Rääde · Flemming Meyer · 15.09.2011 Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2)

Der vorliegende Bericht zum Programm „Jugend Task Force“ bietet einen Überblick über das Thema Kinder- und Jugendkriminalität, weist Schwachstellen auf und legt Verbesserungsvorschläge vor. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium für diesen Bericht bedanken. Er ist informativ und konstruktiv und bietet eine gute Grundlage für die weitere Arbeit mit diesem Thema.

In der Rede des SSW zum ersten Teil dieses Berichts stellte meine Kollegin Silke Hinrichsen bereits fest, dass der Ton der Debatte zur Jugendkriminalität sachlicher geworden ist. Dem möchte ich mich vor dem Hintergrund dieses Berichts anschließen. Mit der sinkende Anzahl tatverdächtiger Jugendlicher geht die Entdramatisierung des Themas und eine differenziertere Sichtweise einher. Wir müssen nämlich ganz klar unterscheiden zwischen der „normalen“ Jugendkriminalität, die in dem Bericht als bagatellhaft, überall verbreitet und vorübergehend beschrieben wird, und der Kriminalität von Mehrfach- und Intensivtätern.

Die „normale“ Jugendkriminalität bezieht sich auf bagatellhafte Straftaten und wird von fast allen Jugendlichen begangen. Allerdings reicht hier laut Bericht häufig die informelle Erledigung der Straftaten aus, da die Jungendlichen im Rahmen des Erwachsenenwerdens diese entwicklungsbedingten Auffälligkeiten zeigen, sie dann aber auch wieder verschwinden.
Ganz anders sieht es im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern aus. Die Straftaten dieser Jugendlichen haben in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung zur Jugendkriminalität beherrscht und sind schockierend und alarmierend in ihrer Brutalität. Obwohl nur ein sehr geringer Prozentsatz der auffälligen Jugendlichen - geschätzt wird zwischen 3-7% - Mehrfach- oder Intensivtäter sind, gehen doch 40% der Straftaten auf ihr Konto. Und im Gegenteil zur „normalen“ Jugendkriminalität verstetigen sich hier die Straftaten und erledigen sich eben nicht mit dem Erwachsenenwerden.

Nach einer ersten Schockstarre im Umgang mit diesen Tätern, gelingt es langsam, geeignete Konzepte zum Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern zu entwickeln und auch umzusetzen. Die Experten sind sich darin einig, dass wegschließen allein nicht die Lösung ist. Vielmehr heißt die Zauberformel: konsequent und frühzeitig auf Prävention setzten. Der SSW predigt seit vielen Jahren, dass Prävention nicht nur kostengünstiger ist als Repression, sondern vor allem zweckmäßiger. Es freut uns daher zu lesen, dass auch die Arbeitsgruppe zur Jugend Task Force der Auffassung ist, dass vor allem auf ein umfassendes Frühwarnsystem und eine frühzeitige Prävention gesetzt werden muss.

Alarmierend ist der Bericht allerdings in Sachen Kooperation von Jugendstrafjustiz, Jugendhilfe, Polizei, Schule und anderen Institutionen. Gerade bei den Mehrfach- und Intensivtätern müssen alle relevanten Partner frühzeitig informiert sein und eine abgestimmte Vorgehensweise verfolgen, damit der jeweilige Jugendliche ganz klar von allen Seiten zu wissen kriegt, dass es so nicht geht. Obwohl es in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung zur Bildung von Kooperationskreisen gibt, funktionieren diese noch lange nicht überall. Die Einrichtung von regionalen Task Forces wird daher vom SSW begrüßt.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich gerade die Arbeit der Jugendhilfe in den letzten Jahren verändert hat. Durch den allgemeinen Rückzug der Jugendhilfe - vor allem aufgrund von fehlenden Ressourcen - muss vermehrt die Polizei anrücken und auf repressive Maßnahmen gegen die Täter zurückgreifen. Dabei wissen wir, dass es vor allem pädagogische Maßnahmen und intensive Betreuungsmaßnahmen sind, die nachhaltig wirken und die Rückfallquoten senken. In dem Bericht wird daher zu Recht darauf hingewiesen, dass die begrenzten fachlichen und personellen Ressourcen in Jugendamt, Jugendgericht und Jugendstaatsanwaltschaft einer pädagogisch einwirkenden Justiz nicht im Wege stehen dürfen. Dementsprechend muss aber auch die Kooperation zwischen Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten sowie Jugendhilfe verbessert werden. Dabei dürfen finanzielle Begrenzungen keine Rolle spielen. Nach wie vor gilt, dass es kostengünstiger ist, der Straffälligkeit von Jugendlichen präventiv zu begegnen.


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