Rääde · Flemming Meyer · 22.03.2007 Energieeinsparverordnung

Die EU geht davon aus, dass ca. 40 % der EU-weit verbrauchten Energien für die Heizung von Gebäuden benötigt werden. Aus diesem Grund hat die EU die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen, die von den Mitgliedstaaten bis 2004 umzusetzen ist. Besonderes Merkmal dieser Richtlinie ist der Energieausweis.
Mit dem Energieausweis soll erreicht werden, dass potentielle Hauskäufer und Mieter einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bekommen und dass Hauseigentümern Anreize für energetische Sanierung der eigenen vier Wände gegeben werden.

Für Neubauten ist die Aufstellung von Energieausweisen bereits seit 1995 vorgeschrieben. Für den Gebäudebestand hat sich die Regierungskoalition nun auf eine Regel geeinigt, die mit der zu novellierenden Energieeinsparverordnung verpflichtend werden.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für eine Energieeinsparverordnung ist das Resultat langer Verhandlungen zwischen den Ministerien von Tiefensee, Glos und Gabriel. Insbesondere ging es hierbei über die Ausgestaltung und Umsetzung des Energieausweises. Knackpunkt war die Frage, ob es ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Ausweis sein soll. Mit anderen Worten, ein ingenieurtechnisch berechneter Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs oder ein Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs.

Das, was bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung herausgekommen ist, ist ein Mischmasch aus Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Je nach Alter der Gebäude oder Anzahl der Wohneinheiten, wird entweder der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben oder es wird dem Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis eingeräumt.
Mit diesem Entwurf zur Energieeinsparverordnung hat die Bundesregierung es nicht geschafft eine eindeutige Vergleichbarkeit des Energieausweises zu erreichen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Bereits im Vorfeld zur Novellierung der Energieeinsparverordnung wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund eine Analyse beim Institut für Energie- und Umweltforschung in Auftrag gegeben, in dem man zu dem Schluss kommt, dass im Gegensatz zum Energieverbrauchspass, mit dem Bedarfspass ein detaillierter Vergleich mit anderen Gebäuden bei Standardnutzungen möglich ist. Zudem lassen sich nur mit dem Bedarfspass gebäudebezogene energetische Maßnahmen ableiten. Und darauf kommt es schließlich an. Es geht darum, dass wir eine objektive Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden - Neubau und Altbau – erreichen. Darauf zielt auch die EU-Richtlinie ab.

Der Energiepass darf nicht zu einem standardisierten Ausweis verkommen, der eine Übersicht liefert über die Heizkosten und sich auf allgemeine Energiespartipps beschränkt. Nur wenn wir eine immobilienbezogene Bedarfsanalyse haben, die dann auch konkrete Vorschläge für Energieeinsparmöglichkeiten und Kosten liefert, kann der Eigentümer entscheiden, welche der Vorschläge umgesetzt werden sollen.

Aus dieser Sichtweise können Sie entnehmen, dass wir sehr daran interessiert sind, Anreize zum Energiesparen zu geben. Ob ein Zwang zu Maßnahmen, wie in Punkt 2 vorgeschlagen, der richtige Weg ist, bezweifeln wir. Hier müssen wir bedenken, dass wünschenswerte Investitionen nicht von jedem ohne weiteres getätigt werden können. Derjenige der sein Haus abzahlt und mit jedem Cent rechnen muss, kann sich eine erzwungene Sanierung oft nicht leisten. Das müssen wir auf jeden Fall berücksichtigen. Deshalb ist Freiwilligkeit hier, glaube ich, der bessere Weg.

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