Rääde · Flemming Meyer · 15.12.2011 Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern

Mittlerweile sind über 7 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. Sie erhalten in der Regel niedrigere Löhne als ihre regulär beschäftigten Kollegen und haben dabei oft vergleichsweise schlechte Arbeitsbedingungen. Gewerkschaften befürchten, dass hierdurch auch der Druck auf die Löhne und Gehälter der Kernbelegschaften wächst und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird. Diese Sorge hat auch der SSW. Denn je mehr Menschen unter diesen schlechter werdenden Bedingungen arbeiten, desto eher werden diese Umstände in unserer Gesellschaft akzeptiert. Dass tarifliche und ortsübliche Standards in der Folge immer weiter unterlaufen werden, kann keinen verwundern.

Diese Probleme gibt es seit Jahren - und doch hat sich daran bis heute kaum etwas geändert. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen dieser Gruppe die grundlegendsten arbeitsrechtlichen Ansprüche verwehrt werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung, der Anspruch auf Mutterschutz oder das Recht auf bezahlten Urlaub besteht oft nur auf dem Papier. Aus Sicht des SSW ist dieser Zustand untragbar. Und nicht zuletzt, weil in der Zeit seit der Wirtschafts- und Finanzkrise vor allem in diesem Bereich neue Jobs entstanden sind, muss die Situation geringfügig Beschäftigter endlich verbessert werden. Deshalb muss unsere Landesregierung dringend dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Reform geringfügiger Beschäftigung, der diese Woche im Bundesrat behandelt wird, zustimmen. Und natürlich führt auch die SPD hier im Landtag einige wichtige Punkte auf, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen beitragen. Diesen Antrag können wir voll und ganz unterstützen.

Die Einführung einer Höchstarbeitszeit von 12 Stunden im Paragraphen 8 im vierten Sozialgesetzbuch ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn leider kommt es im Arbeitsleben geringfügig Beschäftigter viel zu häufig vor, dass sie ihr Arbeitspensum nur schaffen, wenn sie deutlich länger arbeiten. So kommt für sie am Ende des Tages oft ein viel zu niedriger Stundenlohn heraus. Weil in dieser Situation regulär beschäftigte Kollegen für die gleiche Arbeit wesentlich mehr verdienen, wird hier eindeutig gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Aus unserer Sicht können wir dieses Problem mit einer verbindlichen Höchstarbeitszeit in den Griff kriegen. Voraussetzung ist natürlich, dass auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, vorgesehen sind.

Doch nicht nur ein angemessener Lohn ist wichtig. Wir müssen auch sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte zukünftig wirklich alle Arbeitnehmerrechte bekommen, die ihnen zustehen. Es muss verbindlich geregelt sein, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden. Außerdem müssen wir die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen, wenn es um die umfassende Aufklärung der Minijobber über ihre Rechte und Ansprüche geht. Allen Beteiligten muss klar sein, dass diese Gruppe den gleichen rechtlichen Status hat wie normal Beschäftigte. Denn bis heute werden 400-Euro-Kräfte nicht selten im Unklaren gelassen, um ihnen Ansprüche vorzuenthalten.
Natürlich müssen nicht zuletzt der Missbrauch und die illegale Beschäftigung wirkungsvoll bekämpft werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind striktere Kontrollen und härtere Strafen unvermeidbar. Und wir dürfen nicht vergessen, dass geringfügig Beschäftigte selbst dann, wenn sie ordnungsgemäß angestellt sind, konkrete Nachteile gegenüber regulär Beschäftigten haben. Ähnlich wie bei Leiharbeitern wird ihnen oft langfristig die Chance auf eine unbefristete und fair entlohnte Arbeit genommen. Sie werden leider häufig nicht in gleichem Maße in die soziale Struktur des Unternehmens eingebunden und erfahren eine geringere Wertschätzung als ihre Kollegen. Darüber hinaus werden ihnen nicht annähernd die gleichen Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten geboten, wie der Stammbelegschaft. Für den SSW sprechen viele Gründe dafür, die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter so schnell wie möglich zu verbessern.

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