Rääde · Flemming Meyer · 01.09.2005 Agrarinvestitionsförderung nach sozialen und ökologischen Kriterien

Die Landwirtschaft steht im Bereich der Agrarinvestitionsförderung vor neuen Herausforderungen. Zum einen befinden wir uns in Zeiten knapper Haushaltsmittel - entsprechend wirkt sich dies auf die Fördermittel aus - und zum anderen befindet sich die EU-Agrarwirtschaft in einem enormen Umbruch. Diese Umstände bewirken, dass nicht nur in Schleswig-Holstein – sondern bundesweit – das Agrarinvestitionsförderprogramm für die Zukunft neu ausgerichtet wird. Daher ist es natürlich nur richtig, dass die entsprechenden Parlamente auf die jeweiligen Regierungen Einfluss nehmen, wie denn künftig die Förderkulisse für Agrarinvestitionen gestaltet werden soll.

Nur wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Unternehmen werden sich auch künftig am Markt behaupten können. Dies gilt nicht nur für den nationalen sondern ganz besonders für den internationalen Markt. Daher ist die Ausrichtung und Gestaltung der Investitionsförderprogramme von enormer Bedeutung für die Zukunft unserer Landwirte. Denn nur wenn unsere Landwirtschaft weithin innovativ und anpassungsfähig bleibt und wir ihnen diesen Spielraum ermöglichen, wird sie sich behaupten können. Deshalb müssen wir als Land beiseite stehen und entsprechend Einfluss auf die Landwirtschaft nehmen.

Der moderne Landwirt hat heute einen Berg an Anträgen, Formularen und Papieren auszufüllen. Daher begrüßen wir auch den Ansatz, dass das Landwirtschaftsministerium seine neuen Richtlinien für Agrarinvestitionen vereinfacht hat. Diese Vereinfachungen dürfen im Nachhinein aber nicht zu Verschlechterungen führen.

Wir wissen heute bereits, in welche Richtung die europäische Landwirtschaft künftig ausgerichtet wird. Sie hat aus den Jahrzehnten ihrer falschen Förderpolitik gelernt und ist im Begriff sich jetzt umzustellen. Nämlich indem sie den Aspekten des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes einen größeren Anteil in der Förderpolitik einräumt. Daher ist es rückwärtsgewandte Politik, von diesen Aspekten bei der Agrarinvestitionsförderung– mit der vordergründigen Erklärung der Verwaltungsvereinfachung - abzusehen. Hier sehe ich wirklich die Gefahr, dass die Landesregierung ein völlig falsches Signal ausgibt und somit die Landwirtschaft auf ein Abstellgleis lenkt.
Wir sollten also weiterhin Kriterien der tiergerechten Tierhaltung im Agrarinvestitionsprogramm beibehalten. Daher unterstützen wir diesen Punkt des Antrages.

Und natürlich haben künftig auch Naturschutzaspekte und die nachhaltige Wirtschaftsform eine große Rolle, die es zu berücksichtigen gilt. Tierschutz und Ökologie spielen eine immer wichtigere Rolle in der Landwirtschaft. Auch die EU richtet ihre Programme immer mehr darauf aus. Deshalb muss die neue Landesregierung weiterhin in ihrer Agrarinvestitionsförderung an diesen Kriterien festhalten und darf nicht von diesem Weg abweichen. Dies würde sonst der Landwirtschaft und den Landwirten schaden.

Anders stellt es sich jedoch mit dem zweiten Punkt dar. Hier sind wir der Auffassung, dass Die Investitionsdarlehen von unter 50.000 Euro künftig nicht mehr gefördert werden sollten. Dies hat natürlich auch etwas mit Verwaltungsvereinfaschung zu tun, aber wenn wir wissen, dass der Kuchen kleiner wird, dann müssen wir uns darauf einstellen und entsprechend anders verteilen. Dann müssen die Kriterien auch entsprechend geändert werden. Denn wir haben es in der Vergangenheit erlebt, dass es hier immer wieder Mitnahmeeffekte gegeben hat. Dies können wir uns künftig nicht mehr leisten. Vielmehr müssen wir uns in der Investitionsförderung künftig auf existenz- und beschäftigungssichernde Maßnahmen konzentrieren.

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