung auch für die Schülerbeförderungskosten der dänischen Ersatzschulen bestimmen können, welche Kosten als notwendig anerkannt werden. Dabei geht der SSW davon aus, daß die Kreise sich mindestens nach den durchschnittlichen Kosten der Schülerbeförderung der öffentlichen Schulen im Kreisgebiet richten werden. Mit Abstriche finden diese Regelungen schon entsprechend Anwendung bei den jetzigen freiwilligen Zuschüssen in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.
Geht man von den Zahlen für die Schülerbeförderungskosten der dänischen Ersatzschulen von 1997 als Grundlage aus, hält sich die Mehrbelastung in Grenzen und liegt weit von den ins Gespräch gebrachten 6 Millionen DM entfernt. So ergibt sich bei sehr vorsichtiger Schätzung auf Basis der 1997-Zahlen - unter dem Vorbehalt, daß sich die Zahlen für 1998 ändern können - nach unseren Berechnungen eine Mehrbelastung für das Land von ca. 300.000,- DM und für die jeweiligen Kreise insgesamt von ebenfalls 300.000,- DM. Die Entlastung des Schulvereins würde demnach 600.000,- DM betragen. Dazu bekäme er eine Rechtssicherheit für alle Zuschüsse. Allerdings greift das Konnexitätsprinzip, und deshalb liegt die Belastung für das Land in jedem Fall höher.
Der SSW kennt natürlich die schlechte Finanzlage des Landes. Wir können deshalb auch mit einem auf mehrere Jahre angelegten Stufenplan leben: Für den SSW ist es aber wichtig, daß wir noch in dieser Legislaturperiode endlich einen Schritt weiterkommen. Da das Gesetz erst ab 2000 in Kraft treten soll, bleibt noch ausreichend Zeit für Verhandlungen mit allen Fraktionen des Landtages - auch im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Weitere Artikel

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen