Rääde · Christian Dirschauer · 27.08.2021 Die Wirtschaftslobby bremst ein wirksames Lieferkettengesetz aus

„Es ist doch egal, wo produziert oder gehandelt wird, es gibt eine Verantwortung, die auch von unserer Wirtschaft wahrgenommen und eingehalten werden muss.“

Christian Dirschauer zu TOP 47 - Lieferkettengesetz jetzt! (Drs. 19/3202)

Vor fast genau einem Jahr haben wir hier im Plenum die Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes diskutieret. Der SSW hat sich seinerzeit positiv und unterstützend zur Initiative Lieferkettengesetz ausgesprochen. Für uns ist klar, globaler Handel und Produktion im Ausland müssen bestimmte Standards erfüllen. Es darf eben kein Geschäftsmodell sein, in dem Umwelt- und Arbeitsschutz- bzw. Sozialstandards unterlaufen werden. 
Leider wissen wir, dass viele Unternehmen gerade dadurch eine Profitmaximierung erzielen, indem sie in Entwicklungs- und Schwellenländer ausweichen, deren Rechtssysteme eher als schwach zu bezeichnen sind und Umwelt- und Arbeitsschutzstandards niedrig bis gar nicht vorhanden sind. Damit muss Schluss sein. Es ist doch egal, wo produziert oder gehandelt wird, es gibt eine Verantwortung, die auch von unserer Wirtschaft wahrgenommen und eingehalten werden muss. 
Wie gesagt, wir als SSW haben den Antrag unterstützt und er wurde in mehreren Ausschüssen beraten. Es gab eine schriftliche und eine mündliche Anhörung und ich muss sagen, die Anhörungen haben deutlich gemacht, dass wir dringend ein Lieferkettengesetzt brauchen, dass dann auch wirklich seinen Namen verdient. Wir können nicht so tun, als ob es Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechte verschiedener Kategorien gibt. Insbesondere wurde aus den Anhörungen ersichtlich, wie die Diskussionen auf Bundesebene zum Gesetzentwurf geführt wurden. Soll heißen, wie sich die politischen Interessen – Sprich der Arbeits-, der Entwicklungs- und der Wirtschaftsminister – auf einen Nenner geeinigt haben, beziehungsweise einigen mussten. Deutlich wurde dabei, dass insbesondere das Wirtschaftsministerium sich gegen die Ziele der Initiative Lieferkettengesetz gesperrt hat. Aber wen wunderts, angesichts der massiven Lobbyarbeit von Seiten der wirtschaftsnahen Verbände.

Das was der Bundestag mit dem „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet hat, ist somit das Ergebnis langer zäher Verhandlungen und letztendlich ein Kompromiss. Es ist ein Kompromiss der weit hinter dem zurück fällt, was die Initiative Lieferkettengesetz erreichen wollte. Daher lautet auch das Motto der Initiative: Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start. 
Auch wir als SSW stellen fest, dass das Gesetz eine erste Errungenschaft ist, ein Fuß in der Tür um es so zu sagen, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen für Menschenrechte und Umweltschutz. Und das ist erstmal gut so, aber nicht das Ende. 
Die Initiative macht deutlich, dass das verabschiedete Gesetz eine Verschlechterung darstellt gegenüber dem Regierungsentwurf. So gelten die Sorgfaltspflichten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer. Es fehle beispielsweise eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht verursacht haben. Die Regelungen für eine wirksame Abhilfe und Wiedergutmachung für Betroffene greifen zu kurz. Und prinzipiell ist die Initiative der Auffassung, dass die Anzahl der erfassten Unternehmen zu gering sei. Dies sind einige der Kritikpunkte am Gesetz. 
Daher heißt es jetzt, auf nationaler Ebene weiter am Ball bleiben und auf europäischer Ebene dafür politisch arbeiten, um dort ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz zu etablieren, das über das hinausgeht, was beim Bundesgesetz der Wirtschaftslobby geopfert wurde. Das, was in Brüssel bereits vorliegt, hat das Potential eines Lieferkettengesetzes, wie es sich die Initiative wünscht. Gleichwohl ist zu befürchten, dass auch dort massive Lobbyarbeit, im Sinne der Wirtschaftsverbände, auf den dortigen Gesetzgeber ausgeübt wird. 
Wie schwer es ist, ein modernes Gesetz durchzubringen, das auf faire Arbeitsbedingungen und nachhaltiges Wirtschaften setzt, es weiterzuentwickeln oder gar aufrecht zu halten, haben wir im eigenen Land erlebt. Mit dem Tariftreuegesetz hat das Land seinerzeit bei öffentlichen Ausschreibungen Verantwortung übernommen unter anderem für faire Löhne, Arbeitsrechte und die natürlichen Lebensgrundlagen – bis Jamaika das Gesetz abgeschafft hat. 
Wenn wir heute auf das Lieferkettengesetz schauen, sollte das Tariftreuegesetz als mahnendes Beispiel dienen, wie schnell solche Errungenschaften wieder geschleift werden können. 

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