Rääde · Flemming Meyer · 21.07.2017 Chance vertan zum Erhalt der Traditionsschifffahrt

Flemming Meyer zu TOP 14 + 15 - Erhalt der Traditionsschifffahrt und des maritimen kulturellen Erbes

Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir dieses Thema hier im Landtag debattiert haben. Seinerzeit war festzustellen, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darüber bestand, Lösungen herbeizuführen, im Sinne der Betreiber von Traditionsschiffen. Das ist auch gut so, denn für ein maritim geprägtes Land wie Schleswig-Holstein, gehören Traditionsschiffe einfach dazu.

Richtig ist, die Sicherheit an Bord muss gewährleistet sein und gegebenenfalls muss sie auch angepasst und verbessert werden - darüber herrscht Einigkeit. Aber das, was man sich in Berlin mit dem Entwurf der sogenannten „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“ ausgedacht hat, geht an der Realität weit vorbei. Ein Großteil der alten Segel-, Dampf- und Motorschiffe kann die neuen Anforderungen einfach nicht erfüllen. Zum Teil sind sie wirtschaftlich einfach nicht umsetzbar, aber größtenteils sind die geforderten Umbau- und Umrüstungsmaßnahmen an den Traditionsschiffen nicht durchführbar, aufgrund ihrer traditionellen Bauweise. Das hat zur Konsequenz, dass die Schiffe an den Anforderungen scheitern und letztendlich nicht mehr auslaufen dürfen. Auch die Anforderungen an die ehrenamtlichen Besatzungen gehen über das Ziel hinaus. Demnach sollen weite Teile der Bestimmungen an die Berufsschifffahrt angeglichen werden und die ehrenamtlichen Besatzungen müssen Qualifikationen ablegen, ähnlich wie Berufsseeleute. Die Bestimmung lässt völlig außer Acht, unter welchen Voraussetzungen die Traditionsschifffahrt betrieben wird oder wie die Schiffe aufgebaut und ausgerüstet sind. 

Die Stellungnahmen der Länder oder der betroffenen Verbände fanden seinerzeit kaum Berücksichtigung bei der Erstellung der Richtlinie –  was quasi das Aus für weite Teile der Traditionsschifffahrt bedeutet. Das hat natürlich für sehr viel Unruhe gesorgt. Letztendlich ist es dem unermüdlichen Engagement der Betreiber – aber auch dem politischen Druck – zu verdanken, dass das Bundesverkehrsministerium eingelenkt hat, indem das in Kraft treten der Richtlinie auf den 1. Januar 2018 verschoben wurde. Dies ist ein kleiner Erfolg, denn damit wurde erstmal Zeit gewonnen. Zeit, die genutzt werden muss, um den Wünschen der Betreiber Nachdruck zu verhelfen, damit entsprechend nachjustiert werden kann. 

Der Wunsch, konstruktiv mit dem BMVI zusammenzuarbeiten, wurde bereits früh vom Dachverband der deutschen Traditionsschiffe geäußert. Dieses Angebot, wurde nun auch vom BMVI bestätigt. Mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, der Berufsgenossenschaft sowie der Traditionsschifffahrt und Museumshäfen gibt es nun die Gelegenheit, bestehende Schwierigkeiten auszuräumen. Damit kann gemeinsam an einem Rahmen gearbeitet werden, der den Betrieb von Traditionsschiffen auch künftig ermöglicht. 

Dies ist eine Chance für unsere Traditionsschiffe und es ist eine Chance für den Standort Schleswig-Holstein. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir als Parlament deutlich machen, dass wir das Ansinnen der Traditionsschifffahrer auch politisch unterstützen. Daher werden wir auch dem Antrag der SPD zustimmen. Leider müssen wir feststellen, dass der vorliegende Antrag der Koalition ein bisschen schwach ist auf der Brust und er gegenüber ihren früheren Anträgen der letzten Wahlperiode weit hinterher hinkt. Er wird uns in der Sache nicht weiter bringen. Hier hat die Koalition ihre Chance vertan konkret etwas zum Erhalt der Traditionsschifffahrt beizutragen.

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