Rääde · 13.12.2006 a)Gesetz über Wahlen in Gemeinden u. Kreis. b) Gesetz über die Abschaffung Direktwahl

Nach der Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen ist zumindest eines klar geworden: am Kommunalwahlrecht soll sich nichts ändern.
Der SSW aber sieht im Kommunalwahlrecht drei zentrale Bereiche mit Erneuerungsbedarf, die unmittelbar den Kern kommunaler Demokratie betreffen. Im Einzelnen sind das die Abschaffung der 5 %-Hürde, die Einführung eines moderneren und gerechteren Sitzverteilungsverfahren sowie drittens: bessere Auswahlmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung der Kommunalparlamente. In allen Bereichen besteht nach Ansicht des SSW eindeutig Nachholbedarf innerhalb des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechtes. Eine Modernisierung kommunaler Demokratie ist aus unserer Sicht  überfällig, wird aber weiterhin von der Großen Koalition blockiert, ob aus Trägheit oder aus Kraft- und Entschlusslosigkeit lasse ich dahin gestellt sein.

Die Abschaffung der Direktwahl der Landräte und Bürgermeister wird in der Öffentlichkeit bereits seit längerem diskutiert. Die bestürzend niedrigen Wahlbeteiligungen bei den Direktwahlen sowie die Pseudo-Wahl-Situation, wenn nur ein Kandidat vorhanden ist, haben nicht nur in der kommunalen Familie zum Umdenken in Bezug auf die Direktwahl geführt, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Der SSW bleibt sich in dieser Frage treu, auch wenn sämtliche anderen Parteien weiterhin in der Direktwahl ein Mehr an Demokratie sehen. Wir haben bereits bei der Einführung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten vor den negativen Auswirkungen für die kommunale Demokratie gewarnt.

Man kann sich sicher über die noch ausreichende oder schon nicht mehr ausreichende Legitimation von Wahlen mit einer Beteiligung von unter 30 Prozent der Wahlberechtigten streiten, eindeutig ist eine niedrige Wahlbeteiligung kein Zeichen für die Belebung der kommunalen Demokratie. Diese Wahlen gehen am Interesse der Bürgerinnen und Bürger vorbei, und das zeigen sie uns Politikern überdeutlich.

Der SSW hat auf die strukturellen Defizite und die schädlichen Langzeitwirkungen der Direktwahl von Verwaltungschefs für das Machtgefüge der kommunalen Selbstverwaltung hingewiesen. Fragen Sie ihre Kommunalpolitiker vor Ort; diese werden Ihnen das bestätigen: Der Macht- und Legitimationszuwachs der hauptamtlichen Verwaltungsleitung geht eindeutig zu Lasten des Ehrenamtes.

Das Mehr an punktueller Einflussnahme des Bürgers via Direktwahl, wird von ihm kaum angenommen. Diese vorgeblich bessere Beteiligung wird durch ein permanentes Weniger an ehrenamtlicher Gestaltungsmöglichkeit erkauft. Wer sich vor dieser Erkenntnis verschließt, mag sich auch über das sinkende Interesse an kommunalpolitischem Engagement wundern - ich nicht.

Nun also war der Koalitionsausschuss am Zuge - das Gremium, das hinter verschlossenen Türen die Weichen für die Politik der Großen Koalition stellen soll. Die Debatte um Kompromisse und Pakete führte aber dazu, dass die Öffentlichkeit verunsichert wurde. Sie lud und lädt zu ausufernden Spekulationen ein. Zunächst sollte die Direktwahl der Landräte und der Oberbürgermeister abgeschafft werden. Dann gab es Proteste der beiden Stadtoberhäupter aus Kiel und Lübeck, die gerne ihre Unabhängigkeit von den Kommunalparlamenten behalten wollten. Hinzu kamen verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Innenministerium, ob Oberbürgermeister in dieser Frage genauso wie Landräte zu behandeln sind.

In der CDU meldet der Kollege Kalinka Bedenken bezüglich des Kräftegleichgewichts zwischen haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern an, kann sich aber augenscheinlich nicht damit durchsetzen. Und daher sage ich salopp: sieht man die anderen Vorschläge in der Debatte um neue kommunale Strukturen, würde es niemanden überraschen, wenn die große Koalition beschließen würde, dass künftig Kreise ab 200.000 Einwohner einen Kreispräsidenten direkt wählen können. Parallel hierzu führt man dann den Posten des hauptamtlichen „Landkreisdezernenten“ ein, um die unterlegenen Kandidaten und ehemaligen Landräte abzusichern. Der Regierung ist in diesem Sinne einiges zuzutrauen.

Die Regierungsmehrheit mag die Gesetzesinitiativen der Oppositionsparteien heute ablehnen, dies kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass es an einer klaren, zusammenhängenden Linie der Regierung fehlt. Der SSW hält seine Kritik an den Strukturen aufrecht und fordert weiterhin mehr kommunale Demokratie durch Stärkung der ehrenamtlichen Politiker.


 

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