Rääde · Flemming Meyer · 08.10.1998 Aufgaben der Bürgerbeauftragten

Bevor ich inhaltlich auf unseren Antrag eingehe, möchte ich kurz erläutern, warum wir uns dafür entschieden haben, einen Prüfauftrag zu stellen. Natürlich haben wir uns zuerst überlegt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte und zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages vorzulegen. Wir sind der Überzeugung, daß eine Änderung der Aufgabenstellung der Bürgerbeauftragten durchgeführt werden könnte, ohne daß hierdurch der Verfassungsrang des Eingabenausschusses beeinträchtigt werden würde. Für die Umsetzung dieser Idee brauchen wir aber eine Mehrheit in diesem Hause. Eine Mehrheit kann nur zustandekommen, wenn die meisten der hier Anwesenden zu dem Ergebnis gelangen, daß die von uns vorgeschlagene Änderung Sinn macht. Wir möchten dementsprechend für das Rheinland-Pfälzische Bürgerbeauftragten-Modell gern die Werbetrommel rühren. Wir wissen, daß wir dieses Modell in Schleswig-Holstein nur bekommen können, wenn auch die Mitglieder des Eingabenausschusses von den Vorteilen einer Alternative zum derzeitigen Petitionswesen in Schleswig-Holstein überzeugt sind. Deshalb möchten wir mit einem ersten Schritt gerne erreichen, daß die Mitglieder dieses Landtages sich mit den Vorteilen einer anderen Aufgabenstellung für die Bürgerbeauftragte auseinandersetzen. Wir meinen, daß ein Bericht dazu geeignet ist.
Für uns stand fest, daß als neutraler Adressat eines Prüfauftrages nur die Landesregierung in Frage kommen kann. Natürlich könnte die Landesregierung uns vorwerfen, wir würden ausnutzen, daß die Bürgerbeauftragten sich nicht mehr bei ihr befindet, um sie nun mit Prüfaufträgen über diese Institution zu befrachten. Der Vorwurf ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings glaube ich, daß sowohl die Landesregierung als auch der Landtag heute dazu stehen, daß die Bürgerbeauftragte nicht bei der Ministerpräsidentin, sondern beim Landtagspräsidenten angesiedelt ist. Ich sage dies, um zu dokumentieren, daß wir uns der Schwächen unseres Antrages bewußt sind. Bei der Abwägung kamen wir aber zu dem Ergebnis, daß wir es nur so machen können. Ein Prüfauftrag an den Eingabenausschuß hätte leicht als Provokation mißverstanden werden könnn.
Sie wissen, daß der SSW sich seit langem dafür einsetzt, die Aufgaben der Bürgerbeauftragten zu erweitern. Wir möchten gerne erreichen, daß es in unserem Lande künftig eine zentrale Kontakadresse gibt, an die sich alle Menschen mit ihren Beschwerden und Hilfeersuchen wenden können. Hilfesuchende verlieren oft den Mut, wenn sie von A nach B geschickt werden, weil sich niemand für sie zuständig fühlt. An dieser Schwäche wird im Zuge der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gearbeitet. Die öffentliche Verwaltung kennzeichnet im Augenblick jedoch auch, daß Ermessensspielräume immer mehr zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger ausgeübt werden. Das kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung nicht vorgeworfen werden. Sie werden angehalten, entsprechend zu verfahren, weil die Kassen von Bund und Ländern leer sind. Das hat einerseits zur Folge, daß die Kluft zwischen Behörden auf der einen und Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite immer tiefer wird. Andererseits bedürfen die Menschen zunehmend der Hilfe durch eine Instanz, die auf ihrer Seite steht. Hier kann die Bürgerbeauftragte eine Brückenfunktion übernehmen. Sie kann sowohl durch unbürokratisches Handeln konkrete Hilfe leisten als auch zu einer verbesserten Akzeptanz des Verwaltungshandelns bei Bürgerinnen und Bürgern beitragen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich trotz möglicher Bedenken unserem Antrag anschließen könnten.

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