Rääde · Flemming Meyer · 15.07.2009 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010

Es ist nicht möglich, den heute zu beschließenden Nachtragshaushalt isoliert zu betrachten, denn wichtiger noch als das konkrete Zahlenwerk sind die Begleitumstände dieses 2. Nachtragshaushalts. Dazu gehören sowohl die Krise unserer Wirtschaft nach dem Kollaps der Finanzmärkte als auch die düstere Realität der Mai-Steuerschätzung. Für 2009 führt dies alles zu einem Defizit von mehr als 526 Millionen Euro und für 2010 zu einem zusätzlichen Minus von rund einer Milliarde Euro.

Das Land muss somit seine Kreditaufnahme in diesem Jahr auf 1,1 Milliarden Euro und im nächsten Jahr auf 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Hinzu kommen Veränderungen im Landeshaushalt, die teils auf weniger Einnahmen – zum Beispiel aus der Spielbank-Abgabe – und teils auf steigende Ausgaben zurückzuführen sind. Zu Buche schlägt zum Beispiel, dass das Land wegen der sogenannten Schweinegrippe zusätzliche Grippe-Medikamente im Wert von 3,9 Millionen Euro vorhalten muss. Dass auch die weitere Umsetzung des Konjunkturprogramms des Bundes einen Nachtragshaushalt rechtfertigt, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande bemerkt. Im Ergebnis verbleibt eine Deckungslücke, die nicht nur ein Anstieg der Nettokreditaufnahme, sondern auch eine steigende Zinsbelastung bedeutet. Geschätzt werden Mehrausgaben von 10 und 40 Millionen Euro in 2009 und 2010. Damit ist der beschlossene Doppelhaushalt 2009/2010 auch nicht mehr verfassungskonform, denn im Sinne der Landesverfassung ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Schleswig-Holstein nachhaltig gestört.

Zu den neuen Rahmendaten des Landeshaushalts gehören weiterhin, dass Schleswig-Holstein ein jährliches strukturelles Defizit von derzeit 600 Millionen Euro vor sich her schiebt, das sich durch die neuen steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung deutlich erhöhen wird. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW, dass Finanzminister Wiegard dem Bürgerentlastungsgesetz des Bundes im Bundesrat nicht zugestimmt hat, weil dies erhebliche Einnahmeverluste für das Land bedeutet. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass mich die Entschlossenheit des Finanzministers, gegen den Strom zu schwimmen, nicht wirklich überzeugt hat. Zumal wir es bei dem genannten Gesetz im Kern mit der Umsetzung eines Urteils zu tun haben, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis 2010 aufgetragen hat. Dabei geht es unter anderem um die bessere Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Landesregierung hätte also schon sehr viel früher in Aktion treten müssen, wenn es darum geht, dem Bund deutlich zu machen, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch zu zahlen hat. Dann stünden wir vielleicht sogar anders dar als heute, wo wir uns zum Abbau unseres strukturellen Defizits mit Konsolidierungshilfen von 80 Millionen Euro zufrieden geben müssen. Richtig ist aber, dass sich für Schleswig-Holstein die Auswirkungen von Bundesgesetzen im kommenden Jahr auf mehr als 300 Millionen Euro summieren. Das strukturelle Defizit des Landes wird damit um nahezu 50 Prozent erhöht, weil diese Wirkungen dauerhaft sind. Die fehlenden Einnahmen müssen mit anderen Worten durch die Aufnahme zusätzlicher Schulden finanziert werden, was wiederum deutlich macht, auf welch tönernem Fundament die Schuldenbremse des Bundes steht. Hinzu kommt, dass es bisher keine Absprache zwischen Bund und Ländern gibt, die regelt, wie die Aufnahme von Krediten durch die öffentliche Hand künftig gestaltet werden könnte. Soll heißen: Weil der Bund von den Ratingagenturen besser beurteilt wird als die meisten Bundesländer, erhält er Kredite zu besseren Konditionen als zum Beispiel Schleswig-Holstein. Das ist aus Sicht des SSW nicht hinnehmbar. Hier erwarten wir von Minister Wiegard ein genauso energisches Vorgehen wie bei dem sogenannten Bürgerentlastungsgesetz.

Auch ohne die von der Großen Koalition gewollte Null-Schuldenbremse, zeigen alle Zahlen, dass vor unserem Land in den nächsten Jahren große wirtschafts- und finanzpolitische Herausforderungen liegen. Denn wir können weder den Schuldenberg weiter ins Unermessliche steigen lassen, noch können wir die Ausgaben des Landes auf Null fahren.
Die katastrophalen Finanzen des Landes sind dabei aber nicht nur das Ergebnis des Konjunktureinbruchs. Die Große Koalition hat die letzten vier Jahre auf Pepita-Niveau gehandelt, wenn es darum ging, die Verwaltung zu modernisieren, die Aufgaben neu zu verteilen, die Personalkosten zu reduzieren und so die Ausgaben des Landes zurückzufahren.

Die desolate Lage des Landeshaushalts wird auch durch den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Auflösung der Polizei Big Band nicht besser. Wir teilen die Auffassung der Grünen, dass die derzeitige Konstruktion der Polizei Big Band nicht mehr zeitgemäß ist. Die Diskussion über den möglichen Einspareffekt, der durch die Auflösung des Polizeiorchesters erzielt werden könnte, greift meines Erachtens aber zu kurz. Denn es geht nicht nur um 26 Personen, die den Landeshaushalt mit 1,05 Millionen Euro belasten und stattdessen in den Vollzugs- oder Schuldienst integriert werden sollten. Wir haben es mit professionellen Musikern zu tun, wovon laut Antwort der Landesregierung 7 verbeamtet und 19 im Angestelltenverhältnis tätig sind. Auch der Landesrechnungshof empfiehlt die Auflösung der Polizei Big Band, während sich das Innenministerium weiterhin für den Erhalt des Orchesters stark macht. Für den SSW steht fest, dass wir als ersten Schritt ein Konzept brauchen, das unterschiedliche Szenarien durchspielt und uns realistische Vorschläge zur Abwicklung oder zur Neustrukturierung der Polizei Big Band unterbreitet. Es könnte ja auch sein, dass sich die Betroffenen mit eigenen Vorstellungen einbringen würden, wenn sie denn gefragt und ernst genommen werden. Was wir nicht brauchen, sind betriebsbedingte Kündigungen oder neue Milchmädchenrechnungen, die nur auf dem Papier aufgehen. Soll über den Antrag der Grünen in der Sache abgestimmt werden, werden wir uns hier und heute der Stimme enthalten.

Der zu beschließende Nachtragshaushalt unterscheidet sich ganz wesentlich von anderen Haushaltsplänen, die wir in den letzten vielen Jahren hier im Plenum behandelt haben. Ich kann mich zumindest an keinen Haushalt erinnern, der so voller Ankündigungen ist wie der vorliegende Entwurf. Denn Tatsache ist doch, dass die dort aufgelisteten strukturellen Maßnahmen nichts anderes sind als die Beschlüsse des Koalitionsausschusses der Großen Koalition, die ja auch schon Bestandteil des von CDU und SPD formulierten Entschließungsantrages sind. Und das hat nun wirklich nichts mit transparenter Haushaltspolitik zu tun.

Nun mag es ja sein, dass es so kommt, wie von Finanzminister Wiegard im Finanzausschuss angekündigt, dass alle Maßnahmen – auch, wenn sie erst nach 2010 in den Haushalt eingearbeitet werden – schon in den nächsten Monaten in Angriff genommen werden sollen. Dann wäre es aber umso wichtiger gewesen, dieses Maßnahmenpaket in die Mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Nur so wäre es überhaupt möglich für das Parlament zu sehen, was die Konsequenzen der gemachten Vorschläge sind. - Das Argument, dass dafür die Zeit nicht reichte, lasse ich in diesem Fall nicht gelten, denn die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht neu. Seit 2007 gibt es zum Beispiel „Entlastungsszenarien“ für die Kommunen, und es gibt Listen „noch und nöcher“. Vor diesem Hintergrund leuchtet es mir ganz einfach nicht ein, wieso dieser Vorstoß der Landesregierung zielführender ist als seine Vorgänger.

Zur Haushaltsklarheit trägt auch nicht bei, dass die Ministerien bis in den Herbst hinein weitere Einsparvorschläge erarbeiten, die anscheinend dazu dienen sollen, die globalen Minderausgaben aufzulösen. Richtig ist natürlich, dass das Parlament mit dem Beschluss von globalen Minderausgaben auch immer Macht an die Exekutive abgibt. Für den SSW sage ich aber: Es kann nicht sein, dass das, was Institutionen an Förderung politisch vom Landtag zugesagt bekommen haben, von der Landesregierung durch die Hintertür wieder eingesammelt wird. Die Auflösung der globalen Minderausgaben muss daher aus sächlichen und personellen Einsparungen bei den Ministerien kommen. Weitere Einsparungen mit inhaltlichen Konsequenzen müssen in einem 3. Nachtragshaushalt aufgezeigt und beschlossen werden, um dem Parlament nicht seine Einflussmöglichkeiten zu nehmen.

Ich fasse zusammen: Im 2. Nachtragshaushalt hat die Landesregierung bewusst die Entscheidung gefällt, die angekündigte Einsparliste der Großen Koalition und die Absage an die Schuldenbremse in der Begründung aufzunehmen. Systemlogisch hat diese Begründung mit dem Nachtragshaushalt nichts zu tun und müsste entweder in der mittelfristigen Finanzplanung auftauchen oder eben – wie CDU und SPD es getan haben – in einem Entschließungsantrag. Der SSW steht zu den Einzelplänen des Nachtragshaushalts, wir werden aber den vorliegenden Entwurf ablehnen, weil wir eben nicht einen Maßnahmenkatalog mit absegnen wollen, der sich gegen die vom Landtag einstimmig beschlossene Verfassungsklage ausspricht.

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