Press release · 28.11.2019 Der Mindestlohn muss auch für Jugendliche gelten

Nach dem Mindestlohngesetz gelten Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ohne Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie haben deshalb auch keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Der SSW fordert jetzt die Landesregierung auf eine Bundesratsinitiative zu starten, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Hierzu erklärt der Vorsitzene des SSW im Landtag, Lars Harms:

Auch für junge Menschen muss das Prinzip gelten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Deshalb ist es für uns vom SSW unerlässlich, dass auch 15- bis 18-Jährige Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.

Als Begründung für diese systematischen Unwucht im Mindestlohngesetz wurde stets angeführt, die Zahlung des regulären Mindestlohns könnte Jugendliche davon abhalten eine Berufsausbildung zu beginnen. Doch das ist zynisch und auch sachlich falsch. Zynisch, weil der Staat im Umkehrschluss Jugendlichen gezielt durch Lohndumping in die Lebensplanung grätscht. Und falsch, weil sich selbst bei einem Stundenlohn von 7 oder 8 Euro noch Monatslöhne erzielen lassen, die über den meisten Ausbildungsvergütungen liegen. Der befürchtete Effekt, dass Jugendliche lieber jobben gehen als eine Ausbildung zu beginnen, müsste also schon heute gegeben sein. Ist er aber nicht: Die weit überwiegende Mehrzahl der Jugendlichen entscheidet sich für eine Ausbildung oder den weiteren Schulbesuch.

Deshalb fordern wir vom SSW: Schleswig-Holstein muss sich im Bundesrat dafür stark machen, dass diese unerträgliche Altersdiskriminierung ein Ende findet.

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