Rääde · Flemming Meyer · 16.11.2011 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung

Der Gesetzentwurf der Linken für eine kostenfreie Schülerbeförderung ist sicherlich wünschenswert. Wir teilen die Einstellung, dass die Kosten für die Schülerbeförderung eine Gemeinschaftsaufgabe sind und dass die Schulbildung der Kinder nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein darf. Allerdings stimmt der SSW trotzdem gegen den Gesetzentwurf der Linken. Aus unserer Sicht kommt der Entwurf aus der Schublade „Wünsch-Dir-Was“ – mit anderen Worten ist er also durchaus wünschenswert, aber völlig unrealistisch. Außerdem sollten die Kosten für die Schülerbeförderung nicht allein vom Land getragen werden. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes und der Kreise und Kommunen gemeinsam für die Schülerbeförderung aufzukommen.

Aus Sicht des SSW muss die derzeitige Regelung zu den Kosten der Schülerbeförderung so schnell wie möglich geändert werden. Die zwingende Elternbeteiligung benachteiligt den ländlichen Raum, obwohl nach der Schließung von kleinen Schulen eigentlich gesagt wurde, dass die Kinder kostenfrei zur nächsten Schule kommen können. Auch werden Eltern mit niedrigem Einkommen und Familien mit vielen Kindern benachteiligt. Die Regelung des Landes geht zu Lasten der Schwachen in unserer Gesellschaft. Darauf hat auch die Bürgerbeauftragte des Landes für soziale Angelegenheiten, Frau Wille-Handels, mehrfach hingewiesen. Familien mit niedrigem Einkommen, dürfen nicht in die Situation kommen, aus finanziellen Gründen auf die angemessene Ausbildung für ihre Kinder verzichten zu müssen, weil sie die Beförderung zur nächsten Schule nicht zahlen können.

Der SSW setzt sich ganz grundsätzlich dafür ein, dass der Schulbesuch kostenfrei sein muss. Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Wir haben schon genügend Probleme mit der Umsetzung von Chancengleichheit an unseren Schulen. Da müssen wir nicht noch mehr Hürden aufbauen, um den Zugang für alle weiter zu erschweren. Aus bildungs- und sozialpolitischer Sicht ist es daher völlig inakzeptabel, durch die Elternbeteiligung ein Schulgeld durch die Hintertür einzuführen.

Die Landesregierung steht nach ihrem Haushaltsbeschluss zur Schülerbeförderung vor einem Scherbenhaufen. Zwar haben mittlerweile alle Kreise und Kommunen eine Satzung erlassen, in der die zwingende Elternbeteiligung festgeschrieben ist. Der Weg zu dieser Beteiligung war allerdings mehr als holprig. Die Kreise und Kommunen haben sich in Teilen sehr schwer damit getan, den Beschluss des Landes umzusetzen. Und statt einer konsistenten Lösung, kocht jetzt jeder sein eigenes Süppchen. Und viele hoffen darauf, dass bald eine neue Landesregierung gewählt wird, die die zwingende Elternbeteiligung wieder zurücknimmt. Denn um den Landrat des Kreises Stormarn, Herrn Klaus Plöger, aus der Presse am 17.04. dieses Jahres zu zitieren: Im Stormarner Kreistag sind viele der Meinung, dass das Kieler Gesetz eigentlich Schrott ist, weil es den Schwarzen Peter den Kreisen zuschiebt. Dieser Einschätzung stimmen wir zu. Es kann nicht sein, dass die Haushaltskonsolidierung des Landes auf dem Rücken der Kreisvertreter und Eltern ausgetragen wird. Die Kosten für die Schülerbeförderung müssen Land und Kreise und Kommunen gemeinsam tragen.

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