Rääde · Flemming Meyer · 25.02.2009 Aufhebung des Runderlasses zum Landesentwicklungsplan und Raumordnungsbericht „Zentralörtliche System“

Was in den 60’er Jahren noch ein Steuerungsinstrument war, ist heute ein ungerechtes Geldverteilungsinstrument. Dem vorliegenden Bericht der Landesregierung ist zu entnehmen, dass das Zentralörtliche System sich nun aber deutschlandweit auf dem Prüfstand befindet. Dies ist keine neue Erkenntnis, es macht aber deutlich, dass das System in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist und zunehmend hinterfragt wird. Aus diesem Grund ist es, auch aus Sicht des SSW, endlich an der Zeit, das System von Grund auf zu ändern und der Realität anzupassen.
Die Gründe, die auch zu einer bundesweiten Diskussion zum Zentrale-Ort-Konzept geführt haben, sind vielfältig. Die Bürger sind mobiler geworden, sie haben ein neues Konsumverhalten entwickelt oder größere Betriebe und Anbieter zieht es auf die „grüne Wiese“ entlang von Bundesstrassen und Autobahnen. Wir können feststellen, dass sich seit den sechziger Jahren einiges verändert hat – nur nicht das zentralörtliche System.

Die Landesregierung hat bereits früh erkannt, dass das System durchgecheckt und geändert werden muss. Daher wurde nach dem letzten Raumordnungsbericht 1997 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das 1998 vorgelegt wurde. Das Gutachten und die daraus ergebenen Thesen und Empfehlungen sind dem Anhang des Berichts zu entnehmen. Doch die Landesregierung beabsichtigt nur zwei Thesen des Gutachtens aufzugreifen. Anstatt die Chance zu nutzen, hält die Landesregierung am veralteten System fest. Am Grundprinzip wird nicht gerüttelt, obwohl man weiß, dass die hierarchische Struktur der Zentralen Orte nicht mehr stimmig ist.

Wir wissen, dass die Kriterien für die Einstufung von Gemeinden in das Zentralörtliche System in Schleswig-Holstein im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz festgelegt sind und für die Einstufung Einwohnermindestwerte und die Einhaltung von Mindestabständen zwischen zwei zentralen Orten ausschlaggebend sind. Der Bericht hebt noch mal hervor, dass die Ausstattung von Gemeinden mit bestimmten Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen kein gesetzliches Kriterium für die Einstufung ist. Und darin liegt die Krux. Wer einmal im System drin ist, zählt zu den Gewinnern. Soll heißen, Gemeinden profitieren von dem System, auch wenn sie keine entsprechenden Leistungen erbringen. Oder im umgekehrten Fall, Gemeinden die nicht im System drin sind, die aber Leistungen im Sinne des Gemeinwohls erbringen, gehen leer aus. Gleiches gilt für Gemeinden, die in einem bestimmten Rang eingestuft sind und gleiche Leistungen erbringen wie höher eingestufte Gemeinden.
Hier bedarf es nach Auffassung des SSW einer kritischen Überprüfung des Systems, die sich an der jeweiligen Leistung der Gemeinde orientiert.

Mir ist schon bewusst, dass die Landesregierung sich mit einer solchen Systemänderung mit vielen Gemeinden im Land anlegen würde – zumindest mit denen, die abgeben müssten. Deshalb fehlt es der Landesregierung an Mut, endlich mit dem antiquierten System aufzuräumen, auch wenn dies einigen Gemeinden wehtut. Leistung muss aber belohnt werden. Wer etwas für das Gemeinwohl tut und kommunale Pflichtaufgaben oder Dienstleistungen übernimmt, muss dafür auch entsprechend die Mittel bekommen. Anstatt die Kommunen nach ihren Leistungen zu bezahlen, duckt sich die Große Koalition aber lieber weg und belässt alles beim Alten.

Um es an Zahlen noch mal deutlich zu machen: Wir haben in Schleswig-Holstein 1.126 Gemeinden. Davon sind 130 Gemeinden Zentrale Orte und Stadtrandkerne. 996 Gemeinden sind ohne zentralörtliche Einstufung und sie können strampeln wie sie wollen, sie werden wahrscheinlich nie eingestuft, nur weil sie die Einwohnerzahl nicht erreichen oder die Kilometer-Abstände nicht stimmen.
Es ist klar, dass nicht alle Gemeinden im derzeitigen System in den Genuss der zentralörtlichen Mittel kommen können, dies liegt aber auch daran, dass wir einfach zu viele kleine Gemeinden im Land haben. Eine Zusammenlegung der Gemeinden hätte aber den Effekt, dass wohl alle Gemeinden dann zentralörtliche Funktionen erfüllen würden und somit Chancen auf Finanzmittel hätten. Aber auch hier hat die Landesregierung versagt und nicht den Mut aufgebracht zukunftsfähige und schlagkräftige Gemeinden zu schaffen, wie der SSW es fordert. Auch hier kann man sehen, dass die Große Koalition nur für Stillstand und Mutlosigkeit und nicht für Fortschritt steht.

Abschließend möchte ich noch auf den vorliegenden Antrag der FDP zum Runderlass zum Landesentwicklungsplan eingehen – den wir unterstützen. Denn es kann nicht angehen, dass das Land einen Runderlass raus gibt für ein Planungsinstrument, das sich noch in der Entwurfsfassung und Anhörungsphase befindet. Und wie wir wissen, geht der LEP jetzt auch noch in eine weitere Änderungsphase. Solange der LEP sich in der Entwurfsfassung befindet, hat er keine Vorgaben, die für die Kommunen verbindlich sind.
Aber letztendlich, zeigt das ganze Theater um den LEP, wie handlungsunfähig die Große Koalition hier im Land ist.

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