Rääde · Lars Harms · 13.10.2016 Das Land entlastet die Kommunen, damit sie investieren können

Lars Harms zu TOP 26 - Bericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

Der Bund stellt Schleswig-Holstein rund 99,5 Mio. Euro zur Verfügung, welche besonders für finanzschwache Kommunen in unserem Land gedacht sind. All dies wird im entsprechenden Gesetz geregelt und dazu hat die Ministerin gerade ausführlich berichtet. Dafür nochmals vielen Dank. Bildungseinrichtungen im ganzen Land wurden zahlreich unterstützt. Die Kommunen im Land stehen also besser da, als noch vor einigen Jahren. 

Und auch die Förderungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz laufen jetzt an. In Kappeln sind schon die Sporthallen der Gorck-Fock-Schule und die dortige Gemeinschaftsschule saniert worden. Und insgesamt sind schon 20% der Fördermittel beantragt. Das erscheint auf den ersten Blick noch wenig, ist aber wahrscheinlich ganz einfach zu erklären. In anderen Bundesländern hat man eine andere kommunale Struktur mit größeren Gemeinden, die schnell selbständig entscheiden können. In Schleswig-Holstein haben wir Ämter oder Schulverbände, die über diese Maßnahmen entscheiden müssen. Hier treffen viele einzelne kleine Gemeinden mit höchst unterschiedlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten aufeinander. Und diese unterschiedlichen Interessen lassen sich nicht immer schnell unter einen Hut bekommen. Die Kleinteiligkeit der kommunalen Struktur ist also auch hier wieder ein Hemmschuh, wenn es um Investitionen in die Zukunft geht. Trotzdem: Das Programm ist attraktiv und lohnt sich für die Kommunen auch finanziell. Und es können noch Anträge bis 30.06.2016 gestellt werden. Für energetische Sanierungen und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur können 90% Zuschüsse eingeworben werden. Die Kommune selbst muss sich nur mit 10% an den Kosten beteiligen. Vor dem Hintergrund der durchaus sehr guten Einnahmesituation im kommunalen Bereich ist das noch einmal das Sahnehäubchen oben auf. 

Auch die Kommunen profitieren, wie andere staatliche Ebenen auch, von der stabilen Wirtschaft und den zuverlässigen Steuereinnahmen. Zudem profitieren die Kommunen auch von einer Neuauflage des FAG, welches sich weitgehend auf den Stand von vor 40 Jahren aufbaute. In 2012 betrugen die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich noch etwas weniger als 1,2 Milliarden Euro. In 2017 werden jetzt schon über 1,7 Milliarden Euro an die Kommunen gehen – mit stark steigender Tendenz. Eine Co-Finanzierung von 10% ist also für die kommunale Ebene ohne Schwierigkeiten möglich.

Zudem hat das Land eine Integrationspauschale für die Kommunen beschlossen, welche es in dieser Form in anderen Ländern so nicht gibt. Die Mittel sollen Orientierungshilfen für Asylsuchende bieten und die Kommunen zusätzlich entlasten. Das Land übernimmt für die Dauer des Asylverfahrens und bis zur Entscheidung über einen Asylantrag 90 Prozent der Kosten. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen die Kosten weiter im Verhältnis 70 zu 30. Ich finde das ist eine großzügige Ausstattung, die wir als Land den Kommunen hier geben. Und das entlastet die Kommunen, damit sie investieren können!

Bildung, Integration und energetische Sanierung – und damit Kostensenkung - in all diesen ganz entscheidenden Bereichen bietet das Land den Kommunen tatkräftige finanzielle Unterstützung an. Und ein Baustein sind hier auch die günstigen Investitionsmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz!

Sollten die Kommunen der Auffassung sein, dass Investitionen in die Schulen aufgrund der guten Bausubstanz nicht nötig sein, dann kann man eine andere Priorisierung vornehmen. Meine Wahrnehmung ist allerdings, dass nicht jede Schule eine Top-Bausubstanz hat. Deshalb ist unsere Schwerpunktsetzung bei Schulen und Kitas richtig. Und auch die Schwerpunktsetzung, dass trotz hervorragenden zusätzlichen Einnahmen bei den Kommunen, darauf geachtet wird, dass finanzschwache Kommunen besonders berücksichtigt werden, ist richtig. Ich bin mir sicher, dass noch bis 30.06.2017 genügend Anträge eingehen werden und so das Programm voll ausgeschöpft wird.

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