Speech · 24.08.2011 Anke Spoorendonk zu TOP 3 u. 11 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes

Der SSW begrüßt, dass das Landeszentrum für Datenschutz zukünftig nicht mehr unter der Rechtsaufsicht des Innenministeriums arbeitet und damit der Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Datenschützer entsprochen wird. Außerdem sehen wir die große Novelle des Landesdatenschutzgesetzes mit der Anpassung an die technischen und inhaltlichen Entwicklungen grundsätzlich positiv.

Es gibt zwei Änderungen, die aus Sicht des SSW sinnvoll wären und die wir in den Innen- und Rechtsausschuss einbringen werden. Der erste Punkt bezieht sich auf den § 35 und die nur einmal zulässige Wiederwahl des Landesdatenschutzbeauftragten. Genau wie bei der Beauftragten für soziale Angelegenheiten und dem Flüchtlingsbeauftragten sollte auch hier eine Wiederwahl mehrmals zulässig sein. Darüber hinaus sollten die Gebührenregelungen in § 43 spezifiziert werden. Behördliche Datenschutzbeauftragte haben die Aufgabe, datenschutzkonforme Verfahren im Land einzusetzen. Wenn kein Datenschützer bestellt ist, muss das ULD diese Test- und Freigabeverfahren durchführen. Da hier Personal des ULD gebunden wird, weil die Behörden vor Ort keine Datenschützer bestellen, sollten die Behörden auch die entsprechenden Kosten übernehmen. Darüber hinaus sind die Änderungen zum Beispiel zur Veröffentlichung von Daten im Internet oder auch die Erweiterung der Löschungstatbestände durchaus sinnvoll und entsprechen einem modernen Datenschutz im Informationszeitalter. Das Landesdatenschutzgesetz ist immerhin elf Jahre alt und damals war Schleswig-Holstein in Sachen Datenschutz ein Vorreiter. Nach wie vor ist der Norden der Republik insbesondere auch durch die konkrete Arbeit der Datenschützer immer wieder in aller Munde. Daher ist es höchste Eisenbahn, dass wir dieses Gesetz endlich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen.

In den letzten Jahren gab es deutschlandweit viele Datenskandale und Auseinandersetzungen mit großen Unternehmen in Sachen Datenschutz. Als Beispiel sei hier die Debatte über google street view genannt. In der Auseinandersetzung mit diesem großen internationalen Konzern haben es Datenschützer, Politiker und die Gesellschaft mit beispielhaftem Engagement und kritischem Bewusstsein geschafft, Regeln zu entwickeln, die die ausufernde Datenansammlung von google eindämmt, ohne einfach nur die Sache zu verbieten oder Strafen anzudrohen. Die Einsprüche sind individuell handhabbar und wirken nachhaltig. Dies wünsche ich mir für den gesamten Datenschutz.

Die Menschen in Schleswig-Holsteiner haben insgesamt ein sehr ausgeprägtes Datenschutzbewusstsein. Nicht zuletzt die Menge an Einsprüchen gegen google street view hat dies noch einmal belegt. Auf diesem hohen Niveau müssen wir ansetzen, um den Datenschutz fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung hat schon aufgegeben, bevor sie überhaupt angefangen hat und verweigert nicht nur alle gesetzgeberischen Ambitionen, sondern setzt zudem auf Freiheit, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Dies ist im besten Fall naiv. Die pauschale Ankündigung von Strafen ist ebenso naiv. Datenschutz ist nicht für den Datenschutz da, sondern für die Menschen. Die aktuelle Debatte um den „Gefällt mir“-Button von Facebook hat dies noch einmal deutlich gemacht.

Vielen Datenschützern ist Facebook schon lange ein Dorn im Auge. Zu intransparent ist der Umgang mit den Daten, als dass der individuelle Nutzer noch die Übersicht darüber hätte, was mit seinen persönlichen Daten eigentlich passiert. Eine einfache Lösung wäre es, Facebook einfach zu meiden. Damit würde man Millionen von Facebook - Nutzern allerdings im Regen stehen lassen. Auch Verbote oder die Androhung von Bußgeldern sind nicht die Lösung. Damit verspielen die Datenschützer höchstens ihre Glaubwürdigkeit. Wir müssen vielmehr eine Balance finden. Eine Balance aus praxistauglichen rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits und Aufklärungsarbeit, Sensibilisierung für den Umgang mit privaten und öffentlichen Daten und Medienkompetenz andererseits. Karl Michael Betzl sagte 2006 im Bayrischen Landtag:
„Datenschutz ist Machtkontrolle, Datenschutz ist Schutz des Individuums, Datenschutz ist Schutz der Freiheit, Datenschutz ist Schutz der informationellen Selbstbestimmung“. Recht hat er!


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