Rääde · Flemming Meyer · 14.12.2000 Änderung des Sparkassengesetzes

Hintergrund dieser Initiative der FDP ist die Privatisierungsdiskussion bei den öffentlichen Banken, und der Konflikt mit der EU-Kommission darüber, ob der Kapitalzuschuss des Landes an die Landesbanken und die Gewährträgerhaftung der öffentlichen Hand ein Wettbewerbsvorteil für die Landesbanken und Sparkassen sind oder nicht. Bisher gibt es noch kein abschließendes Urteil in der Sache, so dass ich erst einmal feststelle, dass wir genügend Zeit haben, um mögliche Schritte genau zu überlegen.

Die Vor- und Nachteile einer bestimmten Rechtsform gegenüber einer Trägerschaft in der öffentlichen Hand sind schon bei vielen Gelegenheiten hier und anderswo diskutiert worden. Daher werde ich eher auf grundlegende Problemstellungen des Gesetzentwurfes der FDP eingehen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es unter anderem sein, Anteile an den 25 Sparkassen verkaufen zu können, um hohe Einnahmen für die Kommunen erzielen zu können. Mehrere hundert Millionen Mark werden dabei als mögliche Erlöse genannt. Dies ist auch durchaus realistisch und schlüssig. Gleichwohl stellt sich für mich die Frage welche weiteren Auswirkungen eine Privatisierung haben kann?
Zu erst einmal unterliegt die Geschäftsführung der Sparkassen dem Aktienrecht. Das heißt Entscheidungen werden vor diesem Hintergrund gefällt. Strukturpolitische Erwägungen werden in Entscheidungen nicht mehr einbezogen, da dies die Gewinnaussichten schmälern würde. Kein Aktionär sieht dies gerne und würde dies dulden. Und da die Geschäftsführung für ihre Entscheidungen haftet, wird sie sich hüten, sachfremde Elemente in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Wer also aus der öffentlich-rechtlichen Sparkasse eine Sparkassen AG macht, der verzichtet bewusst auf ein Instrument der Strukturförderung in den Regionen. Existenzgründer und mittelständische Unternehmer hätten es dann mit Sicherheit schwerer in Schleswig-Holstein.

Was könnte auf die einzelnen Kunden zukommen? Die Sparkassen sind derzeit mit all ihren Diensten breit in der Fläche präsent. Die Geschäftsbanken hingegen ziehen sich immer mehr aus der Fläche zurück. Man pickt sich nur noch die Rosinen heraus und die Brotkrumen bleiben liegen. In den nächsten zehn Jahren soll die Hälfte aller Bankfilialen in Deutschland geschlossen werden – das wären rund 20.000 Filialen.

Die Begründung hierfür ist, dass die gängigen Dienstleistungen auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden können. Die, die aufgrund ihres Alters der Entwicklung nicht mehr folgen konnten - oder die, die es nicht gelernt haben mit PC und Internet umzugehen – oder auch die, die einfach kein Geld haben, sich eine entsprechende elektronische Ausrüstung zu leisten, fallen höchstwahrscheinlich bei einer Privatisierung durch das Raster. Für all diese Menschen sind die Sparkassen heute da.

Eine weitere wichtige Funktion der heutigen Sparkassen ist auch die, das manch einer nur noch hier überhaupt ein Konto zur Verfügung gestellt bekommt. Es gibt nun einmal Menschen, die einerseits Bankleistungen brauchen aber andererseits aufgrund ihrer Lebenssituation nicht gerade zum Reichtum einer Privatbank beitragen würden. Sie sind schlichtweg zu arm. Auch hier haben die öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine besondere Funktion, die gefährdet wäre, würde man sie privatisieren. Ich sagte gerade eben schon einmal, dass die Privatisierung zwangsläufig dazu führt, dass man Gewinne maximieren will. Das Aktienrecht sieht nichts anderes vor. Dies ist auch unabhängig von der Höhe einer möglichen Beteiligung anderer. Auch eine AG in hundertprozentiger öffentlicher Hand und dessen Geschäftsführung würden diesen Zwängen unterliegen.

Somit würde sich zwangsläufig die Schließung von Filialen, wie bei den anderen Geschäftsbanken, aus ökonomischen Erwägungen heraus auch auf die Sparkassen ausdehnen. Dies wird schon kurzfristig mehrere hundert, wenn nicht sogar über tausend regionale Arbeitsplätze kosten – und dies vor allem in den Regionen, in denen die Infrastruktur ohnehin schon schlechter ist, als im Rest des Landes.

Ein weiterer Punkt den ich ansprechen möchte, ist die Funktion der Sparkassen als Sponsorinstitution. Das gemeinnützige Engagement der Sparkassen ließe sich bei einer AG-Lösung sicherlich auch nicht auf dem bisherigen hohen Niveau halten. Die gesamte Unternehmensphilosophie einer AG würde dem entgegenstehen. Das wäre ein hoher Verlust für das ehrenamtliche Engagement in Schleswig-Holstein.

In Nordrhein-Westfalen scheint man den Weg der Trennung der Landesbank in eine öffentlich-rechtliche Muttergesellschaft und eine private Tochtergesellschaft gehen zu wollen, um den Forderungen der EU-Kommission entsprechen zu können. Ob diese Mutter/Tochter-Variante unsere Bedenken gegenüber einer Privatisierung ausräumen kann, können wir vielleicht im Ausschuss noch einmal näher erörtern. Trotzdem muss ich sagen, dass wir einer Überführung der Sparkassen ohne Not in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft sehr skeptisch gegenüber stehen.

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