Rääde · Flemming Meyer · 29.01.2009 Allgemeine Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein

Die aktuelle Finanzkrise hat gezeigt, dass das Geschäftsmodell der Sparkassen in diesem Land erfolgreich und zukunftsorientiert ist.
Die Sparkassen haben dem Gesetz nach einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, in dem Gemeinwohlorientierung und die Verantwortung für die Region verankert sind. Dies wird in der herausragenden Position als Kreditgeber für die regionale Wirtschaft deutlich, 65% Marktanteil liegen hier bei den Sparkassen. Aber auch das flächendeckende Filialnetz und die Unterstützung zukunftsweisender Investitionen machen deutlich, dass sich die Sparkassen für die Region, die einzelnen Gemeinden, die Bürger und die Mitarbeiter verantwortlich fühlen. Diese Ausrichtung muss uns allen in Extremsituationen wie der derzeitigen Finanzkrise etwas wert sein. Gerade diese Krise hat uns doch allen gezeigt, dass die Dollarzeichen in den Augen von vielen Bankern, aber auch von Managern und Politikern blind machen für die gesellschaftspolitische Verantwortung, die sie tragen.

Der Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes und die Krise der HSH Nordbank haben zu einer wirren Diskussion über die Situation der Sparkassen geführt. Hier werden Dinge zusammengemischt, die nicht zusammen gehören und uns mal wieder vor die grundlegende Entscheidung stellen: Wollen wir das System der öffentlich-rechtlichen Sparkassen erhalten oder nicht?
Die Position des SSW ist hierzu seit vielen Jahren konsequent und klar: Das System der öffentlich-rechtlichen Sparkassen muss erhalten bleiben - eine Privatisierung oder Teilprivatisierung ist mit uns nicht drin!

Derweil als Folge der Finanzkrise auf Ebene des Bundes die Bankenstruktur zunehmend verstaatlicht wird, soll in Schleswig-Holstein anscheinend genau das Gegenteil passieren. Eine Privatisierung der Sparkassen ist angedacht, um, wie Ministerpräsident Carstensen es ausdrückt, die Sparkassenlandschaft zu stärken und für die Zukunft auszurichten. Und dabei ist es der CDU lieber, eine Sparkasse zusätzlich ins Land zu holen, als die Gefahr der Kundenabwanderung an die HASPA im Hamburger Randgebiet in Kauf zu nehmen. Aber nur weil da Sparkasse draufsteht, ist noch lange keine öffentlich-rechtliche Sparkasse drin! Was die Öffnung des Sparkassengesetzes für private Teilhaber für Folgen hat, ist derzeit noch völlig unklar. So wird ein Gesetzesentwurf geprüft, dessen Motiv blindem Aktionismus gleichkommt und vor allem von der überwiegenden Mehrheit der Sparkassen des Landes überhaupt nicht gewollt ist.

Auch die Idee der FDP zur Einrichtung einer Holding harmoniert überhaupt nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sparkassen und wird von uns abgelehnt. Mit der Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften wird zwar eine Möglichkeit der Eigenkapitalzufuhr eröffnet, gleichzeitig nimmt die FDP aber in Kauf, dass das öffentlich-rechtliche Versorgungsnetz durch die Sparkassen zerstört wird. Die Festlegung der Eigentümerstruktur per Gesetz ist eben nicht realisierbar, da die öffentlich-rechtliche Trägerschaft nicht mit einer privaten Eigentümerstellung gleichgesetzt werden kann. Eigentümer können mit der Sache nach Belieben verfahren, so dass mit einer Gemeinwohlorientierung der Sparkassen für das Land Schleswig-Holstein und seine Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht mehr zu rechnen ist. Aus Sicht des SSW muss jedoch gerade in der aktuellen finanziellen Krisensituation an den gemeinwohlorientierten Aufgaben der Sparkassen festgehalten werden. Nur so können wir die herausragende Bedeutung der Banken für die regionale Wirtschaft sowie die Regional- und Strukturpolitik langfristig sichern.

Dass die Sparkasse Südholstein unbedingt die HASPA ins Boot holen möchte, ist der Wunsch dieser einen Sparkasse, die zum Großteil hausgemachte Probleme pflegt und nur mit einer Kapitalzufuhr aus Hamburg zufrieden zu sein scheint. Die bisherigen Vorschläge zur Änderung des Sparkassengesetzes lassen jedoch befürchten, das nicht nur der HASPA, sondern auch anderen Konzernen ein Einstieg in den regionalen Sparkassensektor eröffnet wird. Wir haben es hier also mit bundesweiten Auswirkungen zu tun, die das gesamte bisherige Sparkassenwesen zerstören können. Dabei können die Probleme in Südholstein mit der Stützung und Neuaufstellung durch die Sparkassen-Organisation gelöst werden, so dass wir überhaupt keine Gesetzesänderung benötigen. Der SSW fordert daher nicht nur eine Offenlegung der Verhältnisse vor Ort, um genauer zu schauen, was in Südholstein seit Jahren schief läuft, sondern auch die Einbeziehung des Sparkassen- und Giroverbandes zur Entwicklung konstruktiver Lösungsvorschläge.

Die Erhöhung der Kapitalzufuhr der Sparkassen und ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit sind umfassende Herausforderungen, für deren Sicherung wir gerade bei der schlechten Bilanz der HSH Nordbank konstruktive Lösungen finden müssen. Mit der Finanzkrise ist die HSH endgültig zum Belastungsthema für die Sparkassen geworden. Bei dem vorhergesagten Jahresfehlbetrag der HSH sind erhebliche Bilanzverluste zu erwarten, die direkten Einfluss auf das Eigenkapital und die Kreditvergabe der Sparkassen und damit auch auf die regionale Wirtschaft unseres Landes haben.

Der SSW unterstützt daher den angekündigten Rettungsschirm zur Übernahme der Garantieverpflichtung. Dass der Rettungsschirm nicht im Galopp durch die Instanzen geprügelt werden kann, ist klar. Trotzdem plädieren wir für eine zügige und europarechtskonforme Bearbeitung und Realisierung des Rettungsschirms, so dass nicht der Eindruck einer versteckten Beihilfe entsteht. Wenn sich gegen alle Erwartungen herausstellt, dass der Schirm nicht über die Sparkassen des Landes aufgespannt werden kann, ist der Kauf der Sparkassenanteile durch das Land durchaus eine Lösung, die wir nicht von vornherein ausschließen sollten.

Das HSH-Problem der Sparkassen wäre mit dem Rettungsschirm erst einmal gelöst. Die Probleme zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der HSH Nordbank jedoch noch lange nicht. Zu schwerwiegend haben sich das Verhalten und die Geschäftspolitik der HSH auf die Wahrnehmung der Bank in der Öffentlichkeit ausgewirkt, als dass eine eventuelle Übernahme der 14,82% Sparkassenanteile zu Jubel führen würde.

Aus unserer Sicht hat die HSH Nordbank ihre gesellschaftliche Verantwortung als öffentliche Bank nicht ausreichend erkannt und wahrgenommen. Nichtsdestotrotz schätzt der SSW die HSH Nordbank mit ihrem Sachverstand weiterhin als wichtige Säule der Wirtschaftspolitik und setzt sich für eine Lösung der Krise unter Berücksichtigung der gesellschaftspolitischen Verantwortung ein.
Langfristig müssen wir uns jedoch alle mit der Frage auseinandersetzen, ob sich das Land Schleswig-Holstein weiterhin für eine Bank einsetzen soll, die primär auf dem globalen Markt tätig ist, oder ob es nicht Aufgabe des Landes und der Kommunen ist, sich für die öffentlich-rechtlich handelnden Sparkassen und damit unsere regionale Wirtschaft einzusetzen.

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