Rääde · Flemming Meyer · 24.01.2013 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze

Heute vollziehen wir das, wofür wir schon am Anfang der Debatte um das Glücksspiel eingetreten sind. Wir kehren zurück zu einer bundesweit einheitliches Regelung, was das Online-Glücksspiel angeht. Wir hätten dies gerne früher getan, aber uns waren seinerzeit die Hände rechtlich gebunden. Das ist so und in einem Rechtsstaat muss man dann auch damit leben, dass eine Zeit lang ein Glücksspielgesetz bestehen bleibt, das wir politisch abgelehnt haben. Dass Lizenzen nach diesem Gesetz erteilt werden mussten, war nicht in unserem Sinne. Aber auch das ließ sich rechtlich leider nicht verhindern, ohne das Risiko von millionenschweren Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen zu riskieren.

Unsere Skepsis gegenüber dem schwarz-gelben Gesetz bleibt. Und diese Skepsis beruht unsererseits auf einem grundlegend anderem Verständnis, was der Staat tun soll und was nicht. Wenn man die Auffassung vertritt, dass der Staat nur dazu da ist, sich weitestmöglich aus allen gesellschaftlichen und insbesondere wirtschaftlichen Prozessen raus zu halten, dann kann man auf den Gedanken kommen, ein liberales Glücksspielrecht einzuführen. Und diese politische Grundhaltung ist wohl auch der Motor der seinerzeitigen Veränderung gewesen. Wenn man aber der Auffassung ist, dass der Staat auch die Aufgabe hat, die Bürger vor Fehlentwicklungen zu schützen, dann kann es nach unserer Auffassung nur ein Glücksspielrecht geben, das enge Grenzen setzt. Wir als SSW haben immer darauf hingewiesen, dass unser Hauptargument gegen ein allzu liberales Glücksspielrecht die Gefahr der Suchterkrankung ist. Jedes Glücksspiel, das umfassend erlaubt ist und für das nach einer erfolgten Erlaubnis auch geworben werden kann, führt automatisch zu mehr Spielsüchtigen. Und das bedeutet für uns, dass hier der Staat die gefährdeten Bürger schützen muss. Deshalb haben wir uns immer gegen ein liberales Glücksspielrecht ausgesprochen.

Und genau deshalb wollen wir jetzt auch wieder die Chance eröffnen, ein besseres Glücksspielrecht zu erhalten, als wir es bisher hatten. Zugegebenermaßen muss man einräumen, dass die frühere Koalition – losgelöst von grundsätzlich unterschiedlichen Haltungen von uns und Ihnen – ein handwerklich sauberes Glücksspielrecht geschaffen hatte, das gerade auch mit dem sehr liberalen Spielhallenregelungen kompatibel war. Deshalb hat die EU ja auch festgestellt, dass diesbezüglich der bisherige Gesetzesrahmen den Buchstaben nach mit EU-Recht vereinbar war. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag ist dies zwar auch, aber er unterliegt der Evaluation – auch, weil er wesentlich restriktiver als das aktuelle Spielhallenrecht ist. Nun kommt aber noch ein Problem mehr auf uns zu; nämlich, dass wir hier in Schleswig-Holstein jetzt zugelassene Glücksspiele haben, die im Rest der Republik verboten sind. Dieser Zustand wird sich so nicht halten lassen. Deshalb gibt es nun zwei Baustellen, die nach dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag noch bearbeitet werden müssen.

Zum einen muss der Glücksspielstaatsvertrag mit den anderen Bundesländern in nächster Zeit neu verhandelt werden. Zwar gelten die Lizenzen, die bei uns erteilt wurden, nur eine begrenzte Zeit, aber wenn ein Geschäftsfeld erst einmal eröffnet worden ist, hier Arbeitsplätze, Umsatz und Gewinne geschaffen wurden, dann glaube ich nicht, dass sich hier das Rad noch einmal zurückdrehen lässt. Gleichwohl bleibt es dann unsere gemeinsame Aufgabe mit den anderen Bundesländern, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der trotzdem dem Schutz der Bürger vor Spielsucht wieder den Vorrang einräumt. Wie das aussehen kann, wird die Zeit zeigen müssen. Aber hier gibt es in den nächsten Jahren noch einiges zu tun.

Zweitens kommt es nun aber auch darauf an, das Glücksspielrecht vollständig aufeinander abzustimmen. Die EU hat deutlich gemacht, dass man nicht auf der einen Seite ein restriktives Glücksspielrecht für den Online-Bereich schaffen kann, aber weiterhin einen stark liberalisierten Markt bei den Spielhallen aufrechterhält. Wenn man also gut begründet das Online-Glücksspiel beschränken will, wie wir es wollen, dann muss auch über kurz oder lang, das Spielhallenrecht hier angepasst werden. Wir können als SSW diese rechtliche Einschätzung der EU durchaus nachvollziehen und gerade vor dem Hintergrund, dass die meisten Spielsüchtigen durch Spielhallen produziert werden, macht hier eine restriktivere Regel auch Sinn. Und auch hier möchte ich anmerken, dass wir nicht alleine da stehen, sondern dass dies eine Aufgabe aller Bundesländer ist.

Somit macht es Sinn, in die Gemeinschaft aller Bundesländer zurück zu kehren und dem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten. Danach wird es notwendig sein, über die Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages und über das gesamte Glücksspielrecht unter Einschluss der Spielhallen auf Bundesebene eine gemeinsame Haltung zu erarbeiten. Eine solche gemeinsame Haltung lässt sich aber erst entwickeln, wenn wir die schwarz-gelbe Geisterfahrt zurückdrehen und wieder den Dialog mit den anderen Bundesländern suchen. Dies heute ist somit erst der erste Schritt und wir sind froh, dass wir in die Gemeinschaft der Bundesländer zurückkehren.

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