Rääde · Flemming Meyer · 13.12.2013 Es darf keine prekäre Beschäftigung im Land geben

Es ist ja nun nicht so, als würden wir dieses Thema hier und heute zum ersten Mal diskutieren. In der letzten Debatte über Sinn und Unsinn der befristeten Beschäftigung von Lehrkräften habe ich schon versucht, eins ganz deutlich zu machen: Der SSW ist mit dem Anspruch in diese Koalition eingetreten, dass es keine prekären Arbeitsverhältnisse in unserem Land geben darf. Dies gilt ganz besonders dann, wenn das Land als Arbeitgeber auftritt. Glücklicherweise wird diese Haltung von unseren Koalitionspartnern voll und ganz geteilt. Es ist deshalb völlig unstrittig: Wir können nicht Tariftreue einfordern und uns für einen Mindestlohn einsetzen, während auf der anderen Seite systematisch von armutsfördernden Zeitverträgen Gebrauch gemacht wird.

Bevor hier wieder lautstark „Skandal!“ geschrien wird, will ich die Dinge gerne kurz ins Verhältnis setzen. Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass Schleswig-Holstein zu den Ländern zählt, die noch am wenigsten zu diesem Mittel gegriffen haben. Auch die Tatsache, dass gerade die besonders problematischen Verträge, die nicht einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 gewährleisten, zur absoluten Ausnahme gehören, ist allgemein bekannt. Und auch aus dem Bericht der Landesregierung geht klar hervor, dass befristete Beschäftigung ganz sicher nicht die Regel an unseren Schulen ist. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Planstellen im Haushalt sind es gerade einmal 4,7 Prozent. Natürlich muss diese Beschäftigungsform so gering wie irgend möglich gehalten werden. Deshalb ist uns dieser Wert auch definitiv noch zu hoch. Aber ich bitte um etwas Augenmaß: Es ist niemandem damit geholfen, wenn man dieses Problem noch überhöht.

Nicht erst mit dem vorliegenden Bericht wird deutlich, dass wir in dieser Frage auf einem guten Weg sind. Während es in der Vergangenheit wirklich noch häufig zeitbegrenzte Verträge für Lehrerinnen und Lehrer gab, die nicht selten um eine Weiterbeschäftigung bangen mussten, geben wir diesen Menschen jetzt bessere Aussichten für ihre Zukunft. Wie Sie alle wissen, schaffen wir derzeit neue Lehrerstellen, die in der Folge in Stellen übergehen, die durch Pensionierung frei werden. Trotz der schwierigen finanziellen Lage des Landes nehmen wir für diese 125 „kw-Stellen“ viel Geld in die Hand. Damit eröffnen wir ganz konkrete Zukunftsperspektiven gerade für junge Lehrerinnen und Lehrer. Und dies ist uns schon deshalb so besonders wichtig, weil wir sie unbedingt hier in Schleswig-Holstein halten wollen.

Wir dürfen uns in dieser Sache aber keine Illusionen machen. Wir werden auch in Zukunft nicht völlig auf Befristungen bei unseren Lehrkräften verzichten können. Das heißt im Klartext: So manches Arbeitsverhältnis wird nicht fortgeführt werden können, weil es sich zum Beispiel um Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen handelt. Mit dem Wegfall des Befristungsgrunds besteht rein arbeitsrechtlich einfach keine Möglichkeit mehr, diese Leute weiter zu beschäftigen. Das muss man bei diesem Thema fairerweise auch hinzufügen.

Es ist doch völlig klar: Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der befristeten Beschäftigung bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern auszunutzen. Wir sehen doch schon heute klar und deutlich, dass die Landesregierung entschlossen handelt. Nach Einschätzung des SSW werden hier wirklich alle vorhandenen Möglichkeiten genutzt. Denn wie Sie wissen, werden neben den erwähnten 125 neuen Stellen im schulamtsgebundenen Bereich 75 weitere „kw-Stellen“ aus Zensusmitteln geschaffen. Das ist mit der Verabschiedung des Haushalts Fakt. Diese Stellen kommen allen Schularten zugute und werden trotz ihrer Befristung auf 2 Jahre zusätzlich dabei helfen, dieses Problem zu verringern. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir so das Problem der befristeten Beschäftigung bei unseren Lehrkräften auf ein absolutes Mindestmaß eingedämmt kriegen.

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