Rääde · Flemming Meyer · 11.03.2004 Einheitliche deutsche Küstenwache

Es kommt nicht häufig vor, dass in einem Deutschen Parlament weitreichende Beschlüsse fraktionsübergreifend angenommen werden. Der schleswig-holsteinische Beschluss zur Errichtung einer Einheitlichen Deutschen Küstenwache, ist solch ein Beschluss. Und nicht einmal eine Verfassungsänderung konnte uns hiervon abbringen. Dass wir in Schleswig-Holstein gewillt sind, diesen weitgreifenden Schritt zu tun, liegt daran, dass wir immer noch unter dem Eindruck der Havarie der Pallas stehen. Dabei möchte ich aber deutlich hervorheben, dass dieser Schritt von uns keine Kurzschlussreaktion ist, sondern nur ein Zeichen dafür, dass wir selbst miterlebt haben, was es bedeutet, wenn an Land und auf See die Kompetenz und Koordination nicht stimmt.

Für uns als SSW war es nach der Havarie der Pallas wichtig, so schnell wie möglich zu einem pragmatischeren Umgang mit Havaristen und den daraus entstehenden Folgen zu gelangen. Auch für uns war die Errichtung einer einheitlichen Deutschen Küstenwache das übergeordnete Ziel. Als wir parteiübergreifend im Januar diesen Jahres erneut den Anlauf unternommen haben, eine einheitliche Deutsche Küstenwache ins Leben zu rufen, waren wir uns der damit verbundenen Schwierigkeiten bewusst. Und der Bericht der Landesregierung weist auch sehr deutlich auf diese Schwierigkeit hin.

Um dieses Ziel zu erreichen gibt es aber nur einen Weg und der geht über die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nach Auffassung des SSW zwar die maximale Lösung, aber es ist auch die Lösung, die im Interesse einer klaren Aufgabenzuweisung ist und die vor allem nachhaltig wirkt.

Ein anderer Weg, der uns diesem Ziel einen großen Schritt näher gebracht hätte, wäre der Abschluss eines Staatsvertrages. Dieser Weg ist aus Sicht des SSW auch nicht unrealistisch. Wichtig ist aber, dass wir eine einheitliche Zuständigkeit auf Bundesebene erreichen und dann meinetwegen die operativen Tätigkeiten komplett auf die Landesebene übertragen, um dem Bund die Sorge in bezug auf Folgekosten zu nehmen.

Es ist also möglich, wenn alle nur wollen. Und hier liegt das Problem. Es wollen eben nicht alle Küstenländer mitmachen. Dies ist die traurige Gewissheit, die wir seit letzter Woche haben. Das Treffen der Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder hat dies bestätigt. Hier war es nur Minister Buß, der sich für eine einheitliche Deutsche Küstenwache stark gemacht hat. Leider konnte er jedoch bei seinen Kollegen keine Mehrheit finden. Und dies ist bedauerlich.

Nun kann man aber auch nicht behaupten, dass hier parteipolitische Spielereien stattgefunden haben, da bei dem Treffen Innenminister und -senatoren aller politischen Couleur vertreten waren. Wir müssen also feststellen, dass eine Deutsche Küstenwache parteiübergreifend derzeit einfach nicht gewollt ist. Somit ist die Deutsche Küstenwache vorerst auf dem Grund des Meeres versunken.

Das bedeutet also für uns weiterhin, dass das Havariekommando künftig Bestand hat und dies mit all seinen vorhandenen vielfältigen Strukturen. Weiterhin werden wir unterschiedliche Behördenschiffe von den Küstenländern und dem Bund auf unseren Meeren haben, die sich im Falle eines Falles wieder durch Kompetenzgerangel auszeichnen. Die Botschaft die rüberkommt ist: Augen zu – und der liebe Gott wird es schon irgendwie richten.

Ein Gutes hatte das Treffen der Innenminister und -senatoren aber auch. Wir haben Planungssicherheit. Wir haben die Sicherheit, dass wir weiterhin mit den derzeitigen unzureichenden Verhältnissen leben müssen. Und wir wissen, dass in Zukunft unser Ausgangspunkt nicht eine einheitliche Deutsche Küstenwache sein wird, sondern wir weiter in kleinen Schritten die Zusammenarbeit aller verbessern müssen. In diesem Sinne sollten wir nicht den Kopf in den Sand stecken und diese kleinen Schritte gehen. Trotzdem muss das Ziel bleiben: Wir brauchen eine einheitliche Deutsche Küstenwache, und damit müssen wir unsere Nachbarländer weiterhin nerven.

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