Rääde · Flemming Meyer · 01.12.2006 Bericht zum Abschluss des Projekts „Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein sieht vor, dass Schulträger ihre Beruflichen Schulen in Regionale Berufsbildungszentren und Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln können. Sinn und Zweck dieser Option ist es, den Schulen mehr Eigenverantwortung und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Was das im Einzelnen bedeuten könnte, geht aus einer vier jährigen Erprobungsphase hervor, an der sich anfangs 15 Projektschulen beteiligten – die dann später durch Zusammenlegungen auf 13 reduziert wurden. Die Projektphase endete im Sommer dieses Jahres mit einer Bestandsaufnahme, die dem vorliegenden Bericht der Landesregierung zu Grunde liegt. Der Bericht selbst ist klar strukturiert, gut zu lesen und enthält eben auch als Anlage die genannte Bestandsaufnahme, die den gesamten Prozess der Erprobung noch mal  durchleuchtet und aus Sicht des SSW überzeugend darlegt, warum es richtig war, den Weg für die Errichtung von Regionalen Berufsbildungszentren frei zu machen. Da der Bericht eine Fülle von Informationen beinhaltet, werde ich mich im Folgenden auf einige wenige Aspekte konzentrieren:

Aus der Übersicht über die Aktivitäten der Schulen hinsichtlich der Erprobungen in den Feldern Organisationsentwicklung und Organisationsstruktur geht hervor, dass die Projektschulen individuelle Prioritäten gesetzt haben. – Sie haben sich sozusagen herausgesucht, was ihnen am Herzen lag. Bei acht Schulen, steht zu lesen, ist die Erprobung der Organisationsentwicklung  und  -struktur auf der Grundlage klar umrissener und dokumentierter Leitbilder, Konzepte und Zielvorstellungen erfolgt.

Da ich die Umsetzung des „Flensburger RBZ-Modells“ aus nächster Nähe verfolgen konnte, weiß ich, was die Gewerblich Berufliche Schule geleistet hat, um dort hin zu gelangen, wo man heute angekommen ist. Entscheidende Stichworte sind hier: die Steigerung der Unterrichtsqualität durch Teamarbeit, Lernfeldorientierter Unterricht und der Abbau von Hierarchien. Das heißt mit anderen Worten, dass es nach Beendigung der Erprobungsphase nicht  einfach sein wird, Projektschulen mit anderen beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren zusammen zu führen. Dieser Prozess verlangt sehr viel Fingerspitzengefühl, wie man sich ohne weiteres vorstellen kann. Daher ist es gut, dass der Bericht der Landesregierung unter der Überschrift „Schlussfolgerungen und weitere Maßnahmen“ genau dort nachhakt. Dabei hoffe ich sehr, dass das Ministerium sich als Moderator und nicht als Behörde versteht.

Meines Erachtens ist also nicht Peitsche, sondern Zuckerbrot angesagt, wenn es darum geht, die erzielten Ergebnisse der Erprobungsphase – und die Erfolge – zu sichern und durch den Umwandlungsprozess von Beruflichen Schulen in RBZ  zu verstetigen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der SSW ausdrücklich die Bestrebungen des Bildungsministeriums, den RBZ auch in finanzieller Hinsicht mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Ihnen muss aus unserer Sicht die Möglichkeit eingeräumt werden, durch die Bereitstellung von Budgets auch Rücklagen bilden zu können. Alles andere wäre eine Gängelung, die nicht zu den Zielsetzungen des RBZ-Prozesses passt.

Die Autonomie der Berufsbildungszentren – und damit auch die Umwandlung in Anstalten des öffentlichen Rechts - ist weiterhin eine Voraussetzung dafür, dass die RBZ vertraglich abgesicherte Kooperationen eingehen können – sei es, wie die Berufliche Schule in Schleswig, um sich auf Angebote für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu spezialisieren – oder sei es,  um in Weiterbildungsverbünden tätig zu sein.

Wer sich noch an den Anfang der Erprobungsphase erinnern kann, weiß auch, wie umstritten der Aspekt „Weiterbildung“ damals war. Zum Glück haben sich die Wogen geglättet, denn wie so oft hat sich auch hier gezeigt, dass man vor Ort sehr viel pragmatischer denkt als diejenigen, die meinen, sich aus der Distanz über das Thema Weiterbildung an Berufsbildungszentren auslassen zu müssen. Der Bericht sagt dazu: “Auf der Grundlage einer Befragung von Projektschulen kann festgestellt werden, dass durch die verstärkte Kooperation mit Dritten, insbesondere mit den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handwerkskammern, der regionalen ARGE, Bildungsträgern sowie regionalen Betrieben, Berufsbildungsnetzwerken entstanden sind, die die Bedarfsorientierung verstärken und die gegenseitige Ressourcennutzung erhöhen“.

– Und daher teilt der SSW auch die Auffassung des Bildungsministeriums, dass sich die RBZ zu Zentren regionaler Bildungslandschaften entwickeln können. - Erzwingen können wir diese Entwicklung jedoch nicht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann aber die Rahmenbedingungen dafür schaffen - zum einen, indem wir mit dem neuen Schulgesetz die Weichen dafür stellen, und zum anderen, indem wir die regionalen Akteure davon überzeugen, dass alle am Ende gewinnen werden, wenn es gelingt, starke regionale Netze von beruflicher Aus- und Weiterbildung zu knüpfen.

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