Rääde · Lars Harms · 19.03.2014 Die Bäderregelung kann immer nur ein Kompromiss mit Zugeständnissen Aller sein

„Wer sich jetzt hinstellt und Neuverhandlungen fordert, nimmt die Verhandlungspartner nicht ernst. Damit macht man sich unglaubwürdig und unzuverlässig.“

Die neue Bäderverordnung ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Landesregierung, Tourismus- und Wirtschaftsverbänden sowie Kirchen und Gewerkschaften. Diese Bäderverordnung ist in Kraft und sie wird von den Verhandlungspartnern nicht in Zweifel gezogen.
Richtig ist aber auch, seit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird nun zum Teil von Seiten des Einzelhandels Kritik an der neuen Regelung laut. Es wird davon ausgegangen dass es aufgrund der kürzeren Einkaufszeiten zu Umsatzeinbußen kommt. Ich gebe zu, dieser Kritikpunkt ist durchaus nachvollziehbar. Es war uns bewusst, dass die neue Verordnung hier und dort negative Konsequenzen für den Einzelhandel haben könnte. Nichtsdestotrotz gibt es keine Alternative zu der nun geltenden Regelung. Daher hilft uns der vorliegende Antrag der FDP auch keinen Deut weiter in der Sache. Es ist ein populistischer Antrag, der die kritische Stimmung aufgreift und die Vorgeschichte zur geltenden Bäderregelung komplett ausblendet. Und weil der FDP das Ergebnis der Verhandlungen nicht gefällt, werden jetzt Nachverhandlungen gefordert.
So geht es doch nun wirklich nicht. Die Bäderverordnung ist das Ergebnis von jüngst geführten Verhandlungen aller Beteiligten. Wer sich jetzt hinstellt und Neuverhandlungen fordert, nimmt die Verhandlungspartner nicht ernst. Damit macht man sich unglaubwürdig und unzuverlässig.

Ich möchte in Erinnerung rufen; das von den Kirchen anhängige Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig hing wie ein Damoklesschwert über der alten Bäderverordnung. Und mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-Vorpommern wäre uns nicht gedient gewesen, wo es eine deutlich eingeschränktere Regelung gibt. Daher musste gehandelt werden. Das war der Grund für Neuverhandlungen. Mit dem gefundenen Kompromiss ist nun das Verfahren der Kirchen vom Tisch. Und das ist gut so.
CDU und FDP haben seinerzeit dieses heiße Eisen nicht anpacken wollen. Diese Landesregierung hat es getan. Sie hat das Heft in die Hand genommen mit dem Ziel alle Beteiligten zu einem außergerichtlichen Kompromiss zu bewegen. Und das ist gelungen.

Damit haben wir für Schleswig-Holstein erreicht, dass heute eine Bäderverordnung gilt, die den Ansprüchen der Wirtschaft, des Tourismus, der Gewerkschaften und der Kirchen gerecht wird. Auch wenn dieser Kompromiss für einige Akteure schmerzhaft ist, konnte er nur durch Zugeständnisse Aller erreicht werden.
Der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Sonntagsschutzes und als Tag der Entschleunigung und der Besinnung, wurde Rechnung getragen. Ebenso wie dem wirtschaftlichen und touristischen Stellenwert. Die Bäderverordnung schafft weiterhin in vielen Kommunen und Regionen im Land die Möglichkeit den Kundenwünschen nachzukommen. Dort wo die Bäderregelung Anwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit ein attraktives Einkaufsangebot für Touristen und Tagesgäste zu schaffen.

Die Bäderregelung ist ein politisch tragbarer Kompromiss, der für fünf Jahre gilt – mit der Option für weitere fünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte Planungssicherheit für einen langen Zeitraum. Jetzt von der Seitenauslinie in diesen Kompromiss zu grätschen ist unseriös. Wir werden dieses Fass zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufmachen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der FDP ab, um den Kompromiss nicht zu gefährden.

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