Rääde · Flemming Meyer · 17.06.2015 Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter

Flemming Meyer zu TOP 5 - Änderung des Gefahrhundegesetzes

Vorab möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen – insbesondere dem Kollegen Kumbartzky – dafür danken, dass es gelungen ist, dass wir heute den Entwurf für ein Gefahrhundegesetz in zweiter Lesung verabschieden können. Ich möchte anmerken, dass die Zusammenarbeit der politischen Fachsprecher sehr gut funktioniert hat und sie immer konstruktiv ausgerichtet war. Das erleben wir nicht immer so. 

Schleswig-Holstein hat seinerzeit als eines der ersten Bundesländer, eine Regelung auf den Weg gebracht, um die hier lebenden Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen. Auch wenn wir lieber eine bundesweite Regelung gesehen hätten, hat der SSW aus Gründen der Prävention, damals den Vorschlag der Landesregierung unterstützt. Gleichwohl haben wir die sogenannte Rasseliste immer kritisiert. Denn für uns war bereits damals klar, dass eine Vorabverurteilung von bestimmten Hunderassen nicht der richtige Weg ist. Es kann nicht sein, dass bestimmte Hunde quasi per Geburt als gefährlich eingestuft werden können. Vielmehr sollte das Augenmerk mehr auf die Hundehalter gelegt werden, die durch falsche Erziehung, Dressur oder Abrichtung einen Hund erst gefährlich machen können.

Dieser Ansatz findet sich nun auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder. Die Rasseliste ist raus. Sie war diskriminierend und wird von Fachleuten abgelehnt. Dies wurde in den Anhörungen immer wieder bestätigt. 

Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter. Mit dem Gesetzentwurf ist klar geregelt, dass die Verantwortung künftig verstärkt beim Halter platziert ist. Daher begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz gefundenen Regelungen, die speziell die Hundehalter in den Focus rücken und sie mehr in die Pflicht nehmen. Die Beaufsichtigungs- und Einwirkungsverpflichtungen sind entsprechend konkretisiert. Durch diese Pflichten wurde sich an dem eigentlichen Problem orientiert und entsprechend wurden die Vorgaben getroffen. 

Das Halten gefährlicher Hunde ist im Gesetzentwurf klar und praxistauglich geregelt. Soll heißen, viele der bestehenden Voraussetzungen wurden übernommen. Jedoch wird künftig auf das leuchtend blaue Halsband für gefährlich eingestufte Hunde verzichtet, da es sich in der Praxis nicht bewährt hat. 

Neu ist die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, die älter als drei Monate sind, durch einen Transponder mit entsprechender Kennnummer. Dies wurde in der Anhörung begrüßt. Diese Regelung dient zwar nicht der Gefahrenabwehr, es ist aber davon auszugehen, dass Fundtiere somit schneller an ihre Besitzer vermittelt werden können, was auch zur Entlastung der Kommunen und Tierheime beiträgt.

Ebenfalls neu ist die „Soll-Regelung“ zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen Hund. Ziel der Neuregelung ist die Versicherungspflicht auf alle Hunde als Regelfall auszudehnen. Diese Regelung geht über das bestehende Recht hinaus, weil bisher nur für gefährliche Hunde eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Damit ist eine Schadensregulierung generell für gewährleistet. Dieser Ansatz wurde auch in der Anhörung begrüßt.

Für den SSW stelle ich fest, der vorliegende Gesetzentwurf hat ein ausführliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen. Es gab hierzu schriftliche und mündliche Anhörungen in verschiedenen Ausschüssen, sowie die politische Diskussion. Einige Anregungen finden sich auch in dem vorliegenden Entwurf wieder. Dies lässt sich auch auf die konstruktive Zusammenarbeit zurückzuführen.

Ich komme zu dem Schluss, dass wir mit der Verabschiedung des Entwurfs für ein Gefahrhundegesetz, nun endlich eine schleswig-holsteinische Regelung bekommen werden, die den Ansprüchen eines modernen Gefahrhundegesetzes gerecht wird.

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: <link http: www.landtag.ltsh.de aktuell mediathek index.html _blank external-link-new-window>www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

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