Rääde · Flemming Meyer · 21.03.2013 Anonyme Spurensicherung ermöglichen

Morgen ist der "Tag der Kriminalitätsopfer", der seit 1991 jährlich vom Weißen Ring ausgerufen wird. Er erinnert an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Frauen und Männer, die auf Schutz, praktische Hilfe, Courage und Solidarität unserer Behörden sowie unserer Bürgerinnen und Bürgern angewiesen sind.

Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt. In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit seit jeher unterschätzt wird. Darüber hinaus haben Vergewaltigungsopfer oftmals einen schlechteren Status in der Gesellschaft, wenn es um die Anerkennung des Leids bzw. des Opferstatus geht. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine Strafanzeige stellen. Die Beweislage im Fall von sexueller Gewalt gestaltet sich äußerst schwierig. Mehr noch, im Falle einer Anzeige steht oft Aussage, gegen Aussage. Die Erfolgsquoten im Einzelfall kann sich jeder dazu ja denken.

In den Medien wurde in letzter Zeit ein ganz konkreter Fall von sexueller Gewalt, der sich im Kölner Stadtgebiet zugetragen hat, debattiert.
Der Antrag von Piraten und CDU spiegelt dies auch wieder. Hier wird auch die Sicherung von Tatspuren und Daten in den Krankenhäusern hingewiesen. Die Krankenhäuser sind nicht das Problem, denn diese sind in jeder Hinsicht angemessen ausgestattet. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Opfer nicht das Krankenhaus, sondern den Arzt ihres Vertrauens aufsuchen, sprich jemanden, den sie kennen. Für Ärzte gilt die Schweigepflicht und gegen den Willen des Opfers können ohnehin keine Tatspuren gesichert oder gespeichert werden. Daran sollte aus der Sicht des SSWs auch festgehalten werden. Wir erkennen aber auch, dass die ganze Situation äußerst problematisch ist. Zum einen, auf Grund der Selbstbestimmung des Opfers, zum anderen auf Grund der nötigen Kooperation von unterschiedlichsten Behörden und Einrichtungen. In der Bundesrepublik bieten schon einige Städte und Gemeinden eine anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten an. Die Spurensicherung bildet dabei eine vorrausschauende Maßnahme, die Beweise für ein eventuelles späteres Ermittlungsverfahren speichern soll. Unserer Meinung nach, bilden hier die Frauenberatungsstellen und Hilfsorganisationen für Kriminalitätsopfer ein ganz entscheidendes Element, so wie es auch in unserem Änderungsantrag formuliert ist. Sie sind echte Experten und beschäftigen sich ganz besonders mit dem Aspekt der sexuellen Gewalt. Zusammen mit der Rechtsmedizin und den Ärzten vor Ort muss hier eine stabile Unterstützung für die Opfer entstehen, egal wie sie sich in Bezug auf eine Spurensicherung- oder verwertung entscheiden mögen. Denn in einer Gegend wo sich jeder kennt, ist die Hemmschwelle noch größer, sich bei den örtlichen Behörden zu melden. Untersuchungen belegen, dass die Täter oftmals aus dem eigenen Umfeld stammen. Gerade in solchen Fällen verdienen die Opfer eine Karenzzeit, um sich nicht kurzfristig zu einer Anzeige bekennen zu müssen. Wir müssen hier also insbesondere die Selbstbestimmung der Betroffenen im Auge haben.

Wichtig ist, dass wir uns alle jetzt zu einer bestmöglichsten und realitätsnahen Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt bekennen. Auch in Bezug auf Präventions- und Informationspolitik gibt es noch Aufholbedarf. Wie eine Lösung zur verbesserten Vor- und Nachsorge tatsächlich aussehen wird, muss sich in den folgenden Ausschussberatungen noch klären.

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