Rääde · Flemming Meyer · 22.01.2014 Änderung des Schulgesetzes u.a.

„Erster Schritt zur Sicherung der kulturellen Eigenständigkeit des Friesischen über das Bildungssystem“

Als vergleichsweise neue Bildungspolitikerin hier im Landtag muss ich wohl langsam akzeptieren, dass mich gar nichts mehr wundern darf. Zumindest nicht in der schulpolitischen Auseinandersetzung und bei den hier gewählten Mitteln. Hierzu zähle ich ausdrücklich die FDP-Pressemitteilung vom vergangenen Mittwoch, in der behauptet wird, dass „SPD, Grüne und SSW so sicher sind, dass sie es bildungspolitisch besser wissen als die schulischen Akteure vor Ort, dass sie diese Besserwisserei jetzt in Gesetzesform gießen wollen“. Hier wird einfach mal so getan, als hätte man von unserem Einsatz für mehr Beteiligung, als hätte man vom Bildungsdialog und von den verschiedenen Veranstaltungen in diesem Rahmen noch nie etwas gehört.

Auch wenn mir dafür jegliches Verständnis fehlt: Man kann sich natürlich das Leben leicht und den von uns initiierten Dialogprozess schlicht ausblenden. Oder man erklärt ihn einfach immer wieder zur Farce oder zur „leeren Worthülse“. Das ist für manche ganz offensichtlich eine echte Option. So viel habe ich schon mal gelernt. Wenn man aber noch dazu behauptet, wir würden Besserwisserei in Gesetzesform gießen, dann wird für mich schon eine Grenze überschritten.

Erlauben Sie mir hier einen kleinen Hinweis: Es ist nicht lange her, da war die FDP in Schleswig-Holstein für das Bildungsressort verantwortlich. Und weder der Regierungsstil der FDP noch der ihres Partners war von einer regen Beteiligung der Betroffenen geprägt. Dies gilt ganz besonders für die schulischen Akteure vor Ort. Denn wenn ich mit den Leuten an den Schulen spreche, wird ein Punkt immer wieder deutlich: Von einer so umfassenden Beteiligung wie im Rahmen unseres Bildungsdialogs konnten diese Menschen damals nur träumen. Tatsache ist: Während wichtige, aber womöglich unangenehme Interessengruppen einfach von runden Tischen ausgeschlossen wurden, haben heutzutage alle die Möglichkeit, sich einzubringen.

Auch wenn ich mich hier wiederhole: Wir haben den Bildungsdialog und das Anhörungsverfahren zu unserem Schulgesetz sehr wohl zum Anlass für konkrete Veränderungen genommen. Im Laufe dieses rund 1-jährigenVerfahrens wurden viele Einwände gehört und auch berücksichtigt. Hier lässt sich zum Beispiel das flexibilisierte Einschulalter nennen. Klar ist, dass Eltern, Lehrer, Schülervertreter, Gewerkschafter und viele andere Betroffene die Gelegenheit genutzt haben, um konstruktiv an diesem Entwurf mitzuarbeiten. Natürlich kann in diesem Prozess nicht jede Einzelmeinung voll berücksichtigt werden. Das liegt ganz einfach in der Natur der Sache und wird auch von fast allen so verstanden.

Die letzte Woche hat es deutlichgezeigt: Anstatt sich im Verlauf konstruktiv zu beteiligen, ziehen es CDU und FDP vor, populistische Gegenanträge zu stellen. Ich kann in der Kritik an unserem Gesetzentwurf und in den genannten Gegenentwürfen beim besten Willen nichts inhaltlich Neues erkennen. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass man unter dem Deckmantel der Freiheit und Eigenverantwortung zurück will zum bildungspolitischen Chaos vergangener Tage. Ich meine, wir sollten aus der Vergangenheit lernen und dringend dafür sorgen, dass Verantwortlichkeiten klar verteilt sind. Ich will nicht, dass das Bildungsministerium einfach die Fäden aus der Hand gibt. Wer alles an die Schulen delegiert, macht es sich viel zu leicht. Und so etwas wäre auch deshalb kaum in ihrem Sinne, weil hierdurch Chaos gestiftet wird, das unweigerlich zu großer Überforderung vor Ort führen würde.

Sehr viele Menschen haben mir bestätigt, dass sie sich auf dem Weg zu einem neuen Schulgesetz mitgenommen fühlen. Natürlich können nicht sämtliche Probleme auf einen Schlag gelöst werden. Aber heute haben wir in jedem Fall ein Gesetz, das die Schulbildung in Schleswig-Holstein neu definiert. Aus Sicht des SSW ist ein ganz entscheidender Punkt dabei, dass es sich hier eben nicht um ein weiteres ideologisches Konstrukt handelt. Dieser Entwurf ist nach meiner Überzeugung Ausdruck einer konsequenten Orientierung an der Chancengleichheit für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Sie sind die Gewinner - und darüber freue ich mich ausdrücklich!

Die Kernpunkte des neuen Schulgesetzes wurden hinlänglich diskutiert: Ich will deshalb nur in aller gebotenen Kürze festhalten, dass wir auf ein zeitgemäßes Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule setzen. Hier sollten sich weder CDU noch FDP etwas vormachen: Dieses Modell entspricht dem Wunsch sehr vieler Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte im Land. Sogar dem weit überwiegenden Teil. Fakt ist: Damit modernisieren wir unser Schulsystem, ohne bewährte Strukturen zu zerschlagen.

Meine Damen und Herren: Übergeordnetes und damit absolut wichtigstes Ziel der rot-grün-blauen Bildungspolitik ist es, wirklich jeder Schülerin und jedem Schüler den jeweils besten Abschluss zu ermöglichen. Dies muss völlig unabhängig vom finanziellen und sozialen Status der Eltern gelten. Dies wird mit dem neuen Schulgesetz möglich. Eltern können in Zukunft auf Basis einer umfassenden Beratung selbst entscheiden, welche weiterführende Schule ihre Kinder besuchen sollen. Dies wird nicht länger vorgeschrieben. Sie entscheiden, ob es das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule sein soll. Sie entscheiden, ob ihr Kind nach Möglichkeit 12 oder 13 Jahre zur Schule gehen soll. Beide Arten von Abitur sind gleichwertig. Grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass starke Gymnasien neben gestärkten Gemeinschaftsschulen mehr Schülerinnen und Schüler an einen höheren Bildungsabschluss heranführen werden als bisher. Und diese zukunftsfesten Strukturen führen zu weit mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Erlauben Sie mir gegen Ende noch einen Blick auf die finanziellen Aspekte des neuen Schulgesetzes. Denn es freut mich außerordentlich, dass es gelungen ist, die massiven und einseitigen schwarz-gelben Einsparungen im Bildungsbereich auszugleichen. Die Berechnung der Schülerkostensätze ist endlich transparent und für alle Betroffenen nachvollziehbar. Dabei dürfte allen klar sein: Für die Einrichtungen, für die diese Umstellung mit Nachteilen verbunden ist, greifen Übergangsregelungen. Damit werden insbesondere die deutschen Schulen in freier Trägerschaft, die unsere Bildungsvielfalt bereichern und einen sehr guten Job machen, deutlich stärker gefördert.

Doch wie schon in vergangenen Debatten erwähnt, hat die Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft auch eine große minderheitenpolitische Bedeutung. Denn mittlerweile sind wir endlich zu einer gerechten Finanzierung der dänischen Schulen zurückgekehrt. Und dies geschieht, wie Sie sicher wissen, auf genau derselben Grundlage, wie die Förderung der freien Schulen. Wenn es um die Finanzierung der dänischen Schulen geht, muss eins klar sein: In diesem Punkt trägt das Land Schleswig-Holstein eine ganz besondere Verantwortung. Denn diese Schulen sind nun mal die Regelschulen für die dänische Minderheit. Nicht mehr und nicht weniger. Und der dänische Schulverein erfüllt ganz klar einen Gewährleistungsauftrag, der sonst vom öffentlichen Schulsystem zu erfüllen wäre. In der Konsequenz heißt das: Ohne dänische Schulen müsste die Beschulung der Kinder der dänischen Minderheit mit Unterricht in dänischer Sprache im öffentlichen Schulsystem erfolgen. Aus diesem Grund ist die jetzt erreichte Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen nicht nur rechtlich geboten und bildungspolitisch sinnvoll, sondern schlicht und einfach gerecht.
Doch auch in Bezug auf den Schutz und die Förderung des Friesischen, wie es in unserer Landesverfassung in Artikel 5 festgehalten ist, leistet dieses Schulgesetz einen ganz wesentlichen Beitrag. Denn wie Sie sicher wissen, bildet die Landesverfassung, in der dieses Staatsziel seit 1990 aufgenommen ist, nur eine Art Rahmen. Einen Rahmen, in dem wir diesen Anspruch auf Schutz und Förderung über konkrete Gesetze sicherzustellen haben. Eine solche Konkretisierung, wie in unserem Schulgesetz, ist also nicht nur wichtig, sondern nach fast 25 Jahren auch längst überfällig! Die von uns gewählte Formulierung ist ein erster und sehr bedeutsamer Schritt. Bedeutsam ist er schon deshalb, weil wir damit zum ersten Mal seit 60 Jahren eine Basis dafür geschaffen haben, dass kulturelle Eigenständigkeit auch über das Bildungssystem sichergestellt werden kann.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Wir wissen, dass ein neues Schulgesetz nicht alle Herausforderungen des Schulalltags lösen kann. Uns ist völlig klar, dass es noch eine Menge zu tun gibt. Kein Zweifel: Der angefangene Dialog mit allen Beteiligten muss weitergehen. Wir wollen auch in Zukunft gemeinsam mit den Verantwortlichen, mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern die passenden Antworten auf die vielen bildungspolitischen Fragen der Zukunft finden.

Weitere Artikel

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen