Rääde · Flemming Meyer · 21.03.2018 Ermessensspielraum der Förderrichtlinie im Sinne der Betroffenen auslegen

Flemming Meyer TOP 14 - Medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere

„Es kann nicht sein, dass bei denen gespart wird, die in der schwierigsten Lage sind.“

Wir stehen vollkommen dahinter, dass das Land auch humanitäre Hilfen in medizinischen Notlagen von illegalisierten Menschen fördert. Es kann nicht sein, dass bei denen gespart wird, die in der schwierigsten Lage sind, die überhaupt im Krankheitsfall eintreten kann. Nämlich ohne versicherungsrechtlichen Schutz dazustehen.  

Wir haben in der Zeit, in der wir selber in der Regierung waren, eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt, die sie unabhängig vom Wohnort benutzen können. 

Schleswig-Holstein war damit das erste Flächenland, in dem alle Leistungsberechtigten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben. Wir wollten damit den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine schnelle Gesundheitsversorgung ermöglichen. 

Aber auch Menschen, die hier ohne Aufenthaltstitel leben, müssen Zugang zu unserem Gesundheitssystem haben. Und sie müssen diesen Zugang nutzen können, ohne Angst vor einer Abschiebung zu haben. 

Das eigentliche Problem ist ja, dass Menschen ohne Papiere in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen können.

Deswegen unterstützt der SSW gerne den Antrag der Regierungskoalition, die Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen zu überarbeiten. 

Wir finden es richtig, wenn dahinter der Gedanke steckt, dass der Kreis der antragsberechtigten Projektträger erweitert werden kann und auch lokale Projekte Mittel abgreifen können. Denn diese Projektträger helfen Menschen, die es wirklich bitter nötig haben. Es sind Einrichtungen wie die Medibüros, die - so ehrlich müssen wir sein - eine Lücke in unserem Gesundheitssystem schließen, die wir noch nicht aufheben konnten. 

Oder wenn wir perspektivisch über die Landesgrenzen hinaus blicken. In Hamburg und Frankfurt gibt es Studentische Polikliniken. Hier engagieren sich Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte, die sich um Menschen kümmern, die keine Krankenversicherung haben. Die laufenden Kosten werden dort allerdings noch alleine durch Spenden getragen.   

Wenn Initiativen wie diese alleine durch Spenden finanziert werden, dann ist das nicht in Ordnung. Denn das ist ein Konzept, das ohne Zweifel Not auffängt. Diese Initiativen übernehmen staatliche Aufgaben. Und damit dürfen wir sie nicht alleine lassen. 

Die Richtlinie, über die wir uns unterhalten, besagt, dass das Land humanitäre Hilfen in medizinischen Notlagen fördert, die einen Schwerpunkt auf Menschen legen, die sich illegal im Land aufhalten. Das heißt aber nicht ausschließlich. 

In der Überprüfung einer Erweiterung der Richtlinie ist uns wichtig, dass die Projektträger nicht nur für Menschen offen sind, die in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in Deutschland leben. Sondern auch für Menschen, die mittlerweile oder schon immer legal bei uns leben. Denn auch diese Mitbürgerinnen und Mitbürger können nachvollziehbare Gründe haben, warum sie aus dem Raster einer funktionierenden Gesundheitsversorgung  fallen. Wenn sie aus den neuen EU-Mitgliedsländern kommen beispielsweise. Oder Selbstständige, die ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Oder auch Obdachlose ohne Krankenversicherung. 

Und wie man erst vor kurzem im NDR sehen konnte, ist das wirklich ein Problem, das wir ernst nehmen sollten. Wir wissen nicht genau, wie viele Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Aber die Bundesregierung schätzt es sind ungefähr 80.000. Hilfsorganisationen gehen sogar von bis zu 500.000 Menschen aus. 

Wir finden, dass wir gut daran täten, nicht zu sehr an der Formulierung „in medizinischen Notlagen“ zu hängen. Denn Menschen ohne Krankenversicherung brauchen natürlich auch medizinische Behandlungen, wenn es eben mal kein Notfall ist. Wenn Sie auf der Straße leben, können Sie sich nicht schonen, bis der Grippeanflug auskuriert ist. 

Wir wollen, dass der Ermessensspielraum der Förderrichtlinie im Sinne der Betroffenen ausgelegt wird.

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