Rääde · Flemming Meyer · 27.02.2009 Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee

Es freut mich, dass die vorliegende Antwort der Landesregierung auf die umfangreiche Große Anfrage das Thema Küstenschutz hier im Landtag debattiert wird - schließlich hat der Küstenschutz eine Jahrhunderte lange Tradition und ist von immenser Bedeutung für unser Land. Aus diesem Grund hat der Küstenschutz den notwendigen Vorrang in bezug auf andere Nutzungen und Ansprüche. Dazu hat Schleswig-Holstein sich immer bekannt, auch wenn es um den Nationalpark geht. Dies haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, weil das Leben und das Hab und Gut der Menschen hinter den Deichen uneingeschränkt geschützt werden muss.

Die Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Sicherheit in Bezug auf die Deiche geht. Die schweren Sturmfluten an der Westküste haben zwar nicht zugenommen, aber die Entwicklung der Jahreshöchstwasserstände ist signifikant gestiegen. Unter diesem Aspekt ist auch der Anstieg des Meereswasserspiegels zu sehen. Es wird deutlich, dass wir bis zum Ende des Jahrhunderts von einem mittleren globalen Anstiegswert von 20 bis 60 cm ausgehen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt der vierte Klimabericht des Intergovernmental Panel on Climate Chance (IPCC). Zwar sind die Vorhersagen des IPCC hierzu mit mehreren Unsicherheiten behaftet, aber ich glaube, dass wir trotz allem von diesen Untersuchungsergebnissen ausgehen können. Damit stehen wir in Schleswig-Holstein auch nicht allein, dies ergab ein Vergleich im Rahmen des INTERREG-Projektes SAFECOAST. Demnach legen alle Nordseeanrainerstaaten vergleichbare Werte zugrunde.
Daher schüren Szenarien, die wissenschaftlich nicht untermauert sind, die aber darlegen, dass der Meeresspiegel um mehrere Meter ansteigen wird, unnötigerweise Panik. Solche Aussagen tragen nicht zum sachlichen Umgang und zur fachlichen Weiterentwicklung des Küstenschutzes bei.
Die Erkenntnisse des IPCC werden in den Generalplan Küstenschutz einfließen. Denn derzeit geht der Generalplan - der auch vom SSW mitgetragen wird - von einem Meeresspiegelanstieg von 30- 50 cm bis zu Jahr 2100 aus. Auch vor der Erwartung, dass die Meeresangriffe auf die schleswig-holsteinischen Küsten stetig zunehmen werden. Das bedeutet, dass wir uns darauf einstellen müssen, die Deiche und Sperrwerke zu erhöhen und zu verstärken.
Wir wissen, dass dies mit enormen Kosten verbunden sein wird. Angesichts der finanziellen Herausforderungen, vor denen wir in den kommenden Jahren stehen, sollten wir daher davon absehen, Küstenschutzmaßnahmen mit Ausgleichszahlungen zu belasten. Dies ist eine alte Forderung der Westküste und des SSW. Unser Antrag wurde seinerzeit von allen Fraktionen hier im Landtag vehement bekämpft und abgelehnt – gleichwohl ist er immer noch richtig und sachgerecht.

Der Küstenschutz wurde über die Jahrhunderte immer wieder weiterentwickelt und verbessert. Von diesem Weg darf Schleswig-Holstein auch nicht abweichen. Die notwendige Willenserklärung geht auch aus dem Generalplan hervor. Doch derzeit sieht so aus, dass die effizienteste und umweltverträglichste Küstenschutzmaßnahme zur Stabilisierung von sandigen Küsten die Sandersatzmaßnahmen sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die niederländische Deltakommission nach Prüfung aller möglichen Alternativen.
Aus diesem Grund sollte nach unserer Auffassung auch von der Landesregierung geprüft werden, inwieweit das unbelastete Baggergut aus dem Nord-Ostsee-Kanal genutzt werden kann, um Auskolkungen im Meeresboden vor den Inseln aufzufüllen, um somit weitere Sandabbrüche zu vermindern, statt das Baggergut nutzlos in die Natur zu kippen. Wer nach dem Orkan „Kyrill“ die Ausmaße an der Hörnum Odde auf Sylt gesehen hat, hat eine Vorstellung von dem, welche Mengen benötigt werden, um derartige Schäden immer wieder zu beheben. Leider konnte die Landesregierung sich nicht hierzu durchringen.
Uns geht es nicht darum, auf Teufel komm raus neue Küstenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein zu initiieren, solange diese nicht erprobt und bestätigt sind. Es geht uns auch darum, die Forschung, Erprobung und wissenschaftliche Begleitung von alternativen Küstenschutzmaßnahmen zu fördern, damit wir in Zukunft überhaupt Alternativen haben, zwischen denen wir abwägen können. Aber dafür muss vor Ort weiter geprobt und untersucht werden, was in der Praxis auch bestehen kann.

Die Nutzungsansprüche, die an den Küstenraum gestellt werden sind überaus vielfältig – darauf weist auch die Große Anfrage hin. Diese unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen - und wenn auch nicht immer vollständig - stellt eine große Herausforderung dar. Dass solche Probleme aber durchaus lösbar sein können, setzt den Lösungswillen aller Beteiligten voraus. Ein gutes Beispiel, dass es gelingen kann, zeigt das Vorlandmanagementkonzept. Durch diese Maßnahme wurde es möglich, die Interessen des Naturschutzes, des Küstenschutzes sowie der Landwirtschaft zu vereinen. Im Kern geht es darum, vorhandenes Vorland zu erhalten und vor Schardeichen neu zu gewinnen. Noch in den 80’er Jahren wurden 90% Salzwiesen intensiv beweidet. Die Frass- und Trittschäden wurden aus Sicht des Küstenschutzes kritisch gesehen. Da Salzwiesen ein wichtiger Bestand der Landschaft sind und aus Sicht des Naturschutzes wertvolle Lebensräume darstellen, wurde die Beweidung zurückgenommen oder extensiviert. Ein Drittel der Flächen ist heute unbeweidet.
Ich glaube, dass weder die vollständige intensive Beweidung noch das völlige Freihalten des Vorlandes von Beweidung derzeit ausreichend begründet werden kann. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man sich auch hier auf einen Kompromiss einigen sollte, der eine moderate und extensive Beweidung bei Freihaltung von einzelnen Bereichen beinhaltet. Durch entsprechende Monitoringprogramme kann dann auch schnell eingegriffen werden, sobald es zu bedenklichen Entwicklungen kommt. Eine solche Lösung könnte dann auch den positiven Effekt haben, dass sich die Gänsefraßschäden im Landesinneren minimieren, da den Tieren somit weitere Flächen zur Verfügung stehen.

Auf gute Zusammenarbeit sind auch die Mitarbeiter in dem neuen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz angewiesen. Denn die Nutzungsansprüche an die gesamte Küsten- und Meeresregion wird weiter zunehmen – Küstenschutz, Offshore-Windparks, Fischerei, Naturschutz oder Tourismus – all dies beinhaltet Konfliktpotentiale, wenn sich die verschiedenen Interessen zeitlich und räumlich überschneiden. Mit der Zusammenlegung der bisherigen Nationalpark-, Küstenschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung wird das fachliche Wissen in einem Haus gebündelt. Hier werden künftig die unterschiedlichen Interessen in Bezug auf Nationalpark, Küstenschutz und Wasserwirtschaft unter deinem Dach zusammenarbeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand; auf dem kurzen Dienstweg können Probleme geklärt werden und Missverständnisse lassen sich bereits im Vorfeld ausräumen. Aber auch durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Betriebsmitteln lassen sich Synergieeffekte erzielen. Schließlich geht es bei der Zusammenlegung auch darum, Geld einzusparen.
Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist allerdings, dass die geschaffenen Strukturen wirklich nachhaltig sind und die Qualität sich nicht verschlechtert.

Wenn wir über gute Zusammenarbeit sprechen, müssen wir auch die trilaterale Wattenmeerkooperation nennen. Dort wird grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf nationaler Ebene seit 1978 durchgeführt und aus dieser Kooperation haben sich die regionale Zusammenarbeit der drei Staaten und auch die grenzüberschreitende örtliche Zusammenarbeit herausgebildet. Dies ist ein gutes Beispiel, wie wir uns grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorstellen.
Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden ist auf allen Ebenen institutionell verankert und dort werden immer auch alle Ebenen bei Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt. Diese Art der Kooperation schafft die notwendige Akzeptanz und bildet die Grundlagen für ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten, die der ganzen Region zu Gute kommen. Dies ist ein gutes Beispiel, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelebt wird.
Abschließend kann man sagen, dass die neuen Verwaltungsstrukturen ein Fortschritt sind und dass es um den Küstenschutz solange gut bestellt ist, solange der Küstenschutz Vorrang hat. Hierfür steht der SSW auf jeden Fall.

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