Rääde · Flemming Meyer · 06.10.2010 Anträge zur Reformierung des Verbraucherinformationsgesetzes und zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben

Das Verbraucherinformationsgesetz wurde 2007 vom damaligen Minister Seehofer als Meilenstein für den Verbraucherschutz und als Durchbruch hin zu mehr Markttransparenz angekündigt. Ziel war, die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierlei Weise zu stärken: Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationen für Verbraucher sowie Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen über Tatbestände, die Gesundheitsgefahren und -risiken für Verbraucher indizieren.

Nun unterliegt das VIG einer bundesweiten Evaluation, wo auch die Länder entsprechend beteiligt werden. Von daher sehen wir den Antrag der SPD als gute Grundlage, um uns im Ausschuss näher mit dem VIG zu befassen.

Der Erfahrungsbericht der Deutschen Umwelthilfe e.V. geht in seinem Fazit nicht zimperlich mit dem VIG um. So werde Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen beim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig Vorrang gegeben vor dem Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information. Weiter ist die Rede von Hinhaltetaktiken, der Verschleppung von Fristen oder von übertriebenen Gebühren.
Angesichts derartig harscher Kritik, sollten wir uns ausführlich mit dem Thema befassen und im Ausschuss berichten lassen, welche Erfahrung man in Schleswig-Holstein bisher mit dem VIG gemacht hat.

Nun zu unserem Antrag. Der SSW hat bereits im letzten Jahr eine Initiative hier im Landtag gestartet, mit dem Ziel das Smiley-System in Schleswig-Holstein einzuführen. Die neuesten Diskussionen zum Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben nun das Smiley-System bundesweit in die Diskussion gebracht.
Mit dem Smiley soll erreicht werden, dass der Verbraucher sich anhand von einfachen Darstellungen schnell und einfach ein Bild machen kann, wie der Qualitäts- und Hygienezustand eines Betriebes zum Zeitpunkt der Überprüfung war. Darüber hinaus können in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes gemacht werden.
Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolle verständlich bekannt gemacht. Damit wird erreicht, dass für jedermann ersichtlich ist, ob der Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben gearbeitet wird. Mit anderen Worten: Eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.
Bei schlechter geführten Betrieben, soll die Motivation erhöht werden, ihre betriebliche Situation zu verbessern – indem Missstände beseitigt werden.
Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucher darstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht, damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichneten Betriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eine Entscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine Transparenz, die bisher so nicht gegeben ist.

Wir haben vor einiger Zeit einen Antrag zur Einführung kostendeckender Gebühren in der Lebensmittelüberwachung eingebracht. Die Umweltministerin hat sich in den Ausschussberatungen sehr offen für diese Thematik gezeigt und am Rande möchte ich erwähnen, dass alleine die kostendeckenden Gebühren für schon bestehende Tatbestände zu einer Einnahmeverbesserung von 600.000 Euro in 2011 und von 1,15 Millionen Euro in 2012 führen werden. Wenn nun dieses System erweitert wird und alle Lebensmittelüberwachungen kostenpflichtig werden, dann bietet sich die Einführung von Smileys förmlich an. Für seine Gebühren würde der Gebührenpflichtige dann nämlich etwas erhalten, was er für die Vermarktung seines Betriebes heranziehen kann – nämlich einen Smiley, der aussagt, dass in dem Betrieb alles in Ordnung ist. So könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir müssen also unseren Antrag zur Einführung der Smileys auch vor einem erweiterten Hintergrund betrachten. Frau Ministerin Rumpf hat im Ausschuss gesagt, dass sie sich auf Bundesebene für weitere Gespräche zur Neuordnung der Lebensmittelgebühren und auch damit verbunden zur möglichen Einführung vom Smileys einsetzen wolle. Vor diesem Hintergrund bitte ich, unseren Antrag in den Umweltausschuss zu überweisen.

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