Rääde · Flemming Meyer · 23.03.2012 Antrag zur Wiedereinrichtung des Blindenfonds

Der vorliegende Antrag der Linken ist vom Grundsatz her unterstützenswert. Die blinden und sehbehinderten Menschen in Schleswig-Holstein wurden im Rahmen der schwarz-gelben Kürzungsorgie über Gebühr belastet. Die Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushalts durch CDU und FDP hat unter anderem dazu geführt, dass unser Bundesland beim Blindengeld weit abgeschlagen auf dem letzten Platz liegt. Dabei hat zumindest meine Fraktion keinen Zweifel daran, dass es sich hier um einen absolut berechtigten Nachteilsausgleich handelt. Dass auch der Blindenfonds der Haushaltskonsolidierung zum Opfer gefallen ist, halten wir für sehr bedauerlich. Natürlich hätten auch wir uns gewünscht, dass die hierdurch geförderten Maßnahmen und Projekte zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum unverändert fortgesetzt werden können.

Mit diesen Maßnahmen von CDU und FDP wird die Situation von blinden und sehbehinderten Menschen im Land ganz sicher nicht verbessert. Weder die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen noch das Herstellen von echter Chancengleichheit scheint für die Landesregierung einen besonders hohen Stellenwert zu haben. Auch wenn uns durchaus bewusst ist, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts eine schwierige Aufgabe ist die von allen Opfer verlangt, möchte ich an eins erinnern: Aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entstehen konkrete Pflichten für Schleswig-Holstein. Nicht nur den blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern im Land sondern allen Menschen mit Behinderung muss die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht werden. Hier gibt es noch viel zu tun. Und für den SSW steht fest, dass wir unsere Bemühungen verstärken müssen, anstatt sinnvolle Projekte und Maßnahmen zu beenden und berechtigte Leistungen zu kürzen.

Selbstverständlich würde auch die Weiterführung des Blindenfonds dazu beitragen, die Situation der Blinden und sehbehinderten Menschen zu verbessern. Aber so einfach, wie es die Linken in Ihrem Antrag darstellen, ist es leider nicht. Wir können nicht ohne weiteres die in der Blindenhilfe nicht verausgabten Mittel in einen Blindenfonds umleiten. Denn es sind zweckgebundene Gelder des Bundes. So gerne der SSW auch eine Fortführung des Fonds sehen würde – dem Antrag können wir unter diesen Bedingungen leider nicht zustimmen. Wir haben allerdings die Erwartung, dass die aus dem Fonds finanzierten Projekte endlich gründlich evaluiert werden. Dies wurde uns im Sozialausschuss zugesagt und ist aus unserer Sicht auch das Mindeste: Denn schließlich sollten die Maßnahmen und Projekte Pilotcharakter haben und uns für die Zukunft eine Lehre sein.

Neben der wichtigen Aufgabe, Barrieren für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen abzubauen, hat auch das Land nach Artikel 8 der UN-Konvention die Pflicht, die individuelle und allgemeine Bewusstseinsbildung voranzutreiben. Die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und die Sichtweise, dass eine Behinderung ein wertvoller Beitrag zur menschlichen Vielfalt ist, muss weiter gefördert werden. Hierfür sind unter anderem Aufklärungs- und Informationskampagnen für alle Teile der Gesellschaft nötig. Darüber hinaus halten wir es aber auch für wichtig, eine Einrichtung zu schaffen, in der sich Menschen mit und ohne Behinderung austauschen und voneinander lernen können. Hier reichen periodisch zugängliche „Dunkelcafés“ nicht aus. Ein solches dauerhaftes Angebot wäre nicht nur im Sinne der Sehbehinderten und Blinden im Land, sondern käme allen Menschen - mit und ohne Behinderung - zugute.

Abschließend muss ich für den SSW eins deutlich sagen: Auch wenn wir dem Antrag der Linken aus den genannten Gründen nicht folgen können, haben sie in einem Punkt natürlich völlig Recht: Die einkommensabhängige Blindenhilfe ist mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden und wird von vielen Blinden und sehbehinderten Menschen zu recht als Zumutung empfunden. Sie ist keine Alternative zum halbierten Blindengeld. Diese Kürzung ist schlicht und einfach ungerecht und muss dringend rückgängig gemacht werden. Für uns steht fest: Aufgaben wie die Schaffung von Barrierefreiheit und die Förderung von gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssen auch in Zeiten knapper Kassen höchste Priorität haben.

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