Rääde · Flemming Meyer · 11.05.2000 Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Im letzten Jahrzehnt sind auf europäischer und internationaler Ebene eine ganze Reihe von Minderheitendokumenten verabschiedet worden. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und im Zuge der darauf folgenden Wiederentdeckung der Zivilgesellschaft wurde schnell deutlich, dass es in Osteuropa eine große Zahl von Minderheiten gibt, die einen größeren Schutz ihrer Rechte bedurften und diesen auch einforderten. Das hat zu der erfreulichen Tatsache geführt, dass man sich in ganz Europa mit Minderheitenpolitik beschäftigte wie nie zuvor, und so viele Grundsatzdokumente zur Minderheitenpolitik verabschiedete wie nie zuvor. Die 1992 vom Ministerkomitee des Europarates vorgelegte Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sticht trotzdem aus diesen vielen Konventionen, Rekommendationen und Deklarationen hervor. Ihre Eigenart besteht darin, dass sie nicht nur Ziele vorgibt, sondern auch konkrete Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Charta stellt damit in höchstem Maße eine Vereinbarung dar, die die Unterzeichnerstaaten zum Handeln verpflichtet.
Mittlerweile haben neben dem Bund auch mehrere Bundesländer Bestimmungen der Sprachencharta für die bei ihnen vorhandenen Regionalsprachen - z.B. Niederdeutsch - und Minderheitensprachen - wie Dänisch, Nordfriesisch, Sorbisch - ausgewählt. Für die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch sowie für die Regionalsprache Niederdeutsch hat die schlewig-holsteinische Landesregierung die bundesweite Koordinierung übernommen, während für die Minderheitensprache Romanes die Zuständigkeiten bei der Bundesregierung liegt. Schleswig-Holstein hat von Anfang an eine Vorreiterrolle in Sachen Sprachencharta gespielt.
Der langjährige Prozess der Ratifizierung war für die Bundesrepublik abgeschlossen, als die Bundesregierung am 1. Januar 1999 die deutsche Ratifikationsurkunde hinterlegte. Seitdem ist auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Zusammenhängen die Umsetzung der Sprachencharta thematisiert worden. Gemeinderäte und Kreistage führen Sitzungen in Niederdeutsch durch; in Nordfriesland bemühen sich die Friesen um zweisprachige Ortschilder, und der SSW hat in der vergangenen Wahlperiode mit Verweis auf die Sprachencharta eine stärkere Präsenz der Minderheiten- und Regionalsprachen in den Medien eingefordert.
Gerade im Bewusstsein dieser Vorreiterrolle in Minderheitenfragen, die Schleswig-Holstein auch gern und häufig für sich reklamiert, haben wir dem Landtag erneut einen Antrag mit Bezug zur Sprachencharta vorgelegt. Der SSW-Antrag greift einen anderen Aspekt der Sprachencharta auf: nämlich die offiziellen Sprachen der Verwaltungen in diesem Land.
Die Sprachencharta sieht in ihrem Artikel 10 vor, dass angestrebt werden soll, dass Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf diese Sprachen beim Besuch von öffentlichen Behörden sprechen können sollen. Deshalb regen wir an, dass der Landtag die Landesregierung auffordert und die Kommunen bittet, darauf zu achten, ob und dass solche Sprachkenntnisse in den Verwaltungen vorhanden sind.
Wir leiden nicht an Größenwahn! Deshalb ist uns natürlich auch bewusst, dass jetzt nicht alle öffentlichen Angestellten und Beamte im Lande auf Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch ansprechbar sein müssen. Es gibt aber bestimmte Stellen in der Verwaltung, bei denen die Sprachkenntnisse wirklich sinnvoll im Sinne des jeweiligen Aufgabenfeldes sind. Bei solchen Stellen könnte vernünftigerweise mit der Umsetzung der Sprachencharta angesetzt werden.
Wir leiden auch nicht an rechtlicher Unkenntnis! Daher ist es uns natürlich bewusst, dass in diesen Fragen das Beamtenrecht nicht angetastet werden kann und soll. Bewerberinnen und Bewerber für die öffentlichen Verwaltungen sollen weiterhin nach Eignung und Leistung eingestellt werden. Unabhängig davon, dass wir uns auch weiterhin die qualifiziertesten Mitarbeiter für unsere Ämter und Behörden wünschen, sollte es aber möglich sein, Sprachqualifikationen zu berücksichtigen. Vor allem bei Tätigkeiten, bei denen die Kenntnisse der genannten Sprachen zweckmäßig ist, könnte entsprechend Artikel 10 der Sprachencharta die Beherrschung einer Regional- oder Minderheitensprache als zusätzliche Qualifikation berücksichtigt werden - genauso wie in manchen Fällen z. B. besondere Computerkenntnisse ein Vorteil bei der Bewerbung sind.
Wir leiden ganz einfach an der Vorstellung, dass ein Land, das sich seiner kulturellen Vielfalt rühmt, in besonderer Weise in der Pflicht ist, wenn es darum geht, diese Vielfalt zu pflegen. Daher schlagen wir vor, dass bei zukünftigen Einstellungen in den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein die Kenntnis der Regional- und Minderheitensprachen Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch als Einstellungskriterium berücksichtigt wird. Wir fordern ein, dass das Land hier seiner Vorreiterrolle gerecht wird, und wir appellieren an die Kreise, kreisfreien Städten und Kommunen auch die Regionalsprache Plattdeutsch und die lokal vorhandenen Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch zu berücksichtigen.
Unser Antrag umfasst noch einen dritten Punkt, nämlich die Auszeichnung von Kommunen, die sich in diesem Sinne besonders hervortun. Mir ist klar, dass wir allmählich eine Inflation bei der Kennzeichnung von Gebäuden erreicht haben. Trotzdem ist gerade bei der Sprachencharta die Kennzeichnung besonders sinnvoll, weil die Bürger nur ihre Regional- oder Minderheitensprache verwenden werden, wenn sie von vornherein erkennen können, dass sie bei der betreffenden Stelle damit weiterkommen. Deshalb bitte ich darum, auch diesen Punkt konstruktiv zu prüfen.
Vor der heutigen Plenarsitzung gab es verschiedene Kommentare zu unserem Antrag über die Europäische Sprachencharta. Sie deuteten insgesamt darauf hin, dass es nicht so einfach werden würde, daraus einen interfraktionellen Vorstoß zu machen, wie wir dachten. Daher hat sich der SSW dafür entschieden, den genannten Antrag allein einzubringen. Vor diesem Hintergrund hob ich gestern in meinem Redebeitrag zur Regierungserklärung hervor, dass die Sprachencharta nichts mit Provinzialismus zu tun hat. Im Gegenteil, sie spiegelt ein Stück europäische Politik wider.
Ich denke, wir könnten uns eine Scheibe bei den Niederländern abschneiden. Dort sagt man explizit, dass die Sprachenpolitik auch mit Blick auf die Lage in Mittel- und Osteuropa betrieben werde, um den Schutz der dortigen Minderheiten zu erreichen. Ich denke eine solche europäische Perspektive täte auch der Minderheitenpolitik hierzulande gut. Sie entspräche mithin der Vorbildfunktion, die unserem Land zugeschrieben wird. Minderheiten- und Sprachpolitik sind eben auch etwas spezifisch europäisches.
Und eines mehr sollte uns bewusst sein: Im Gegensatz zu den Niederlanden betrachtet man in Dänemark die Minderheitenpolitik als etwas, das eng mit dem deutsch-dänischen Verhältnis verwoben ist. In diesem Sinne gründet die Minderheitenpolitik auf Gegenseitigkeit. Ob man nun letztendlich die europäische Perspektive bevorzugt oder eine engere Sichtweise wählt: Schleswig-Holstein kann sich dem nicht entziehen, dass eine Weiterentwicklung in unserem Grenzland darauf beruht, dass nur durch gemeinsame Bewegung Fortschritt entstehen kann. Auch das ist ein wesentlicher Aspekt, denke ich, der uns zum Handeln zwingt.
Die Sprachencharta wird getragen von der Idee, dass Minderheiten- und Regionalsprachen zur europäischen Vielfalt gehören, und eben nicht zu Museumssprachen" verkümmern sollen. Das ist gerade nicht Provinzialismus, sondern gelebte kulturelle Vielfalt, wie sie häufig für Schleswig-Holstein reklamiert wird. In diesem Sinne werbe ich um Ihre Zustimmung und freue mich auf eine konstruktive Ausschussberatung.

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