Speech · 20.06.2013 Bundeskompensationsverordnung verbessern
Das Instrument der Eingriffs- und Ausgleichsregelung wurde geschaffen, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Damit sollen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft verhindert oder minimiert werden. Lässt sich ein Eingriff nicht verhindern, wird er durch Maßnahmen des Naturschutzes kompensiert. Diese Regelung ist kein Selbstzweck, sie wurde geschaffen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht dem Bundesgesetzgeber nun – mit Zustimmung des Bundesrates – per Rechtsverordnung das Nähere zur Kompensation von Eingriffen zu regeln. Intension dieser Neuerung ist eine bundesweite Einheitlichkeit bei der Umsetzung zu schaffen. Insbesondere Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Höhe der Ersatzzahlungen und das Verfahren zu ihrer Erhebung wird durch die Verordnung einheitlich geregelt. Durch einheitliche Standards und Vorgehensweisen soll der Vollzug effektiver gestaltet werden. Dies führt laut Bundesumweltministerium zu mehr Transparenz, Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigung, vergleichbaren Investitionskosten und zu geringerer Flächeninanspruchnahme.
Grundsätzlich mag man gegen eine solche bundesweit einheitliche Regelung nichts einzuwenden haben. Denn damit wäre die Eingriffs- und Ausgleichregelung für alle gleich und es gäbe keine unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen und -Methoden bei Eingriffen.
Doch mit der Kompensationsverordnung geht auch eine Reduzierung der Standards einher. Dies mag man an mancher Stelle begrüßen, aber letztendlich führt es zu einer Schlechterstellung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung. Dies kann nicht gewollt sein. Es kann doch nicht sein, dass das Biotopwertverfahren dazu führt, dass eine Ausgleichsmaßnahme unterm Strich ad absurdum geführt wird. Soll heißen: Durch die Abwertung landwirtschaftlicher Flächen, muss weniger ausgeglichen werden. Wohingegen für Straßenböschungen oder Mittelstreifen eine Aufwertung vorgesehen ist. Überspitzt gesagt: Der Bau einer Autobahn - mit Mittelstreifen und Böschung - auf einer Ackerfläche, führt zu einer Überkompensation der Maßnahme. Das ist verkehrte Welt.
Durch die Verordnung käme es zudem zu einer besonderen Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, indem andere Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bevorzugt würden. Mit der Bundeskompensationsverordnung verabschieden wir uns vom funktionsbezogenen Ausgleich.
Wie bereits gesagt, das Ziel zu bundesweit einheitlichen Standards zu kommen ist begrüßenswert, doch es darf hierbei aus naturschutzfachlicher Sicht keine Verschlechterung geben. Dieser Verordnung kann in der jetzigen Form nicht zugestimmt werden.
Einheitliche Standards können so manche Arbeit erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Dies sollte auch das Bestreben sein, wenn es um die Bestandsdaten für Ökokonten und Ausgleichsflächen bei uns im Land geht. Leider stellen wir in der Praxis jedoch fest, dass sich dies einfacher anhört als es ist. Die entsprechende Landesverordnung – Ökokontoverordnung – gibt vor, wie ein solches Kataster aussehen soll. Trotzdem hapert‘s mit der Umsetzung im praktischen Leben.
Zum einen gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung in den Kreisen oder es werden unterschiedliche Systeme in den Kreisen genutzt, letztendlich trägt es dazu bei, dass eine landesweite Zusammenfassung und Vergleichbarkeit nicht möglich ist. Soll heißen, in den Kreisen wird die Ökokontoverordnung sehr unterschiedlich umgesetzt.
Ausgleichsmaßnahmen richten sich nicht nach politischen Grenzen, sondern nach Natur- und Lebensräumen. Das kann dann dazu führen, dass sich eine Kompensationsmaßnahme über zwei Kreise erstreckt und das wiederum kann bedeuten, dass die Kreise die Daten unterschiedlich voneinander verarbeiten und speichern. Damit fehlt uns ein einheitlicher und vergleichbarer landesweiter Überblick zur Auswertung der Daten. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.