Rääde · Flemming Meyer · 09.05.2003 Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse

Es ist wirklich erstaunlich, welche kriminalistischen Möglichkeiten der Fortschritt der Gentech­nologie bietet. An nahezu jedem Tatort hinterlassen Täter genetische Fingerabdrücke, die ihnen immer häufiger zum Verhängnis werden. Jahrzehntealte Verbrechen, die als unlösbar galten, werden nun aufgeklärt. Es scheint fast, als wäre in der Strafverfolgung bald nichts mehr un­möglich, denn die heute schon vorhandenen Möglichkeiten werden bei weitem noch nicht ausgenutzt.

Ich kann gleich sagen, dass wir dem Kollegen Geißler zustimmen können – nämlich in der Feststellung, dass die in Schleswig-Holstein gewählte Freiwilligkeitslösung Erfolg gehabt hat. Wir finden, dass sie mehr als genug ist.

Denn wenn es um die politische Bewertung von kriminalistischen DNA-Analysen geht, dann reden wir eben nicht nur davon, was alles möglich ist. Mit der Erhebung von Erbgut zur Identifikation von Personen geht es auch um einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre. Das gilt umso mehr, als es heute längst nicht mehr nur darum geht, bei einer bestimmten Tat Aufklärung zu leisten, sondern um die vorbeugende Speicherung der DNA.

Dem Antrag der CDU liegt die Analyse zugrunde, dass Menschen, die später schwerste Verbrechen begehen, meist vorher durch weniger gewichtige Straftaten aufgefallen sind. Indem man früh in einer solchen „Karriere“ ein DNA-Profil der Betreffenden speichert, sollen sie später leichter und schneller aufgefunden werden können.

Ich finde diese Argumentation gefährlich, denn es besteht kein zwingender kausaler Zusammenhang zwischen einem Vergehen und späteren Verbrechen. Es mag zwar so sein, dass Vergewaltiger und Sexualmörder vorher durch weniger schwere Delikte auffallen. Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass jemand der einen schweren Diebstahl oder eine schwere Körperverletzung begeht deshalb später zum Serienvergewaltiger wird.

Aus eben diesem Grund ist es richtig, den genetischen Fingerabdruck nur dann abzunehmen, wenn eine schlechte Gefährlichkeitsprognose vorliegt. Die CDU möchte darauf aber verzichten. Sie will, dass alle, die einschlägig auffallen, als potentielle Sexualverbrecher eingestuft werden und entsprechend zum Gentest gebeten werden. Das lehnen wir entschieden ab.

Die Möglichkeiten, die sich für die Strafverfolgungsbehörden aus der Gentechnologie ergeben, sind verlockend. Es gibt wenige Straftaten, die sich nicht unter günstigen Umständen mit Hilfe eines genetischen Fingerabdrucks aufklären ließen. Gerade diese nahezu unendlichen Möglichkeiten sollten uns aber auch davor warnen, kriminalistischen Allmachtsphantasien zu verfallen.

Seitdem die Nationalsozialisten das Strafrecht und das Strafprozessrecht in ihrem Sinne pervertiert haben, ist die Strafverfolgung in Deutschland auf ein solides rechtsstaatliches Fundament gestellt worden. Man hat der Strafverfolgung und der Justiz enge Grenzen gesetzt. Das hat man nicht getan, weil die Aufklärungsmöglichkeiten begrenzt waren, sondern weil man erkannt hat, dass auch Beschuldigte und potentielle Täter Anspruch auf die volle Achtung ihrer Persönlichkeitsrechte haben müssen.

Diese grundlegenden Werte unseres Rechtsstaates sehen wir durch eine pauschale Ausweitung von DNA-Datenbanken gefährdet. Deshalb dürfen wir nicht alles machen, was mit dem genetischen Fingerabdruck möglich ist. Der SSW kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

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