Rääde · Flemming Meyer · 16.10.2015 Die stationäre Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge - und zwar ohne Wenn und Aber

Flemming Meyer zu TOP 10, 23+25 - Krankenhaus-Entlassmanagement und Sicherung der stationären Versorgung sowie Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau

Jeder kennt die Herausforderungen aufgrund von demografischen Veränderungen und dem medizinisch-technischen Fortschritt. Und trotz dieser veränderten Bedingungen müssen wir den zukünftigen Rahmen der Krankenhausversorgung natürlich so gestalten, dass eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann. Denn dieser Bereich gehört für uns ganz klar zur Daseinsvorsorge. Bund und Länder wollen sich bekanntlich gemeinsam dieser wichtigen Aufgabe stellen. Zur Vorbereitung einer Krankenhausreform wurden in einer entsprechende n Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt, die im vorliegenden Gesetz zur Krankenhausstruktur umgesetzt sind. Dieses Gesetz soll also der Einstieg in den bedarfsgerechten Umbau der Krankenhausversorgung sein. Und wir begrüßen ausdrücklich den Grundsatz, nachdem dieser Umbau von der Versorgung der Patientinnen und Patienten her gedacht ist. 

Ein nüchterner Blick auf die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein zeigt, dass viel zu viele Kliniken in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken. Und weil das leider nicht erst seit gestern so ist, sehen wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Unabhängig davon, ob ein Haus in privater oder öffentlicher Hand ist, muss es nun mal wirtschaftlich arbeiten. Weil aber die erbrachten Leistungen leider bei weitem nicht angemessen vergütet werden, wird genau dieses wirtschaftliche Arbeiten immer schwieriger. Das ist das absolute Kernproblem, und die Folgen sehen wir seit langem: Einsparungen beim Personal führen zur Überbelastung besonders im Pflegebereich. Und obwohl sich die Beschäftigten an unseren Kliniken nach Kräften dagegen stemmen, führt dieser Spardruck leider schon in manchen Fällen zu einem Qualitätsverlust bei der Versorgung der Patienten. Das ist vor allem für die professionell Pflegenden selbst frustrierend. 

Wenn wir ehrlich sind, dann ist die rote Linie ja nicht erst damit überschritten. Nicht nur unsere zuständige Ministerin sondern auch ihr Vorgänger von der FDP hat sich entsprechend nachdrücklich für den bundeseinheitlichen Basisfallwert eingesetzt. Für den SSW sage ich deshalb nochmal ganz deutlich: Wir brauchen endlich mehr Tempo bei der Angleichung der Landesbasisfallwerte, damit die strukturelle Benachteiligung der Häuser hier im Land ein für alle Mal ein Ende hat. Es kann nicht sein, dass unsere Kliniken bei nahezu identischen Personal- und Sachkosten weniger Geld für ein und dieselbe Leistung bekommen. Das ist schlicht und einfach ungerecht und demotivierend und mit nichts zu rechtfertigen!

Der Blick auf die vorliegenden Anträge zeigt, dass wir uns im Kern zumindest über eins einig sind: Unsere Krankenhauslandschaft braucht dringend ein starkes Signal und eine echte Entlastung aus Berlin. Denn auch wenn unsere Bemühungen im Bereich der Krankenhausinvestitionen vor dem Hintergrund der Haushaltslage anerkannt werden, können wir die Probleme nicht allein lösen. Aus Sicht des SSW ist der Bund eindeutig in der Pflicht, genau die Finanzausstattung bereitzustellen, die für eine gute medizinische und pflegerische Versorgung nötig ist. 

Der Pflegezuschlag, auf den sich die Bund-Länder-Gruppe gerade anstelle eines Versorgungszuschlags geeinigt hat, geht aus unserer Sicht schon mal in die richtige Richtung. Wie wir wissen, sollen unsere Krankenhäuser hiermit in die Lage versetzt werden, dauerhaft mehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Dadurch verbleibt eine Summe von über 15 Millionen Euro im System. Auch wenn Verdi und die Allianz für Krankenhäuser ja gerade auf 3000 fehlende Stellen hingewiesen hat, ist diese Summe bestimmt nicht zu verachten. Es bleibt zu hoffen, dass der gewünschte Effekt auch in vollem Umfang eintritt. Und es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme neben Verbesserungen bei der pflegerischen Versorgung auch wirklich zu konkreten Entlastungen beim Personal führt. 

Zum Schluss will ich nur kurz darauf hinweisen, dass ich es nicht nur mit Blick auf das UKSH für verfrüht halte, die Folgen aus diesem Strukturgesetz abschließend zu beurteilen. Neben dem erwähnten Pflegezuschlag kommen unseren Kliniken gewiss noch andere Maßnahmen zugute. Ob dies allerdings der gewünschte große Wurf und der dringend nötige Befreiungsschlag ist, muss sich erst noch zeigen. 

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:

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