Rääde · Flemming Meyer · 20.06.2003 Bericht des Landeszentrums für den Datenschutz

1997 haben wir zum letzten Mal den Tätigkeitsbericht des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in diesem Hohen Hause debattiert. Und dies obwohl wir jedes Jahr bestätigen, dass der Datenschutzbericht wichtig für uns ist und wir mit der Arbeit des Datenschutzbeauftragten äußerst zufrieden sind. Seit dem wurden die Berichte nur in die Ausschüsse überwiesen - dort wurden sie aber eingehend erörtert - und abschließend zur Kenntnis genommen.

Wer die Presse in den letzten Wochen verfolgt hat, musste mit Erschrecken feststellen, dass sowohl der Bundes- wie auch der Landesdatenschützer insbesondere die zunehmende Überwachung der Telekommunikation anmahnt und kritisiert. Dies ist zum einen darin begründet, dass die gesamte Rechtslage der Überwachung der Telekommunikation kompliziert, unübersichtlich und nicht sauber von einander abgegrenzt ist und zum anderen, dass die richterlichen Anordnungen seit 1995 auf fast 22.000 angestiegen sind. Dies ist eine Zunahme von mehr als 350 % in weniger als einem Jahrzehnt. Letzteres ist insofern erschreckend, da es laut Aussage des Bundesdatenschützers keine nachvollziehbare und befriedigende Erklärung hierfür gibt.
So hat dies unter anderem bereits zur Folge, dass Deutschland sich in den vergangenen Jahren zu einem Abhörparadies entwickelt hat.
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich in unserem Land schleichend und fast unbemerkt eine Überwachungskultur entwickelt, deren tatsächliche Effizienz und Notwendigkeit nicht nachgewiesen sind. Hier gilt es besonders aufzupassen. Telefonüberwachungen sollten nur dann eingesetzt werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen versagen. Daher brauchen wir wirksame Instrumente, die Aufschluss über diese enorme Steigerung geben. Und wir hoffen, dass die vom Bundesministerium der Justiz beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegebene Studie zur Frage der Rechtswirklichkeit und Effizienz der Telefonüberwachungen Aufschluss geben wird.

Doch wie sieht es nun mit der Einhaltung des Datenschutzes in anderen Bereichen unseres Landes aus? Auch hier müssen wir feststellen, dass es keinen Anlass zum jubeln gibt.
Ich möchte ein Beispiel des Landesdatenschützers aufgreifen, das deutlich macht, dass wir auch nach dem 11.September weiterhin das Augenmaß wahren müssen.
Im Bericht wird ausgeführt, dass Ausländerbehörden in bundesweit verteilten Merkblättern aufgefordert werden, Ausländer anhand vager, zur Geheimsache erklärter Kriterien an die Polizei zu melden und das obwohl keine Rechtsgrundlage für derartige Meldungen besteht.
Daher fordert der Landesdatenschützer - zu recht - dass die Ausländerbehörden diese Merkblätter im Schredder entsorgen. Hier müssen wir Sorge dafür tragen - dass es im Fahrtwind des 11. Septembers - nicht zu einer Hysterie kommt.

Als SSW, kann ich natürlich nicht umhin, das im Bericht genannte Informationsfreiheitsgesetz zu erwähnen. Die Bilanz des Landesdatenschützers - nach zwei Jahren Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein - fällt durchaus positiv aus und das Gesetz hat sich inzwischen etabliert. Allen Unkenrufen zum Trotz gibt es offensichtlich keine nennenswerten Probleme mit der Umsetzung in der täglichen Behördenpraxis. Dies freut mich umso mehr, da das der Beweis ist, dass auf der einen Seite unser vielgescholtener Verwaltungsapparat durchaus in der Lage ist schnell und zuvorkommend zu reagieren. Andererseits wird es von den Bürgern angenommen und nicht als Instrument missbraucht, um die Verwaltung unnötig zu lähmen - wie anfänglich befürchtet.
Schade ist nur, dass man dies nicht auch auf Bundesebene erkannt hat.

Abschließend möchte ich mich im Namen des SSW bei Herrn Dr. Bäumler und seinem Team für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutze unserer Daten bedanken. Wir halten daran fest, dass der Datenschutz auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe dieses Landes bleibt. Und wir wissen, dass das ULD auch in Zukunft den Datenschutz weiter optimieren wird. Dies wird vor dem Hintergrund, der sich ausweitenden Technologien in allen gesellschaftlichen Bereichen - und den damit verbundenen Möglichkeiten des Missbrauchs - eine wichtige Aufgabe des ULD sein.

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