Rääde · Flemming Meyer · 14.10.2015 Die freien Berufe sind eine wichtige wirtschaftliche Säule

Flemming Meyer zu TOP 13 - Freie Berufe in Schleswig-Holstein stärken

„Es darf nicht um Missbrauch von Regelungen gehen, um andere hier im Land vom Arbeitsmarkt künstlich auszugrenzen“

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nationale Reglementierungen des Berufszugangs im Rahmen einer Bewertung zu evaluieren. Damit ist gemeint, zu prüfen, ob einzelne Regulierungen nicht diskriminierend sowie erforderlich und angemessen sind. Das verfolgte Ziel der EU ist, rechtliche und bürokratische Hindernisse abzubauen, um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu ermöglichen und zu vereinfachen.

Gegen diese Intension kann niemand etwas haben. 

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung macht sich der Fachkräftemangel bereits bemerkbar. Daher wird die Mobilität innerhalb des EU-Binnenmarktes in Zukunft von größerer Bedeutung sein. Dies sind Potentiale, von denen Deutschland und Schleswig-Holstein, auch ihre Vorteile haben werden. 

Nach der Evaluierung soll jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan formulieren – in Eigenverantwortung für den jeweiligen Inhalt. Mit einer entsprechenden Begründung, kann ein Mitgliedsstaat dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Anlass für die Absenkung von Regulierungen gesehen wird. So ist es aus der Feststellung im Antrag der Großen Koalition in Berlin zu entnehmen. 

Die freien Berufe in Schleswig-Holstein – so geht es aus der Begründung des vorliegenden Antrages hervor – sind eine wichtige wirtschaftliche Säule nicht nur in Schleswig-Holstein sondern bundesweit. 

Die in Deutschland und Schleswig-Holstein geltenden Regularien und Voraussetzungen, sind in weiten Teilen notwendig, um die anerkannte und hohe Qualität, der freien Berufe zu erhalten. Dies wiederum ist die Voraussetzung, für die qualitativ hohen Standards – die auch in der Bevölkerung anerkannt sind. Das hohe Qualitätsniveau und das berechtigte Vertrauen in Qualitätsstandards müssen aufrechterhalten und weiter verbessert werden.

Eine Absenkung und Schwächung der Qualität darf es nicht geben. Dies möchte ich für den SSW klar stellen.

Wenn es um EU-weite Regelungen geht, ist die Gefahr immer groß, dass man sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen kann. Zugegeben, damit wären die hohe Qualität und die Standards gefährdet. Darum kann und darf es bei der Regulierung von Berufszugängen aber nicht gehen. 

Das bestehende System der Gebühren- und Honorarordnung der freien Berufe, trägt auch zur Qualitätssicherung bei. Es dient dem Verbraucherschutz dadurch in zweierlei Hinsicht, denn es ist auch transparent. Daher unterstützen wir auch die grundsätzliche Ausrichtung dieses Vergütungssystems. 

Es darf aber nicht um den Erhalt von Pfründen gehen oder um Regularien, um die freien Berufe im eigenen Land zu schützen. Oder anders gesagt, es darf nicht um Missbrauch von Regelungen gehen, um andere hier im Land vom Arbeitsmarkt künstlich auszugrenzen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Ansonsten würde uns dies auf die Füße fallen, denn so etwas wird EU nicht akzeptieren – das ist klar.

Aus meiner Sicht wäre es durchaus wünschenswert, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, um zu erfahren, wie derzeit der Stand der Dinge ist und wie die Evaluierung und die Ergebnisse in den anderen Mitgliedsstaaten sind. Auch wäre es interessant zu erfahren, wo die Unterschiede liegen, wenn wir über freie Berufe in der EU sprechen. Daher plädiere ich für Ausschussüberweisung. 

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:

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