Präsemadiiling · Lars Harms · 23.05.2018 Die Menschen sollen ihre Grundrechte auch in SH einklagen können

Der SSW hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, Grundrechte künftig auch vor dem Landesverfassungsgericht einzuklagen (Drs. 19/719). Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Nach geltender Rechtslage ist das Landesverfassungsgericht in Schleswig nicht befugt über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden. Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht, muss deshalb den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe antreten. Und wenn es sich um landesspezifische Grundrechte handelt, etwa das Recht auf gewaltfreie Erziehung, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit oder das Recht auf freie Schulwahl, bleibt den Menschen gar selbst diese Möglichkeit verwehrt. Dies wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. 

Ein elementarer Teil der Demokratie drückt sich schließlich auch dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte einklagen können. Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen: Wir wollen den Menschen im Land zudem die Möglichkeit eröffnen Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetze zu erheben, um deren Wirkungen verfassungsrechtlich hinterfragen zu können. 

Uns ist natürlich bewusst, dass der Gesetzentwurf einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen wird, der sich vorab nur schwer beziffern lässt. Dennoch kann und darf es nicht bei dem Zustand bleiben, dass Bürgerinnen und Bürgern insbesondere landesspezifische Grundrechte gewährt werden, die sie im Zweifelsfall gar nicht einklagen können.

Weitere Artikel

Rääde · Lars Harms · 22.03.2024 Die Landesentwicklungsstrategie war gelebte Bürgerbeteiligung

„Die Jamaika-Regierung hat die Landesentwicklungsstrategie öffentlich zu Grabe getragen, während sie noch die Früchte unserer Arbeit einsammelte.“ 

Weiterlesen

Rääde · Lars Harms · 22.03.2024 Es muss auch um Integration gehen

„Bei der Sammlung von Kompetenzen, der Zentralisierung von Zuständigkeiten und der möglichen Umstrukturierung unserer Behörden darf es nicht nur um Ausreisen gehen. Es muss auch um Integration gehen, um Sprachkurse, um Spurwechsel, um Chancen, um Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und um Anerkennung.“

Weiterlesen

Rääde · Lars Harms · 21.03.2024 Plünderung des Versorgungsfonds ist mit uns nicht zu machen!

„Der Versorgungsfonds ist kein Sparschwein, sondern sichert die Pensionen der Zukunft. Es geht hier um nachhaltige Finanzpolitik – auch in diesem Bereich. Vorsorge für die Zukunft in wenigen Jahren für das Stopfen von Haushaltslöchern zu verfrühstücken, ist nicht nachhaltig!“

Weiterlesen