Rääde · Flemming Meyer · 26.04.2018 Dieses Verbot kann nur ein erster Schritt bleiben

Flemming Meyer zu TOP 19 - Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten!

585 Arten Wildbienen gibt es noch in Deutschland. Die Bestände sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen und wie wir wissen durch menschliches Einwirken weiter bedroht. Die Hälfte der Arten steht mittlerweile auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands. 

Über die vielen Jahre, in denen wir uns hier im Landtag über das Insektensterben unterhalten haben, habe ich immer wieder gesagt, dass die Ursachen vielfältig sind und dass wir dringend handeln müssen. 

Der Verlust von Nahrungsflächen insgesamt ist ein Problem, der Einsatz von Pestiziden, der Befall durch Milben und andere Parasiten sowie Krankheiten. 

Als wir hier vor drei Jahren über dieses Thema diskutiert haben, habe ich darauf hingewiesen, dass 

Insektizide nicht nur für Bienen extrem schädlich sind, sondern auch für Motten oder Schmetterlinge. 

Das Problem mit diesen Pflanzenschutzmitteln ist eben auch, dass sie nicht zwischen Pflanzenschädlingen und erwünschten Insekten unterscheiden. 

Selbst insektenfressende Vögel sind von den negativen Wirkungen dieser Stoffe betroffen. 

Es handelt sich bei den drei Pflanzenschutzmitteln, über die wir jetzt sprechen um Mittel, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit definitiv als Gefahr für Wild- und Honigbienen bewertet. Deswegen ist die Entscheidung klar. Sie gehören verboten! 

Das beruhigende ist, dass die Bundeslandwirtschaftsministerin wiederholt kundgetan hat, dass sie sich mit der Bundesumweltministerin einig ist und dem geplanten Freilandverbot für die drei bienenschädlichen Insektizide, um die es jetzt geht, zustimmen wird. In Gewächshäusern können sie weiterhin benutzt werden. 

Das ist alles gut so, kann aber nur ein erster Schritt bleiben. Denn ob Gewächshäuser wirklich geschlossene Systeme sind, aus denen nichts herausdringt, daran lässt sich zweifeln. Wir werden uns auch darüber unterhalten müssen, wie wir mit Nachfolgestoffen mit gleicher Wirkung umgehen. Wir müssen für bessere Nahrungsangebote und Nistmöglichkeiten sorgen. Und da muss man eben auch sagen, dass die intensivere Landwirtschaft mit ihren Monokulturflächen und der Verlust von wilden Blühpflanzen dazu führen, dass Nahrungsflächen für die Bienen verloren gehen. Auf diesen Flächen wächst dank Glyphosat und anderen Pestiziden dann nämlich auch wirklich keine andere Pflanze mehr. 

Also: Das Verbot dieser drei Mittel ist kein Allheilmittel und es wird nicht ausreichen. 

Unsere Agrarlandschaft wird immer einseitiger und intensiver genutzt. Bienen haben aber vielfältige Ansprüche an ihre Nahrung und ihre Nistplätze. 

Es geht zum einen darum, was die Landwirtschaft tun kann und wie wir sie darin unterstützen können. Denn von dem Bestäubungs-Defizit, vor dem wir stehen, ist eben auch die Landwirtschaft betroffen. Rund 80% aller Nutzpflanzen werden von Bienen bestäubt. 

Und zum anderen geht es auch darum, was wir auch als Privatpersonen tun können, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Unsere Bürgerinnen und Bürger machen sich selber große Sorgen. Und da bieten unsere Umweltstiftungen zahlreiche Tipps zur Gestaltung natürlicher Gärten, zum Bau von Insektenhotels oder der Balkonbepflanzung. Wir freuen uns auch, dass das Programm „Schleswig-Holstein blüht auf“ so gut angenommen worden ist. 

Das Thema Naturerhalt ist ein Thema, das wir beim SSW wirklich sehr ernst nehmen. Und wenn ich mir den Hinweis erlauben darf: Wir waren schon eine Umweltschutz-Partei, zu Zeiten als es die Grünen noch nicht gab. 

Unser Zugang ist dabei immer, die Menschen vor Ort mitzunehmen. Wir suchen nach umsetzbaren Lösungen mit allen Beteiligten und führen unsere Veranstaltungen zu dem Thema deswegen eben auch immer unter Teilnahme aller Betroffener aus der Landwirtschaft und Industrie und den Umweltverbänden sowie natürlich den Bürgerinnen und Bürgern durch. 

„Værn om dit slesvigske miljø“, also „Schütze deine schleswigsche Umwelt“ war schon in den siebziger Jahren unser Slogan und er gilt für uns noch heute.

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