Rääde · Flemming Meyer · 14.07.2000 Bericht des Sonderausschusses "Kommunales"

Für den SSW sprachen trotz Bedenken drei Gründe für die Einrichtung eines Sonderausschusses Kommunales zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen":
- Es liegen bereits Ergebnisse aus Enquetekommissionen vor, die es gilt, politisch umzusetzen.
- Der Sonderausschuss ist geeignet, Vorarbeit für die jetzt neu eingesetzte Enquetekommission Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie Kommunen untereinander" zu leisten.
- Da der Haushalt 2001 aus Sicht des Landes ein großes finanzielles Problem darstellt, muss der Sonderausschuss sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Eingriff in die kommunalen Finanzen gerechtfertig ist
Darüber hinaus war der SSW der Auffassung, dass im Sonderausschuss keine Doppeltarbeit im Verhältnis zur ebenfalls eingesetzten Enquetekommission" stattfinden darf.
Was hat die Ausschussarbeit nun geleistet?
Aus der Sicht des SSW kann man sagen, dass der Sonderausschuss im dem Sinne eine pädagogische Funktion erfüllt hat, als dass sich Vertreter der Landesregierung, der Landtagsfraktionen und der kommunalen Spitzenverbände direkt an einem Tisch gegenübersaßen und ihre Argumente und Zahlen austauschen konnten.
Ob diese pädagogische Funktion aber die Einrichtung eines Ausschusse allein gerechtfertigt, will ich mal dahin gestellt lassen. Aus unserer Sicht sollte es ein vordringliches Ziel des Ausschusses sein, eine gemeinsame Daten-Plattform" zwischen Landesregierung, Parlament und Kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der bisherigen und zukünftigen Entwicklung der Finanzsituation von Land und Kommunen - einschließlich der geplanten Steuerreform des Bundes zu erarbeiten.
Es kann nicht überraschen, dass dennoch keine endgültige Einigung über eine zumutbare Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften erreicht wurde. Dennoch ist problematisiert worden, dass ein Ländervergleich ganz schwierig oder gar nicht möglich ist, und dass sich die Einnahmen des Landes im Vergleich zu den Kommunen nicht so schlecht entwickelt haben.
Insbesondere konnte im Ausschuss aus unserer Sicht jedenfalls nicht nachgewiesen werden, dass das Land stärker durch die geplante Steuerreform belastet wird als die Kommunen. Die Kommunen müssen auch ihren eigenen angemessenen nicht - gerade kleinen - Anteil an der Steuerreform tragen.
Auch die Zahlen der Landesregierung zur Entwicklung der kommunalen Finanzen in den letzten Jahren, die uns im Ausschuss vorlagen, haben gezeigt, dass die Kommunen in den 90ér Jahren genau wie die Landesregierung mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen gehabt haben. Wenn der Sonderausschuss also ein Ergebnis gehabt hat, dann dieses, dass die Finanzsituation der Kommunen und die zukünftige Entwicklung eigentlich keinen großen finanziellen Eingriff des Landes zulassen.
Der SSW bleibt also bei seiner Auffassung, dass die Landesregierung nicht nachweisen konnte, warum den Kommunen 100 Millionen DM gekürzt werden sollen. Ob den Kommunen ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zugemutet werden kann, ist also ausschließlich eine politische Aussage.
Wir können uns deshalb Punkt 1 des Antrages der Regierungskoalition nicht ohne weiteres anschließen. Es ist zwar positiv, dass SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN keine Änderung des Verbundssatzes mehr anstreben. Alles andere hätte ja auch die Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen zu offensichtlich zerbrochen.
Aber die Formulierung, dass den Kommunen unter Berücksichtigung der dramatischen Haushaltssituation des Landes ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zugemutet werden kann, können wir ohne konkrete Zahlen nicht mittragen. Was heißt hier zumutbar"? Wir möchten schon wissen, in welcher Höhe den Kommunen die Mittel gekürzt werden, bevor wir eine solche Forderung unterstützen können.
Also noch mal: Eine Kürzung von 100 Millionen DM oder Beträge in ähnlicher Größenordnung kann der SSW nicht mittragen. Dazu ist die Haushaltslage zu vieler Kommunen - insbesondere der Landkreise - zu schlecht. Auch wenn wir die Einschätzung teilen, dass sich das Land in einer dramatischen Haushaltslage befindet. Wir haben vorgestern aber auf andere Einsparmöglichkeiten hingewiesen.
Die unter Punkt 1 geforderte Überprüfung von Förderprogrammen kann dennoch sinnvoll sein. Dieser Überprüfung stellen wir uns. Für den SSW gilt dabei:
- Eine Überprüfung muss ergebnisoffen sein.
- Sie muss anhand von Kriterien geschehen: Qualität muss definiert werden. Einspareffekte dürfen nicht allein als Kriterium gelten. Wir lehnen eine Rasenmäher-Kürzung ab.
- Die Staatszielbestimmung der Landesverfassung muss ernst genommen werden. Das heißt für uns: Einsparungen im Minderheitenbereich dürfen erst vorgenommen werden, wenn die volle Gleichstellung erreicht ist. Dieses ist aus Sicht des SSW - Stichworte sind hier beispielsweise die Schülerbeforderungskosten - noch lange nicht erreicht.
- Eine Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sollte angestrebt werden
Die Vorschläge, die unter Punkt 2 im Antrag von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN genannt werden, sind nicht im Ausschuss erarbeiten worden; das heißt, sie sind nicht Schlussfolgerungen der Ausschussarbeit. Wir haben diese Vorschläge am Donnerstag bekommen und am Montag danach sind sie - fast ohne Diskussion - beschlossen worden. Es ist klar, dass man sich in dieser kurzen Zeit nicht ernsthaft mit so vielen Vorschlägen auseinandersetzen kann.
Ich möchte dennoch klarstellen: Der SSW lehnt nicht alle gemachten Vorschläge pauschal ab. Aber die Minderheit des Ausschusses hatte eben nicht die Chance, sich mit diesen Vorschlägen ausführlich zu befassen. Aus der Ausschussarbeit heraus ist es sachlich nicht angemessen zu beschließen, dass die Landesregierung bereits Vorschläge in diesem Sachbereichen erarbeiten soll. Wir meinen deshalb, der Ausschuss hätte nur empfehlen dürfen, dass die Landesregierung überprüfen sollte, welche Folgen diese Vorschläge insbesondere für die Kommunen hätte.
Zu den unter Punkt 2 genannten Vorschlägen - die unserer Meinung nach ja nur überprüft, nicht schon erarbeitet werden sollen - ist unmittelbar folgendes zu sagen:
Eine Sonderausschüttung des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) haben wir bereits bei der Finanzierung des Ausbaus der Feuerwehrschule in Harrislee gehabt. In begrenztem Maße und bei Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände kann so eine Sonderausschüttung also durchaus sinnvoll sein. Allerdings ist eine Sonderausschüttung in Höhe von 200 Mio. DM in Verhältnis zum gesamten Fonds ein sehr hoher Betrag. Dieser Vorschlag wird kaum auf die Zustimmung der kommunalen Familie treffen, da es sich um deren eigenes Vermögen handelt. In dieser Größenordnung ist dies daher sehr problematisch.
Auch eine differenzierte Kreisumlage stößt nicht unmittelbar auf die Zustimmung des SSW. Denn im Prinzip verlagert man dadurch den finanziellen Verteilungskampf von der Landesebene auf die kommunale Ebene. Ich glaube kaum, dass der Landkreistag von diesem Vorschlag begeistert sein wird. Auch dieser Vorschlag sollte von der Landesregierung erst sehr genau überprüft werden, bevor man konkret schon Vorschläge zur Umsetzung ausarbeitet.
Eine Aufgabe des Konsensprinzips bei der Funktionalreform ist zwar bedenklich, aber wenn man sich die bisherigen Ergebnisse ansieht, kann man schon über diese Forderungen diskutieren. Laut Bericht des Innenministers haben die bisherigen vielen Vorschläge - meines Wissen über 100 - die im Zuge der Funktionalreform im Konsens umgesetzt worden sind, nur zu jährlichen Einsparungen von zirka 2,5 Mio. DM geführt. Das ist natürlich kein berauschendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass die Funktionalreform schon seit Jahren betrieben wird.
Der SSW ist nicht dagegen, dass die Landesregierung gebeten wird, bis zum 31.10.2000 dem Landtag einen Bericht vorzulegen, der Vorschläge enthält, wie den Kommunen zur Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit, die Abweichung von gesetzlichen Vorgaben ermöglicht werden kann. Allerdings sollte man doch etwas ehrlicher sein und - statt von Eigenverantwortlichkeit zu sprechen -, doch sagen, dass es sich um Einsparungen handelt.
Der SSW hat seine Haltung zur Absenkung oder gar zur Abschaffung von Standards in den Kommunen schon in der Juni-Sitzung des Landes deutlich gemacht. Wir sind gegen die Abschaffung von Standards in den Kernbereichen - wie Kindertagesstätten In diesen Fragen stellen wir uns gern einer Debatte und ein Bericht ist hier sinnvoll.
Mit den anderen unter Punkt 2 gemachten Vorschlägen konnten wir uns in der kürze der Zeit überhaupt noch nicht ernsthaft befassen. Wir gehen jetzt davon aus, dass diese im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.
Natürlich unterstützt auch der SSW Punkt 3 der Beschlussfassung des Ausschusses, wo dem Landtag empfohlen wird, dass die Themen Weiterentwicklung des Kommunalenverfassungsrechts" und Fortführung der Funktionalreform" an die Enquetekommission übertragen wird, die dann ja auch einen neuen Namen bekommt. Diese Themen wurden im Sonderausschuss de facto" nicht erörtert.
Fazit: Der Sonderausschuss hat nicht viele neue Erkenntnisse erbracht. Einige wenige Fakten und Missverständnisse hinsichtlich der Situation der kommunalen Finanzen konnten ausgeräumt werden. Dennoch wir sollten uns in Zukunft überlegen, wann wir vom Instrument Sonderausschuss" Gebrauch machen.

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