Press release · 28.06.2005 Ausbildungsvermittlung: Optionskreise müssen Angebot der Bundesagentur annehmen

Der SSW begrüßt die heutige Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, im laufenden Ausbildungsjahr auch die Ausbildungsplatzvermittlung in den Optionskommunen übernehmen zu wollen. „Damit könnte ein gravierender Fehler bei Hartz IV zumindest vorläufig ausgebügelt werden“, sagt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk.

„Die berufliche Zukunft der Jugendlichen darf nicht im Kompetenzgerangel der Hartz IV-Beteiligten untergehen. Deshalb ist das Angebot der Bundesagentur lobenswert und wird hoffentlich von den Optionskreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland angenommen.

Die Bundesregierung, die Bundesagentur und die Optionskreise müssen diese Übergangsfrist nutzen, um ab dem nächsten Ausbildungsjahr eine dauerhafte Lösung für die Ausbildungsvermittlung in den betroffenen Gebieten zu finden. Unser oberstes Ziel muss es sein, dass Jugendliche einen guten Start ins Berufsleben bekommen. Dies darf nicht an der Kostenfrage scheitern.

Entscheidend ist, dass diese Hilfe aus einer Hand erfolgt und die Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern nicht anders behandelt werden als Gleichaltrige aus anderen Familien. Da die Berufsberatung für alle Jugendlichen durch die Bundesagentur wahrgenommen wird, wäre es die einzig richtige Lösung, die Ausbildungsplatzvermittlung wieder dauerhaft den Arbeitsagenturen zu übertragen.“
 


Hintergrund:

Jugendliche werden üblicherweise von der regionalen Arbeitsagentur in Ausbildungsplätze vermittelt, wenn sie dafür Unterstützung benötigen. In den „optierenden“ Kreisen – d. h. Kreise, die selbst die Komplette Betreuung von ALG II-Empfängern übernommen haben – bekommen Minderjährige aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften diese Unterstützung aber nur bei den Sozialzentren des Kreises. Dieses Angebot ist bisher aber noch nicht einmal vollstänsig aufgebaut. Außerdem werden 80 % der Ausbildungsstellen den Agenturen für Arbeit gemeldet. Die Arbeitsagenturen haben diesen Jugendlichen bisher die Vermittlungsleistung verweigert und konnten sich dabei auf die Hartz IV-Gesetzgebung berufen.

Der Landtag hatte sich auf Antrag des SSW erst im Mai mit diesem Problem befasst.

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