Rääde · Lars Harms · 25.01.2018 Das Kirchenasyl steht nicht in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren

Lars Harms zu TOP 30 - Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen

„Der SSW steht heute wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein!“

Für Einige mag das Kirchenasyl nur ein Relikt der Vergangenheit sein. Wir als SSW sind aber der Meinung, dass der Schutz von Menschen, denen Gefahr für Leib und Leben droht, ein wesentlicher Bestandteil des Wertefundaments, auf dem unsere Gesellschaft gebaut wurde, ist. Wir stehen zum Kirchenasyl als Grundprinzip der Barmherzigkeit. Wir werfen es den Menschen nicht vor, dass sie für sich und für ihre Familie, einen Ausweg aus der Bedrohungslage suchen und für sich und ihre Familie Zuflucht und die Hoffnung auf ein besseres Leben suchen.  Wir werfen auch den Kirchen nicht vor, diesen Ort der Zuflucht zeitbefristet bieten zu wollen. Und dabei betone ich nochmals deutlich, dass das Kirchenasyl, genau wie die anderen Verfahren auch, an vertragliche Regelungen gebunden ist. Die beiden großen christlichen Kirchen haben sich mit dem BAMF im Februar 2015 auf einen besonders sensiblen Umgang mit dem Instrument Kirchenasyl verständigt. Diese Regelungen, verstärken nicht nur die Zusammenarbeit, sondern stellen eben auch ein zusätzliches Element, in der Rechtslage dar. 

Und dabei ist völlig klar: Eine Entscheidung über das Kirchenasyl ist immer eine Einzelfallentscheidung. Diese wird von den Kirchengemeinderäten getroffen. Die Beratung, die die Räte dabei bekommen, ist ausführlich. Jeder Schritt wird genauestens geprüft. Sowohl die kleinen Schritte werden dabei beleuchtet, als auch der weitere Verfahrensweg als Ganzes. 

Ich persönlich, habe dabei größten Respekt vor den Kirchengemeinderäten, die eine solche hoch sensible Entscheidung treffen. Und wir sehen keinen Grund anzuzweifeln, dass die örtlichen Kirchengemeinderäte sich der besonderen Bedeutung dieser Möglichkeit sehr bewusst sind und entsprechend gewissenhaft damit umgehen. Und solange diese Entscheidungen auch gänzlich vor dem Hintergrund der geltenden Vereinbarungen getroffen werden, gibt es an dieser Stelle für uns als SSW auch keinen Grund hier einzuschreiten. Sondern grundsätzlich gilt es, diese Entscheidungen zu respektieren. Und wer Schwierigkeiten damit hat, den kann vielleicht ein Blick auf die Zahlen etwas beruhigen. 

Es handelt sich ganz konkret um ca. 100 Fälle pro Jahr. Große Menschenmassen sind das meines Erachtens nicht. Im Gegenteil, es handelt sich dabei um eine Anzahl, die in der Tat, sehr überschaubar ist und in diesem Zusammenhang eher eine absolute Ausnahme darstellt. In enger Abstimmung mit dem BAMF wird dabei geprüft, ob die Betroffenen doch eine Chance haben hierzubleiben. Es besteht somit kein rechtsfreier Raum, sondern eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Und diese Zusammenarbeit gibt es ausschließlich mit den beiden großen christlichen Kirchen. Das zeitbefristete Kirchenasyl kann den Rechtsstaat davor bewahren, in einem Grenzfall ungerecht zu handeln oder zu urteilen und ihn zudem davor bewahren, seine eigenen Prinzipien zu verletzen. Das Kirchenasyl kann in diesen Grenzfällen dazu verhelfen, ein gerechteres Urteil in diesen oft so komplexen Asylverfahren herbeizuführen, sei es auch nur durch ein wenig mehr Zeit, um eben ganz banal, die richtigen Dokumente an die richtige Stelle leiten zu können. Das Kirchenasyl steht dabei keinesfalls in Konkurrenz zum rechtsstaatlichen Verfahren. Im Gegenteil: Das Kirchenasyl bietet denjenigen Zuflucht, die möglicherweise doch eine Chance haben nach unseren Rechtsmaßstäben bleiben zu können. Und diese Chance wird nach Vorabprüfung gemeinsam von der Kirchengemeinde und den Behörden gewährt. Für uns steht deshalb fest: Wir als SSW stehen heute so wie auch in Zukunft ganz klar für das Kirchenasyl ein! 

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